Full text: Historische Blicke auf das Land an der Saar

Buchungen in Rechnungen der jeweils höheren Ebene wieder? Welche Hinweise 
auf Funktionen, Kompetenzen, Aufgaben der Beamten (Burggraf, Amtmann, Kel¬ 
ler, Bellis; châtelain, bailli, prévôt, receveur etc.) lassen sich den Rechnungen ent¬ 
nehmen? 
Aus Rechnungen verschiedener Territorien sollten sich unterschiedliche Steuer¬ 
arten und ihre vielfältigen territorialtypischen Bezeichnungen ermitteln lassen. 
Der nächste Fragenkomplex bezieht sich auf mögliche Unterschiede zwischen 
deutsch- und französischsprachigen Balleien und Ämtern. Unterscheiden sich die 
Rechnungen nur in der Sprache bei ansonsten gleicher Form oder sind weiter¬ 
gehende formale und inhaltliche Abweichungen zu erkennen, was, berücksichtigt 
man die herrschenden unterschiedlichen Rechtssysteme, durchaus vorstellbar er¬ 
scheint. Gibt es Unterschiede in der Rechnungslegung (Dauer des Rechnungs¬ 
jahres, Verfahren bei der Abhörung etc.)? 
Sind Unterschiede in der Verbreitung von Naturalleistungen und Geldzahlungen 
in französischen beziehungsweise deutschen Herrschaften im Westrich feststell¬ 
bar? Ist aus den Rechnungen eine Ablösung von Naturalsteuern durch Geld zu er¬ 
kennen? Was kann man über die Verbreitung der Geldwirtschaft auf dem flachen 
Fände aussagen? 
Schließlich wäre es interessant, zu erfahren, ob sich der kulturelle Vorsprung 
Westeuropas auch im territorialen Rechnungswesen des westdeutschen Grenz¬ 
raums festmachen lässt oder zumindest einige Merkmale in den Rechnungen zu 
finden sind, die als konservativ oder im Gegenteil als zukunftsweisend eingestuft 
werden können. Enthalten die Rechnungen Hinweise auf die ab dem 15. Jahrhun¬ 
dert aufkommenden Finanzordnungen? Wie ist die Einrichtung der Chambre des 
Comptes de Lorraine in diesem Zusammenhang zu sehen? Konnte sie eine Vor¬ 
bildfunktion auf die kleineren deutschen Territorien ausüben? 
Ein Versuch, direkten französischen Einfluss (d. h. aus den königlich franzö¬ 
sischen Territorien) auf die Rechnungslegung mittlerer kleiner Territorien an Saar 
und Mosel, in der Pfalz, in Hunsrück und Eifel nachzuweisen, erscheint allerdings 
wenig erfolgversprechend, zumal - mit Ausnahme des oberlothringischen Raumes 
- im 14. und 15. Jahrhundert durch die Ausdehnung des Burgundischen Staates bis 
in die Niederlande eine direkte Grenze mit dem königlichen Frankreich nicht be¬ 
stand und der westdeutsche Raum zwischen Obermosel und Mittelrhein — von der 
Vorbildfunktion des französischen Rittertums einmal abgesehen - sich sozial, wirt¬ 
schaftlich und kulturell ganz überwiegend am Reich orientierte. 
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