Bärbel blieb es überlassen, wann und auf welche Weise sie Maßnahmen zur Vergrößerung
ihres Besitzes in Angriff nahm. Weitere Hilfestellung leistete Jakob
nicht ganz ein Jahr später, indem er den Konvent des Heiliggeist-Spitals in Hagenau,
dessen Vögte die Herren von Lichtenberg waren, bat, ihm und seiner treuen
Dienerin Bärbel einen Hof in der Stadt zu lebenslanger Nutznießung zu überlassen.
So war schon einmal ein geeigneter Ort zur Unterbringung der Bärbel zugesprochenen
Habe besorgt. Ludwig von Lichtenberg gab als Mitvogt im Juni 1461
urkundlich seine Zustimmung zu dieser Übertragung’6.
2. Der Buchsweiler Weiberkrieg und seine Folgen
Da Bärbel von Ottenheim schon seit einigen Jahren mit der Verwaltung von Jakobs
Gütern betraut war, ihre administrativen Tätigkeiten aber, abgesehen von der vagen
Formulierung in der oben angeführten Schenkung, in den Quellen keinen Niederschlag
gefunden haben, muss es im darauffolgenden Jahr eine einschneidende Veränderung
in ihrem Vorgehen gegeben haben. Offensichtlich bemühte sich Bärbel
darum, das zur Beschaffung der geschenkten Mobilien nötige Kapital aus den lichtenbergischen
Gütern zu erwirtschaften und wandte dabei Methoden an, die Ludwig
von Lichtenberg Anlass gaben, sich massiv in die Angelegenheiten seines Bruders
einzumischen. Er fürchtete wohl durch eine von Bärbel allzu intensiv betriebene
Ausschöpfung der liehtenbergischen Ressourcen eine langfristige Schädigung
des Familienbesitzes, der schließlich aufgrund von Jakobs Kinderlosigkeit erst in
sein und nach Ludwigs Tod in das Erbe seiner beiden Töchter Anna und Elisabeth
eingehen sollte’7.
Wie im Folgenden noch ausführlich zu beschreiben sein wird, ist es Ludwig
durch Verbreitung einer schlechten Presse vor allem in Briefen an den Straßburger
Rat nachhaltig gelungen, Bärbel für die Geschehnisse des Jahres 1462 verantwortlich
zu machen, so dass Bernhard Hertzog etwa hundert Jahre nach den Ereignissen
in seiner Chronik festhielt, wie die Geliebte des Lichtenberger Grafen die Untertanen
ihres Gönners hartherzig in die Fron gezwungen haben soll. Dort heißt es:
Dises unehelich weit [...] thet anno 1462 den armen leut viel zu leidt [...] und
mussten die armen leut ir alle woch in der fron arbeiten [...] und wann dann
solches geschähe, gab man ihnen kein kosten [...] und wer ein wort wider sie redet
und sie desselben inen wart, der musste in den thurn. Nun begab sich dass sie zwo
frawen in den thurn legte, gienge die eine mit einem kindt. Das gieng ir in dem
thurn ab. Item sie ließ weiber an das halßeisen stellen, so groß kinds giengen. Was
darauf geschah, beschrieb Hertzog wie folgt: Als sie nun abermalen einen
frontagen gebotte und die von Bußweiler es nimmer gethun mochten, da giengen
sie zusamen unnd wurden zu rhat unnd schichkten zu irem herren und klagten ime
alle noth, wie sie die uneheliche fraw ungebürlich hielte, das kondten sie nicht
36 Wir Ludwig herre zu Lichtenberg bekennen uns mit disem briefe, als der meister und
convent des huses zu Steffensfeld unserm lieben bruder Jacoben [...] und Bärbeln von
Ottenheim siner dienerin das huss und den hof gelegen in der stat zu Hagenowe hi den
barßissen irer beider leptagen lang gegeben haben [...] und uswiset, dass das mit unserm
guten willen, wissen und geheile zugegangen ist [...], zitiert nach Lempfrìd, Bärbel (wie
Anm. 3) S. 79 und S. 48 und Battenberg/Metz, Lichtenberger Urkunden (wie Anm. 7)
Nr. 3809.
Eyer, Territorium (wie Anm. 2), S. 36 und S. 108.
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