Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

mehr  erdulden,  sie  wollten  ehe  alle  auß  der  statt  gehen.  Da  ging  graf  Hans
[Jakob]  von  ihnen  und  gab  ihnen  keine  antwort  [...]  die  mann  von  Bußweiler  zogen
miteinander  zum  herren  Ludwigen  von  Liechtenberg  [...]  klagten  von  dem  weib
[...]  und  begehrten,  daß  er  ihr  herr  und  pfleger  wolte  sein.  Da  wurde  ihnen  eine
gute  antwort  [...]  Und  als  die  manen  auß  bußweiler  [fort]  waren,  da  vermeint  das
böse  weib  [...]  so  mußten  die  frawen  auch  hinaus  [...]  solches  wurden  die  weiber
gewahr,  giengen  zusammen  inn  ein  hauß,  schwuren  zusamen  einen  eyd  beyeinander
  zu  bleiben  und  wolten  sich  wehren  [...]  unnd  als  graff  Jacobs  von  Liechtenberg
ambtmann  von  Bußweiller  kam,  gebot  den  weibern  von  hauß  zu  hauß,  daß  sie  mit
ihren  kindern  sollen  auß  der  statt  ziehen,  da  sprach  ein  jede  sie  wolt  es  thun  [...]
die  böß  fraw  name  zu  sich  die  burgknecht  [...]  unnd  wolt  die  frawen  mit  gewalt
außtreiben,  da  lieffen  die  frawen  zusamen  unnd  bracht  jede  ein  gewehr  mit  ir,  eine
nam  ein  bratspiß,  die  ander  eine  hawgabel  [...]  werten  sich  hefftig,  trieben  das  bös
weib  mit  iren  helfferen  [...]  in  die  bürg  und  blieben  sie  in  der  statt  /LJ38.
Die  hier  geschilderten  Ereignisse  sollten  nicht  zuletzt  wegen  der  Überlieferung  bei
Hertzog  als  der  sogenannte  „Buchsweiler  Weiberkrieg“  in  die  Geschichte  eingehen.
Wenn  man  allerdings  die  zeitnäheren  Quellen,  die  auf  uns  gekommen  sind,  eingehend
  betrachtet,  ergibt  sich  ein  Bild,  das  weniger  die  Bewohnerinnen  von  Buchsweiler
  und  mehr  Ludwig  von  Lichtenberg  selbst  als  Bärbels  Gegenpart  in  dieser
Auseinandersetzung  zeichnet.  Weil  eine  Beschwerde  bei  Graf  Jakob  über  die  als  zu
hart  empfundenen  Forderungen  Bärbels  keine  Erleichterung  der  Situation  für  die
Buchsweiler  ünteranen  ergaben,  wanden  sich  diese  mit  ihren  Klagen  an  den  Bruder
  ihres  Herrn.  Welche  Gründe  diesen  dazu  bewegt  haben  mochten,  in  die  Angelegenheiten,
  die  das  Amt  Buchsweiler  betrafen,  einzugreifen,  lassen  sich  vorsichtig
aus  den  lichtenberger  Urkunden  erschließen.
Im  November  1461  waren  Jakob  und  Ludwig  von  Lichtenberg  vor  Meister  und
Rat  der  Stadt  Straßburg  erschienen,  um  Streitigkeiten,  die  das  väterliche  Erbe  angingen,
  vor  Zeugen  zu  verhandeln.  Seit  1440  der  Brüder  Vormund,  Markgraf
Jakob  I.  von  Baden,  das  lichtenbergische  Gebiet  zwischen  Jakob  und  Ludwig  aufgeteilt
  hatte,  waren  beide  wohl  immer  wieder  mit  Forderungen  aneinander  herangetreten.
  Vor  allem  Jakob  bestand  auf  einer  Revision  der  Gebietsaufteilung,  wurde
allerdings  vom  Rat  bis  zu  einer  endgültigen  Entscheidung  vertröstet34.  Für  Ludwig
mochte  die  Unzufriedenheit  der  Buchsweiler  eine  willkommene  Einladung  gewesen
  sein,  nun  den  eigenen  Einfluss  im  Lichtenberger  Gebiet  auf  das  Jakob  unterstehende
  Amt  Buchsweiler  auszudehnen.  Möglicherweise  war  Bärbel  von  Ottenheim
  dem  Bruder  ihres  Gönners  auch  persönlich  ein  Dom  im  Auge,  da  die  wohl
recht  resolute  Frau  die  Verwaltungsaufgaben  für  Jakob  in  die  Hand  nahm  und  damit
  ein  Anwachsen  von  Ludwigs  Enfluss  verhinderte.  Weil  Ludwig  als  Bürger  von
Straßburg  auf  die  Unterstützung  des  Stadtrats  in  dieser  Angelegenheit  hoffte  und
sein  Vorgehen  auch  vor  dem  Kurfusten  Friedrich  I.  von  der  Pfalz  rechtfertigen
wollte,  schlechterdings  aber  offen  zugeben  konnte,  den  Vertrag  von  1440  umgehen
zu  wollen,  begründete  er  sein  Eingreifen  mit  dem  seinem  Haus  drohenden  Schaden
und  Jakobs  Untätigkeit.  Deshalb  stellte  er  Bärbel  von  Ottenheims  schlechten  Einfluss
  und  ihr  ungebührliches  Verhalten  ganz  in  den  Vordergrund.  Er  schrieb  an
Friedrich:  über  das  hat  er  [Jakob]  unserm  stammen  und  namen  zu  grossem  laster,

,x  Hertzog,  Chronikon  (wie  Anm.  31),  Fünftes  Buch,  S.  32f.
v>  Battenberg/Metz,  Lichtenberger  Urkunden  (wie  Anm.  7),  Nr.  2818  und  Nr.  3822.
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