Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Bärbel  blieb  es  überlassen,  wann  und  auf  welche  Weise  sie  Maßnahmen  zur  Vergrößerung
  ihres  Besitzes  in  Angriff  nahm.  Weitere  Hilfestellung  leistete  Jakob
nicht  ganz  ein  Jahr  später,  indem  er  den  Konvent  des  Heiliggeist-Spitals  in  Hagenau,
  dessen  Vögte  die  Herren  von  Lichtenberg  waren,  bat,  ihm  und  seiner  treuen
Dienerin  Bärbel  einen  Hof  in  der  Stadt  zu  lebenslanger  Nutznießung  zu  überlassen.
So  war  schon  einmal  ein  geeigneter  Ort  zur  Unterbringung  der  Bärbel  zugesprochenen
  Habe  besorgt.  Ludwig  von  Lichtenberg  gab  als  Mitvogt  im  Juni  1461
urkundlich  seine  Zustimmung  zu  dieser  Übertragung’6.
2. Der  Buchsweiler  Weiberkrieg  und  seine  Folgen
Da  Bärbel  von  Ottenheim  schon  seit  einigen  Jahren  mit  der  Verwaltung  von  Jakobs
Gütern  betraut  war,  ihre  administrativen  Tätigkeiten  aber,  abgesehen  von  der  vagen
Formulierung  in  der  oben  angeführten  Schenkung,  in  den  Quellen  keinen  Niederschlag
  gefunden  haben,  muss  es  im  darauffolgenden  Jahr  eine  einschneidende  Veränderung
  in  ihrem  Vorgehen  gegeben  haben.  Offensichtlich  bemühte  sich  Bärbel
darum,  das  zur  Beschaffung  der  geschenkten  Mobilien  nötige  Kapital  aus  den  lichtenbergischen
  Gütern  zu  erwirtschaften  und  wandte  dabei  Methoden  an,  die  Ludwig
  von  Lichtenberg  Anlass  gaben,  sich  massiv  in  die  Angelegenheiten  seines  Bruders
  einzumischen.  Er  fürchtete  wohl  durch  eine  von  Bärbel  allzu  intensiv  betriebene
  Ausschöpfung  der  liehtenbergischen  Ressourcen  eine  langfristige  Schädigung
des  Familienbesitzes,  der  schließlich  aufgrund  von  Jakobs  Kinderlosigkeit  erst  in
sein  und  nach  Ludwigs  Tod  in  das  Erbe  seiner  beiden  Töchter  Anna  und  Elisabeth
eingehen  sollte’7.
Wie  im  Folgenden  noch  ausführlich  zu  beschreiben  sein  wird,  ist  es  Ludwig
durch  Verbreitung  einer  schlechten  Presse  vor  allem  in  Briefen  an  den  Straßburger
Rat  nachhaltig  gelungen,  Bärbel  für  die  Geschehnisse  des  Jahres  1462  verantwortlich
  zu  machen,  so  dass  Bernhard  Hertzog  etwa  hundert  Jahre  nach  den  Ereignissen
in  seiner  Chronik  festhielt,  wie  die  Geliebte  des  Lichtenberger  Grafen  die  Untertanen
  ihres  Gönners  hartherzig  in  die  Fron  gezwungen  haben  soll.  Dort  heißt  es:
Dises  unehelich  weit  [...]  thet  anno  1462  den  armen  leut  viel  zu  leidt  [...]  und
mussten  die  armen  leut  ir  alle  woch  in  der  fron  arbeiten  [...]  und  wann  dann
solches  geschähe,  gab  man  ihnen  kein  kosten  [...]  und  wer  ein  wort  wider  sie  redet
und  sie  desselben  inen  wart,  der  musste  in  den  thurn.  Nun  begab  sich  dass  sie  zwo
frawen  in  den  thurn  legte,  gienge  die  eine  mit  einem  kindt.  Das  gieng  ir  in  dem
thurn  ab.  Item  sie  ließ  weiber  an  das  halßeisen  stellen,  so  groß  kinds  giengen.  Was
darauf  geschah,  beschrieb  Hertzog  wie  folgt:  Als  sie  nun  abermalen  einen
frontagen  gebotte  und  die  von  Bußweiler  es  nimmer  gethun  mochten,  da  giengen
sie  zusamen  unnd  wurden  zu  rhat  unnd  schichkten  zu  irem  herren  und  klagten  ime
alle  noth,  wie  sie  die  uneheliche  fraw  ungebürlich  hielte,  das  kondten  sie  nicht

36  Wir  Ludwig  herre  zu  Lichtenberg  bekennen  uns  mit  disem  briefe,  als  der  meister  und
convent  des  huses  zu  Steffensfeld  unserm  lieben  bruder  Jacoben  [...]  und  Bärbeln  von
Ottenheim  siner  dienerin  das  huss  und  den  hof  gelegen  in  der  stat  zu  Hagenowe  hi  den
barßissen  irer  beider  leptagen  lang  gegeben  haben  [...]  und  uswiset,  dass  das  mit  unserm
guten  willen,  wissen  und  geheile  zugegangen  ist  [...],  zitiert  nach  Lempfrìd,  Bärbel  (wie
Anm.  3)  S.  79  und  S.  48  und  Battenberg/Metz,  Lichtenberger  Urkunden  (wie  Anm.  7)
Nr.  3809.
Eyer,  Territorium  (wie  Anm.  2),  S.  36  und  S.  108.

153
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.