Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Ulrich  von  Werd  aus  finanziellen  Gründen  gezwungen,  große  Teile  seines  Besitzes
zu  veräußern,  so  dass  die  Herren  von  Lichtenberg  auf  diesem  Weg  einen  stattlichen
Teil  des  landgräflichen  Territoriums  im  Hattgau  und  um  Brumath  erwerben  konnten12
 14.  Bis  zur  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  war  es  ihnen  auch  gelungen,  wichtige  Burgen
  in  der  Umgebung  Lichtenbergs,  wie  zum  Beispiel  Schöneck,  Arnsberg,  Hohenfels
  und  den  Herrenstein,  unter  ihren  Einfluss  zu  bringen  und  so  einen  Schutzgürtel
um  die  Stammburg  zu  legen.  Nachdem  die  Lichtenberger  1450  gestärkt  aus  der  sogenannten
  Leininger  Fehde  hervorgegangen  waren,  die  ihnen  fast  sämtliche  Herrschaften
  des  nördlichen  Oberrheins  einbrachte,  war  die  Vormachtstellung  des  Geschlechts
kaum  mehr  antastbar12.  Um  1480  erstreckte  sich  die  Herrschaft  von  Weissenburg
bis  nahe  Schlettstadt  und  von  Ulm-Offenburg  bis  in  die  Region  um  Saveme  und
war  in  die  elf  Ämter  Buchsweiler,  Ingweiler,  Pfaffenhofen,  Brumath,  Wörth,
Hatten,  Oberhofen,  Lichtenau,  Willstätt,  Wolfisheim  und  Westhofen  aufgeteilt.  Sie
war  zu  diesem  Zeitpunkt  das  größte  weltliche  Territorium  im  Untereisass  und  die
stärkste  politische  Macht  neben  dem  Bistum  Straßburg'4.
Anfang  des  14.  Jahrhunderts  hatte  sich  das  Geschlecht  der  Lichtenberger  in  drei
Linien  aufgeteilt.  Nach  dem  Tod  Johanns  III.  im  Jahr  1324  trat  dessen  Bruder
Ludwig  aus  dem  geistlichen  Stand  zurück,  um  das  Erbe  seiner  minderjährigen
Neffen  Simunt,  Johann  und  Ludwig  (jüngere  Linie)  gegen  seinen  Vetter  zweiten
Grades  Hanneman  (ältere  Linie)  zu  verteidigen.  Als  Ludwig  III.  dann  selbst  Nachkommen
  hatte,  begründete  er  den  Lichtenauer  Zweig  des  Geschlechts,  dessen  Besitzungen
  größtenteils  rechts  des  Rheins  lagen15.  Um  Streitigkeiten  zu  vermeiden,
setzte  man  1335  genau  fest,  welcher  Zweig  des  Geschlechts  mit  welchem  Besitz
ausgestattet  war  und  in  welchem  Sinne  Ludwig  III.  die  Vormundschaft  für  seine
Neffen  ausüben  sollte16.  An  der  Stammburg  Lichtenberg  hatten  alle  Zweige  Rechte.
  Erstmals  regelte  1329  ein  Burgfrieden  zwischen  Hanneman  und  Ludwig  III.  die
Aufteilung  zwischen  den  Parteien.  1342  schlossen  die  Vertreter  aller  Linien  erneut
einen  Burgfrieden  auf  drei  Jahre17.  Um  im  Falle  des  Aussterbens  einer  oder  zweier
Zweige  dem  Geschlecht  den  Besitz  in  seiner  Gesamtheit  zu  erhalten,  legte  eine
Erbfolgeregelung  im  Jahr  1362  minutiös  fest,  was  im  Erbfall  an  wen  fallen  sollte.
Dies  gewährleistete  nach  dem  Aussterben  der  älteren  Linie  1390  und  dem  der
jüngeren  Linie  1405  den  Vertretern  des  Lichtenauer  Zweigs  den  ungeschmälerten
Familienbesitz.  Ludwig  IV.  nannte  sich  seit  1405  einziger  Herr  zu  Lichtenberg18.
Noch  einmal  im  Jahr  1440  teilten  seine  Söhne  Jakob  im  Bart  und  Ludwig  V.  die
Güter  untereinander  auf.  Jakob  erhielt  die  Ämter  Buchsweiler,  Wörth,  Westhofen
und  Willstätt  und  Ludwig  Ingweiler,  Brumath  und  Lichtenau  mit  Oberhofen  und
Hatten.  Burg  Lichtenberg  blieb  wieder  gemeinsamer  Besitz19  Mit  dem  Tod  Jakobs

Reichsland  (wie  Anm.  10),  S.  573.
13  Zur  Leininger  Fehde  vgl.  Eyer,  Territorium  (wie  Anm.  2),  S.  34f.
14  Eyer,  Territorium  (wie  Anm.  3),  Karte  S.  240f.
15  Ebd.  S.  77.
16  Vgl.  dazu  Ludwig  Clemm,  Die  Lichtenbergische  Teilung  von  1335,  in:  Elsaß-Lothringisches
  Jahrbuch  20  (1942),  S.  57-70,  hier  S.  58-60.
17  Eyer:  Territorium  (wie  Anm.  2),  S.  84.
18  Ebd.,  S.  89  und  96.
19  Battenberg/Metz,  Lichtenberger  Urkunden  (wie  Anm.  7),  Nr.  2818.;  Eyer,  Territorium
  (wie  Anm.  2),  S.  97-101.

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