Römischen Reiches Deutscher Nation, wenngleich gerade im 13. und 14. Jahrhundert
der französische Einfluss bei Hof und in der Verwaltung dominierte*0.
Was vergleichbare Aktenbestände aus dem lothringischen Raum betrifft, haben
wir auf die Überlieferung der kleineren grenznahen Territorien bereits hingewiesen.
Aus den Temporalia der drei geistlichen Hochstifte Metz, Toul und Verdun
wurde nach dem Westfälischen Frieden die französische Provinz Drei Bistümer
(Trois-Évêchés) geschaffen; leider haben sich aus der früheren Zeit der Fürstbistümer
als eigenständige Territorien im späten Mittelalter nach unserem Kenntnisstand
keine Rechnungen erhalten*4.
Ein Vergleich mit Rechnungen aus herzoglich lothringischen Bellistümern,
Herrschaften und Propsteien (bailliages, seigneuries und prévôtés) kann lohnend
sein, da hier im äußersten Westen unseres Untersuchungsraumes nicht zuletzt
durch die Gemengelage kleinster territorialer Einheiten und die gleiche gemeinsame
Umgangsprache im Mittelalter und der frühen Neuzeit ein einheitliches kulturelles
Umfeld existierte, das erst durch die Expansion der französischen Monarchie
im 17. Jahrhundert erste Einschnitte erfuhr. Die Sprachgrenze verlief regional quer
durch das heutige Moseldepartement und administrativ auf der mittleren Ebene der
Bailliage, das heißt die lokalen Akten sind oft (nicht immer) in deutscher Sprache
abgefasst, die zentrale Korrespondenz mit der Herzoglichen Verwaltung in Nancy
erfolgte in französischer Sprache. Insofern ist es sinnvoll, gerade auf das Deutsche
Bellistum (Bailliage d’Allemagne) des Herzogtums Lothringen ein besonderes Augenmerk
zu heften, da man sich hier im Grenzbereich zwischen Romania und
Germania befand, wo - bei dem allgemeinen Entwicklungsvorsprung der romanischen
Seite — ein französischer Einfluss oder auch Interdependenzen in der Verwaltung
zu erwarten sind.
Mögliche Vergleiche der Kirkeler Kellereirechnungen mit deutsch- oder französischsprachigen
Rechnungen grenznaher Territorien sollen sich auf folgende Themenfelder
komparatistischer Studien beziehen beziehungsweise Antwort auf nachstehend
skizzierte Fragen geben:
Die Verbreitung von Münzen und Währungen im Grenzraum soll untersucht
werden. Daraus können über die Verbreitung territorialer Münzsysteme hinaus
auch Rückschlüsse auf den lokalen und den Fernhandel gewonnen werden (gerade
weil sich in den Kirkeler Rechnungen sich immer wieder Hinweise auf die Königsstraße
von Metz zum Öberrhein finden).
Rechnungen verschiedener Verwaltungsebenen (zentrale, mittlere, lokale Ebene)
sollen verglichen werden, was Form (ganz wichtig die Entwicklung der einzelnen
Rubriken) und Inhalt betrifft. Inwieweit finden sich einzelne oder Gruppen von
Xj Guy Cabourdin, La Lorraine entre France et Empire Germanique de 1480 à 1648
(L’histoire de la Lorraine 5), Strasbourg 1975; Lothringen. Geschichte eines Grenzlandes,
bearbeitet von einer Gruppe lothringischer Historiker unter Leitung von Michel
PariSSE, deutsche Ausgabe von Hans-Walter Herrmann, Saarbrücken 1984, S. 197f.
In den Archives Départementales de la Moselle, Metz, 29 J 126 existiert eine Rechnung
der Offïcialité de Vic (höchstes kirchliches Gericht des Bistums Metz) aus dem Jahre
1599; alle anderen erhaltenen Rechnungen des Bistums Metz sind jüngeren Datums; vgl.
Charles Hiegel, Répertoire numérique de la sous-série 29 J, Fonds de l’Evêché de Metz,
Archives Départementales de la Moselle, Metz 1988, S. 72; der kleine Bestand 5 F 1
(Évêché de Toul, 1297-1650) in den Archives Départementales de Meurthe-et-Moselle in
Nancy weist keine spätmittelalterlichen landesherrlichen Rechnungen auf.
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