leute abgelöst; mehrere dieser Funktionsträger tauchen noch im 15. Jahrhundert alternativ
als Burggraf oder Amtmann in den Quellen auf; einige werden ausschließlich
als Kellner bezeichnet. Sind die Begriffe Burggraf, Amtmann und Kell(n)er zu
dieser Zeit austauschbar? Wie unterscheiden sich im westdeutschen Raum Amtleute
und Keller (etwa durch ständische Zugehörigkeit)?
Die lokale Herkunft zahlreicher in den Rechnungen genannter Handwerker beschränkt
sich keinesfalls auf die im Herzogtum gelegenen Städte Zweibrücken und
Hombach. Gab es im bekanntermaßen städtisch unterentwickelten Westrich ein
weit verbreitetes dörfliches Handwerk?
In den Kirkeler Rechnungen taucht immer wieder der Begriff ritterburg auf, der
wohl statt der Oberburg, die im 15. Jahrhundert zwei Türme und ein Wohngebäude
umfasste, eher die Wohnhäuser von Burghut leistenden niederen Adligen aus dem
14. Jahrhundert auf der mittleren Geländeebene der Burg bezeichnet. Gibt es Anzeichen
dafür, dass auch in pfalz-zweibrückischer Zeit dort noch Burgmannenfamilien
lebten und Burghut leisteten, oder gehört diese Phase mit dem Einsetzen der
Rechnungen bereits der Vergangenheit an?
Lässt sich eine Entwicklung der einzelnen Rubriken der Rechnungen im Sinne
einer Vervollständigung beziehungsweise der Erlangung größerer innerer Stringenz
beschreiben? Nach bisheriger kursorischer Durchsicht schrieb jeder Keller die
einzelnen Posten eher nach eigenem Gutdünken auf. Dies steht in deutlichem Gegensatz
zu den Beobachtungen Mersiowskys für Nordwestdeutschland, wo es vor
Anfertigung der Reinschrift bereits chronologisch abgefasste Listen von Einzelbuchungen
gegeben hat.
Folgen die Kirkeler Kellereirechnungen den zeitgleich überlieferten Formen anderer
Landesherrschaften? Hier bietet sich insbesondere der Vergleich mit der archivalischen
Überlieferung territorialer Rechnungen der lokalen Ebene aus der
Grafschaft Nassau-Saarbrücken (Bucherbach) und dem Herzogtum Lothringen
(Saargemünd, Berus, Siersberg) an.
Enthalten die Kirkeler Rechnungen Hinweise auf die Umstände ihrer Überlieferung
und auf die Archivierungspraxis im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken?
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Kirkeler Rechnungen eine einzigartige,
fast serielle Quelle zum spätmittelalterlichen Rechnungswesen der Landesherrschaften
darstellen. Das Saarland - wie auch die angrenzenden Gebiete der Westpfalz
und des deutschsprachigen Lothringen - weisen bei der Erfassung des Rechnungswesens
eine Lücke auf. Der überlieferte Rechnungsbestand aus Kirkel ist,
auch weit über die saarpfalzische Region hinaus, vergleichsweise alt und von geradezu
einmaligem Umfang.
Zwischen den Anfängen des territorialen Rechnungswesens im Raum zwischen
Saar und Rhein ergeben sich enge inhaltliche Verbindungen zum verwandten Forschungsbereich
der fürstlichen Hof- und Ämterordnungen, da die verwaltungsorganisatorischen
Regelungen zum Rechnungswesen in den Bereich der Hof- und
Ämterordnungen fallen. Für das Großterritorium der drei in Personalunion vereinigten
Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg sind in Bezug auf das 15. und 16. Jahrhundert
bereits mehrere wissenschaftliche Publikationen erschienen'0; die Edition
30 Brigitte Kasten, Die Hofhaltung in Jülich und Berg im 15. und beginnenden 16. Jahrhundert,
in: Territorium und Residenz am Niederrhein (Klever Archiv, 14), hg. von
Klaus Flink und Wilhelm Janssen, Kleve 1993, S. 171-187; Dies., Residenzen und Hof-135