auf seine Herrschaft zu bringen und ihn mit einem Schloss und der Ausssicht, dort
bi der hure wohnen zu können, abzufinden4 ;
Bevor Ludwig auch Schloss Buchsweiler einnehmen konnte, kam es am 2. Juni
1462 auf Vermittlung des Grafen Ludwig von Zweibrücken-Bitsch und Georgs von
Ochsenstein tatsächlich zu einem Vergleich zwischen den Lichtenberger Brüdern.
Dabei sollte Jakob zwar in allen seinen Rechten als Herr von Lichtenberg bleiben,
musste aber schwören, ohne Zustimmung Ludwigs nichts aus seiner Herrschaft zu
veräußern. Beider Untertanen sollte im Lichtenberger Gebiet Freizügigkeit gewährt
sein und Jakob musste davon absehen, die Buchsweiler Untertanen für ihr Über¬
laufen zu Ludwig zu bestrafen, sondern es wurde ihm im Gegenteil auferlegt, dass
er die Ursachen abstelle. Für den durch seine Geliebte entstandenen Schaden habe
er keinen Anspruch auf Entschädigung. Im Vertrag wurde auch festgehalten, dass
Bärbel von Ottenheim unverzüglich Jakob von Lichtenberg verlassen müsse, sich
nach Speyer begeben solle und auf Lebenszeit dort zu verbleiben hätte. Alle ihr
überschriebenen Güter aus dem Lichtenberger Besitz müsste sie wieder heraus¬
geben, nur die beweglichen Güter durften bis zu ihrem Tod bei ihr verbleiben45 46 48.
Auf dieser Regelung wird vermutlich Ludwig bestanden haben. Im Gegensatz zu
seinen Straßburger Verbündeten war er nicht bereit, weiter irgendeinen Einfluss
Bärbels auf seinen Bruder zu dulden. Er wollte Bärbel sogar eigentlich haben zu
minen handen noch handel ir sachA . Darauf wollte Jakob sich aber auf gar keinen
Fall einlassen und drohte, Ludwig zu enterben. Die Trennung von der Geliebten
musste er aber doch zugeben. Bärbel begab sich noch im Juli nach Speyer4'". Dass,
wie Lempfrid behauptet49 *, schon im Vergleich die völlige Entmachtung und Ab¬
dankung Jakobs durchgesetzt werden konnte, belegen die Quellen nicht. Vielmehr
sollte im Folgenden Ludwig den Bruder allmählich aus einigen seiner Ämter und
Schlösser vertreiben"0.
Das Verhältnis zwischen den Brüdern blieb auch nach der Einigung sehr ge¬
spannt. Vor allen Dingen Jakob beschuldigte Ludwig wiederholt, den Vertrag vom
Juni 1462 nicht einzuhalten und ihm sein väterliches Erbe vorzuenthalten. Dieser
nutzte nämlich Jakobs geschwächte Position aus, gab Buchsweiler nicht wieder
heraus, hielt mit Hilfe Straßburgs Neuweiler und Wörth besetzt und verwehrte
Jakob auch den Zutritt zur Burg Lichtenberg"1. Deshalb brach auch Jakob im Juli
von Buchsweiler aus auf, um Verbündete zu suchen, die ihm helfen sollten, die von
seinem Bruder okkupierten Gebiete wieder zurückzugewinnen. Er wandte sich an
Pfalzgraf Friedrich I. bei Rhein, und Bischof Ruprecht von Straßburg und forderte
von Ludwig und dem Straßburger Rat, das diese beiden als Schlichter in der Sache
eingeschaltet werden sollten. Anfänglich sah es so aus, als ob der Pfalzgraf sogar
zugunsten Jakobs militärisch gegen Ludwig Vorgehen wollte, aber nachdem Lud¬
45 Ebd. Nr. 3850.
46 Ebd. Nr. 3862 und Lempfrid, Bärbel (wie Anm. 3), S. 52 und Anlage Nr. 5, S. 80.
4 D. h. sie zu behandeln, gemäß dem, was sie getan hat, siehe Lempfrid, Bärbel (wie Anm.
3), S. 52.
48 Ebd. S. 53.
49 Siehe ebd. S. 53.
50 Z. B. Neuweiler, dazu Battenberg/Metz, Lichtenberger Urkunden (wie Anm. 7), Nr.
3973.
Lempfrid, Bärbel (wie Anm. 3), S. 55 und 57 und Battenberg/ Metz, Lichtenberger
Urkunden (wie Anm. 7), Nr. 3882, 3982.
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