mehr erdulden, sie wollten ehe alle auß der statt gehen. Da ging graf Hans
[Jakob] von ihnen und gab ihnen keine antwort [...] die mann von Bußweiler zogen
miteinander zum herren Ludwigen von Liechtenberg [...] klagten von dem weib
[...] und begehrten, daß er ihr herr und pfleger wolte sein. Da wurde ihnen eine
gute antwort [...] Und als die manen auß bußweiler [fort] waren, da vermeint das
böse weib [...] so mußten die frawen auch hinaus [...] solches wurden die weiber
gewahr, giengen zusammen inn ein hauß, schwuren zusamen einen eyd beyeinander
zu bleiben und wolten sich wehren [...] unnd als graff Jacobs von Liechtenberg
ambtmann von Bußweiller kam, gebot den weibern von hauß zu hauß, daß sie mit
ihren kindern sollen auß der statt ziehen, da sprach ein jede sie wolt es thun [...]
die böß fraw name zu sich die burgknecht [...] unnd wolt die frawen mit gewalt
außtreiben, da lieffen die frawen zusamen unnd bracht jede ein gewehr mit ir, eine
nam ein bratspiß, die ander eine hawgabel [...] werten sich hefftig, trieben das bös
weib mit iren helfferen [...] in die bürg und blieben sie in der statt /LJ38.
Die hier geschilderten Ereignisse sollten nicht zuletzt wegen der Überlieferung bei
Hertzog als der sogenannte „Buchsweiler Weiberkrieg“ in die Geschichte eingehen.
Wenn man allerdings die zeitnäheren Quellen, die auf uns gekommen sind, eingehend
betrachtet, ergibt sich ein Bild, das weniger die Bewohnerinnen von Buchsweiler
und mehr Ludwig von Lichtenberg selbst als Bärbels Gegenpart in dieser
Auseinandersetzung zeichnet. Weil eine Beschwerde bei Graf Jakob über die als zu
hart empfundenen Forderungen Bärbels keine Erleichterung der Situation für die
Buchsweiler ünteranen ergaben, wanden sich diese mit ihren Klagen an den Bruder
ihres Herrn. Welche Gründe diesen dazu bewegt haben mochten, in die Angelegenheiten,
die das Amt Buchsweiler betrafen, einzugreifen, lassen sich vorsichtig
aus den lichtenberger Urkunden erschließen.
Im November 1461 waren Jakob und Ludwig von Lichtenberg vor Meister und
Rat der Stadt Straßburg erschienen, um Streitigkeiten, die das väterliche Erbe angingen,
vor Zeugen zu verhandeln. Seit 1440 der Brüder Vormund, Markgraf
Jakob I. von Baden, das lichtenbergische Gebiet zwischen Jakob und Ludwig aufgeteilt
hatte, waren beide wohl immer wieder mit Forderungen aneinander herangetreten.
Vor allem Jakob bestand auf einer Revision der Gebietsaufteilung, wurde
allerdings vom Rat bis zu einer endgültigen Entscheidung vertröstet34. Für Ludwig
mochte die Unzufriedenheit der Buchsweiler eine willkommene Einladung gewesen
sein, nun den eigenen Einfluss im Lichtenberger Gebiet auf das Jakob unterstehende
Amt Buchsweiler auszudehnen. Möglicherweise war Bärbel von Ottenheim
dem Bruder ihres Gönners auch persönlich ein Dom im Auge, da die wohl
recht resolute Frau die Verwaltungsaufgaben für Jakob in die Hand nahm und damit
ein Anwachsen von Ludwigs Enfluss verhinderte. Weil Ludwig als Bürger von
Straßburg auf die Unterstützung des Stadtrats in dieser Angelegenheit hoffte und
sein Vorgehen auch vor dem Kurfusten Friedrich I. von der Pfalz rechtfertigen
wollte, schlechterdings aber offen zugeben konnte, den Vertrag von 1440 umgehen
zu wollen, begründete er sein Eingreifen mit dem seinem Haus drohenden Schaden
und Jakobs Untätigkeit. Deshalb stellte er Bärbel von Ottenheims schlechten Einfluss
und ihr ungebührliches Verhalten ganz in den Vordergrund. Er schrieb an
Friedrich: über das hat er [Jakob] unserm stammen und namen zu grossem laster,
,x Hertzog, Chronikon (wie Anm. 31), Fünftes Buch, S. 32f.
v> Battenberg/Metz, Lichtenberger Urkunden (wie Anm. 7), Nr. 2818 und Nr. 3822.
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