Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

auf  seine  Herrschaft  zu  bringen  und  ihn  mit  einem  Schloss  und  der  Ausssicht,  dort
bi  der  hure  wohnen  zu  können,  abzufinden4  ;
Bevor  Ludwig  auch  Schloss  Buchsweiler  einnehmen  konnte,  kam  es  am  2.  Juni
1462  auf  Vermittlung  des  Grafen  Ludwig  von  Zweibrücken-Bitsch  und  Georgs  von
Ochsenstein  tatsächlich  zu  einem  Vergleich  zwischen  den  Lichtenberger  Brüdern.
Dabei  sollte  Jakob  zwar  in  allen  seinen  Rechten  als  Herr  von  Lichtenberg  bleiben,
musste  aber  schwören,  ohne  Zustimmung  Ludwigs  nichts  aus  seiner  Herrschaft  zu
veräußern.  Beider  Untertanen  sollte  im  Lichtenberger  Gebiet  Freizügigkeit  gewährt
sein  und  Jakob  musste  davon  absehen,  die  Buchsweiler  Untertanen  für  ihr  Überlaufen
  zu  Ludwig  zu  bestrafen,  sondern  es  wurde  ihm  im  Gegenteil  auferlegt,  dass
er  die  Ursachen  abstelle.  Für  den  durch  seine  Geliebte  entstandenen  Schaden  habe
er  keinen  Anspruch  auf  Entschädigung.  Im  Vertrag  wurde  auch  festgehalten,  dass
Bärbel  von  Ottenheim  unverzüglich  Jakob  von  Lichtenberg  verlassen  müsse,  sich
nach  Speyer  begeben  solle  und  auf  Lebenszeit  dort  zu  verbleiben  hätte.  Alle  ihr
überschriebenen  Güter  aus  dem  Lichtenberger  Besitz  müsste  sie  wieder  herausgeben,
  nur  die  beweglichen  Güter  durften  bis  zu  ihrem  Tod  bei  ihr  verbleiben45 46 48.
Auf  dieser  Regelung  wird  vermutlich  Ludwig  bestanden  haben.  Im  Gegensatz  zu
seinen  Straßburger  Verbündeten  war  er  nicht  bereit,  weiter  irgendeinen  Einfluss
Bärbels  auf  seinen  Bruder  zu  dulden.  Er  wollte  Bärbel  sogar  eigentlich  haben  zu
minen  handen  noch  handel  ir  sachA  .  Darauf  wollte  Jakob  sich  aber  auf  gar  keinen
Fall  einlassen  und  drohte,  Ludwig  zu  enterben.  Die  Trennung  von  der  Geliebten
musste  er  aber  doch  zugeben.  Bärbel  begab  sich  noch  im  Juli  nach  Speyer4'".  Dass,
wie  Lempfrid  behauptet49 *,  schon  im  Vergleich  die  völlige  Entmachtung  und  Abdankung
  Jakobs  durchgesetzt  werden  konnte,  belegen  die  Quellen  nicht.  Vielmehr
sollte  im  Folgenden  Ludwig  den  Bruder  allmählich  aus  einigen  seiner  Ämter  und
Schlösser  vertreiben"0.
Das  Verhältnis  zwischen  den  Brüdern  blieb  auch  nach  der  Einigung  sehr  gespannt.
  Vor  allen  Dingen  Jakob  beschuldigte  Ludwig  wiederholt,  den  Vertrag  vom
Juni  1462  nicht  einzuhalten  und  ihm  sein  väterliches  Erbe  vorzuenthalten.  Dieser
nutzte  nämlich  Jakobs  geschwächte  Position  aus,  gab  Buchsweiler  nicht  wieder
heraus,  hielt  mit  Hilfe  Straßburgs  Neuweiler  und  Wörth  besetzt  und  verwehrte
Jakob  auch  den  Zutritt  zur  Burg  Lichtenberg"1.  Deshalb  brach  auch  Jakob  im  Juli
von  Buchsweiler  aus  auf,  um  Verbündete  zu  suchen,  die  ihm  helfen  sollten,  die  von
seinem  Bruder  okkupierten  Gebiete  wieder  zurückzugewinnen.  Er  wandte  sich  an
Pfalzgraf  Friedrich  I.  bei  Rhein,  und  Bischof  Ruprecht  von  Straßburg  und  forderte
von  Ludwig  und  dem  Straßburger  Rat,  das  diese  beiden  als  Schlichter  in  der  Sache
eingeschaltet  werden  sollten.  Anfänglich  sah  es  so  aus,  als  ob  der  Pfalzgraf  sogar
zugunsten  Jakobs  militärisch  gegen  Ludwig  Vorgehen  wollte,  aber  nachdem  Lud¬45

  Ebd.  Nr.  3850.
46  Ebd.  Nr.  3862  und  Lempfrid,  Bärbel  (wie  Anm.  3),  S.  52  und  Anlage  Nr.  5,  S.  80.
4  D.  h.  sie  zu  behandeln,  gemäß  dem,  was  sie  getan  hat,  siehe  Lempfrid,  Bärbel  (wie  Anm.
3),  S.  52.
48  Ebd.  S.  53.
49  Siehe  ebd.  S.  53.
50  Z.  B.  Neuweiler,  dazu  Battenberg/Metz,  Lichtenberger  Urkunden  (wie  Anm.  7),  Nr.
3973.
Lempfrid,  Bärbel  (wie  Anm.  3),  S.  55  und  57  und  Battenberg/  Metz,  Lichtenberger
Urkunden  (wie  Anm.  7),  Nr.  3882,  3982.
156
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.