Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Buchungen  in  Rechnungen  der  jeweils  höheren  Ebene  wieder?  Welche  Hinweise
auf  Funktionen,  Kompetenzen,  Aufgaben  der  Beamten  (Burggraf,  Amtmann,  Keller,
  Bellis;  châtelain,  bailli,  prévôt,  receveur  etc.)  lassen  sich  den  Rechnungen  entnehmen?

Aus  Rechnungen  verschiedener  Territorien  sollten  sich  unterschiedliche  Steuerarten
  und  ihre  vielfältigen  territorialtypischen  Bezeichnungen  ermitteln  lassen.
Der  nächste  Fragenkomplex  bezieht  sich  auf  mögliche  Unterschiede  zwischen
deutsch-  und  französischsprachigen  Balleien  und  Ämtern.  Unterscheiden  sich  die
Rechnungen  nur  in  der  Sprache  bei  ansonsten  gleicher  Form  oder  sind  weitergehende
  formale  und  inhaltliche  Abweichungen  zu  erkennen,  was,  berücksichtigt
man  die  herrschenden  unterschiedlichen  Rechtssysteme,  durchaus  vorstellbar  erscheint.
  Gibt  es  Unterschiede  in  der  Rechnungslegung  (Dauer  des  Rechnungsjahres,
  Verfahren  bei  der  Abhörung  etc.)?
Sind  Unterschiede  in  der  Verbreitung  von  Naturalleistungen  und  Geldzahlungen
in  französischen  beziehungsweise  deutschen  Herrschaften  im  Westrich  feststellbar?
  Ist  aus  den  Rechnungen  eine  Ablösung  von  Naturalsteuern  durch  Geld  zu  erkennen?
  Was  kann  man  über  die  Verbreitung  der  Geldwirtschaft  auf  dem  flachen
Fände  aussagen?
Schließlich  wäre  es  interessant,  zu  erfahren,  ob  sich  der  kulturelle  Vorsprung
Westeuropas  auch  im  territorialen  Rechnungswesen  des  westdeutschen  Grenzraums
  festmachen  lässt  oder  zumindest  einige  Merkmale  in  den  Rechnungen  zu
finden  sind,  die  als  konservativ  oder  im  Gegenteil  als  zukunftsweisend  eingestuft
werden  können.  Enthalten  die  Rechnungen  Hinweise  auf  die  ab  dem  15.  Jahrhundert
  aufkommenden  Finanzordnungen?  Wie  ist  die  Einrichtung  der  Chambre  des
Comptes  de  Lorraine  in  diesem  Zusammenhang  zu  sehen?  Konnte  sie  eine  Vorbildfunktion
  auf  die  kleineren  deutschen  Territorien  ausüben?
Ein  Versuch,  direkten  französischen  Einfluss  (d.  h.  aus  den  königlich  französischen
  Territorien)  auf  die  Rechnungslegung  mittlerer  kleiner  Territorien  an  Saar
und  Mosel,  in  der  Pfalz,  in  Hunsrück  und  Eifel  nachzuweisen,  erscheint  allerdings
wenig  erfolgversprechend,  zumal  -  mit  Ausnahme  des  oberlothringischen  Raumes
-  im  14.  und  15.  Jahrhundert  durch  die  Ausdehnung  des  Burgundischen  Staates  bis
in  die  Niederlande  eine  direkte  Grenze  mit  dem  königlichen  Frankreich  nicht  bestand
  und  der  westdeutsche  Raum  zwischen  Obermosel  und  Mittelrhein  —  von  der
Vorbildfunktion  des  französischen  Rittertums  einmal  abgesehen  -  sich  sozial,  wirtschaftlich
  und  kulturell  ganz  überwiegend  am  Reich  orientierte.

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