Buchungen in Rechnungen der jeweils höheren Ebene wieder? Welche Hinweise
auf Funktionen, Kompetenzen, Aufgaben der Beamten (Burggraf, Amtmann, Keller,
Bellis; châtelain, bailli, prévôt, receveur etc.) lassen sich den Rechnungen entnehmen?
Aus Rechnungen verschiedener Territorien sollten sich unterschiedliche Steuerarten
und ihre vielfältigen territorialtypischen Bezeichnungen ermitteln lassen.
Der nächste Fragenkomplex bezieht sich auf mögliche Unterschiede zwischen
deutsch- und französischsprachigen Balleien und Ämtern. Unterscheiden sich die
Rechnungen nur in der Sprache bei ansonsten gleicher Form oder sind weitergehende
formale und inhaltliche Abweichungen zu erkennen, was, berücksichtigt
man die herrschenden unterschiedlichen Rechtssysteme, durchaus vorstellbar erscheint.
Gibt es Unterschiede in der Rechnungslegung (Dauer des Rechnungsjahres,
Verfahren bei der Abhörung etc.)?
Sind Unterschiede in der Verbreitung von Naturalleistungen und Geldzahlungen
in französischen beziehungsweise deutschen Herrschaften im Westrich feststellbar?
Ist aus den Rechnungen eine Ablösung von Naturalsteuern durch Geld zu erkennen?
Was kann man über die Verbreitung der Geldwirtschaft auf dem flachen
Fände aussagen?
Schließlich wäre es interessant, zu erfahren, ob sich der kulturelle Vorsprung
Westeuropas auch im territorialen Rechnungswesen des westdeutschen Grenzraums
festmachen lässt oder zumindest einige Merkmale in den Rechnungen zu
finden sind, die als konservativ oder im Gegenteil als zukunftsweisend eingestuft
werden können. Enthalten die Rechnungen Hinweise auf die ab dem 15. Jahrhundert
aufkommenden Finanzordnungen? Wie ist die Einrichtung der Chambre des
Comptes de Lorraine in diesem Zusammenhang zu sehen? Konnte sie eine Vorbildfunktion
auf die kleineren deutschen Territorien ausüben?
Ein Versuch, direkten französischen Einfluss (d. h. aus den königlich französischen
Territorien) auf die Rechnungslegung mittlerer kleiner Territorien an Saar
und Mosel, in der Pfalz, in Hunsrück und Eifel nachzuweisen, erscheint allerdings
wenig erfolgversprechend, zumal - mit Ausnahme des oberlothringischen Raumes
- im 14. und 15. Jahrhundert durch die Ausdehnung des Burgundischen Staates bis
in die Niederlande eine direkte Grenze mit dem königlichen Frankreich nicht bestand
und der westdeutsche Raum zwischen Obermosel und Mittelrhein — von der
Vorbildfunktion des französischen Rittertums einmal abgesehen - sich sozial, wirtschaftlich
und kulturell ganz überwiegend am Reich orientierte.
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