Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

leute  abgelöst;  mehrere  dieser  Funktionsträger  tauchen  noch  im  15.  Jahrhundert  alternativ
  als  Burggraf  oder  Amtmann  in  den  Quellen  auf;  einige  werden  ausschließlich
  als  Kellner  bezeichnet.  Sind  die  Begriffe  Burggraf,  Amtmann  und  Kell(n)er  zu
dieser  Zeit  austauschbar?  Wie  unterscheiden  sich  im  westdeutschen  Raum  Amtleute
  und  Keller  (etwa  durch  ständische  Zugehörigkeit)?
Die  lokale  Herkunft  zahlreicher  in  den  Rechnungen  genannter  Handwerker  beschränkt
  sich  keinesfalls  auf  die  im  Herzogtum  gelegenen  Städte  Zweibrücken  und
Hombach.  Gab  es  im  bekanntermaßen  städtisch  unterentwickelten  Westrich  ein
weit  verbreitetes  dörfliches  Handwerk?
In  den  Kirkeler  Rechnungen  taucht  immer  wieder  der  Begriff  ritterburg  auf,  der
wohl  statt  der  Oberburg,  die  im  15.  Jahrhundert  zwei  Türme  und  ein  Wohngebäude
umfasste,  eher  die  Wohnhäuser  von  Burghut  leistenden  niederen  Adligen  aus  dem
14.  Jahrhundert  auf  der  mittleren  Geländeebene  der  Burg  bezeichnet.  Gibt  es  Anzeichen
  dafür,  dass  auch  in  pfalz-zweibrückischer  Zeit  dort  noch  Burgmannenfamilien
  lebten  und  Burghut  leisteten,  oder  gehört  diese  Phase  mit  dem  Einsetzen  der
Rechnungen  bereits  der  Vergangenheit  an?
Lässt  sich  eine  Entwicklung  der  einzelnen  Rubriken  der  Rechnungen  im  Sinne
einer  Vervollständigung  beziehungsweise  der  Erlangung  größerer  innerer  Stringenz
  beschreiben?  Nach  bisheriger  kursorischer  Durchsicht  schrieb  jeder  Keller  die
einzelnen  Posten  eher  nach  eigenem  Gutdünken  auf.  Dies  steht  in  deutlichem  Gegensatz
  zu  den  Beobachtungen  Mersiowskys  für  Nordwestdeutschland,  wo  es  vor
Anfertigung  der  Reinschrift  bereits  chronologisch  abgefasste  Listen  von  Einzelbuchungen
  gegeben  hat.
Folgen  die  Kirkeler  Kellereirechnungen  den  zeitgleich  überlieferten  Formen  anderer
  Landesherrschaften?  Hier  bietet  sich  insbesondere  der  Vergleich  mit  der  archivalischen
  Überlieferung  territorialer  Rechnungen  der  lokalen  Ebene  aus  der
Grafschaft  Nassau-Saarbrücken  (Bucherbach)  und  dem  Herzogtum  Lothringen
(Saargemünd,  Berus,  Siersberg)  an.
Enthalten  die  Kirkeler  Rechnungen  Hinweise  auf  die  Umstände  ihrer  Überlieferung
  und  auf  die  Archivierungspraxis  im  Herzogtum  Pfalz-Zweibrücken?
Insgesamt  lässt  sich  feststellen,  dass  die  Kirkeler  Rechnungen  eine  einzigartige,
fast  serielle  Quelle  zum  spätmittelalterlichen  Rechnungswesen  der  Landesherrschaften
  darstellen.  Das  Saarland  -  wie  auch  die  angrenzenden  Gebiete  der  Westpfalz
  und  des  deutschsprachigen  Lothringen  -  weisen  bei  der  Erfassung  des  Rechnungswesens
  eine  Lücke  auf.  Der  überlieferte  Rechnungsbestand  aus  Kirkel  ist,
auch  weit  über  die  saarpfalzische  Region  hinaus,  vergleichsweise  alt  und  von  geradezu
  einmaligem  Umfang.
Zwischen  den  Anfängen  des  territorialen  Rechnungswesens  im  Raum  zwischen
Saar  und  Rhein  ergeben  sich  enge  inhaltliche  Verbindungen  zum  verwandten  Forschungsbereich
  der  fürstlichen  Hof-  und  Ämterordnungen,  da  die  verwaltungsorganisatorischen
  Regelungen  zum  Rechnungswesen  in  den  Bereich  der  Hof-  und
Ämterordnungen  fallen.  Für  das  Großterritorium  der  drei  in  Personalunion  vereinigten
  Herzogtümer  Jülich-Kleve-Berg  sind  in  Bezug  auf  das  15.  und  16.  Jahrhundert
  bereits  mehrere  wissenschaftliche  Publikationen  erschienen'0;  die  Edition

30  Brigitte  Kasten,  Die  Hofhaltung  in  Jülich  und  Berg  im  15.  und  beginnenden  16.  Jahrhundert,
  in:  Territorium  und  Residenz  am  Niederrhein  (Klever  Archiv,  14),  hg.  von
Klaus  Flink  und  Wilhelm  Janssen,  Kleve  1993,  S.  171-187;  Dies.,  Residenzen  und  Hof-135

            
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