Vergleich von Zinsbuch und Rechnungen wird es möglich sein, nicht nur zahlreiche
Orts- und Personennamen zuzuordnen, sondern auch die in den Rechnungen
auftretenden Summen besser zu beurteilen. Die Transkription des Zinsbuchs ist bereits
abgeschlossen. Es soll in die Edition aufgenommen werden.
Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass es sich bei den beiden Kirkeler
Rechnungsheften aus dem Jahre 1483/84 (Nr. 657 und 658) nicht um Duplikate
handelt, sondern um zwei separate Rechnungshefte, die die Einnahmen und Ausgaben
an Geld beziehungsweise an Naturalien (Roggen, Hafer, Wein etc.) enthalten.
Die Trennung von Geld und Naturalien hängt möglicherweise mit den unterschiedlichen
Kompetenzen eines Kellers oder Amtmanns zusammen. Kursorische
Einblicke in andere pfalz-zweibrückische Rechnungen im Landesarchiv Speyer
zeigten, dass die Keller in der Regel nur Naturalien abrechneten, vor allem in Fällen,
wo vor Ort auch die Existenz eines Amtmanns nachzuweisen ist, der dann die
Geldrechnung führte; im Fall Kirkel, wo der Keller von Anfang an Rechnung über
Geld und Naturalien legte, scheint somit die Entwicklung zum eigenen Amt vorgezeichnet
gewesen zu sein.
Fragestellungen, die bereits jetzt für die wissenschaftliche Bearbeitung formuliert
werden können, sind beispielsweise: Wer hat die Kirkeler Rechnungen gelegt?
Gab es in Kirkel neben dem Keller einen Schreiber oder Notar“’? Wird dieser unter
dem Burgpersonal (husgesinde, Hofgesinde) aufgeführt, oder wurde diese Aufgabe
von einem der nur namentlich ohne nähere Funktionsbezeichnung genannten Gehilfen
des Kellers wahrgenommen? Diese Frage ließe sich etwa beantworten, wenn
einzelne Handschriften bestimmten Personen zugewiesen werden könnten. Ließe
sich nachweisen, dass die Rechnungen verschiedener Keller von derselben Hand
stammten, wäre damit die Existenz eines subalternen Schreibbeamten nachgewiesen.
Als Indiz für einen Schreiber oder aber auch für einen Rechnungsprüfer könnte
die Umrechnung des Geldwerts in die konkret verwendeten Münzen von anderer
Hand in der Rechnung von 1479/80 interpretiert werden.
Das aus der wittelsbachischen Erbteilung vom 3. Oktober 1410 hervorgegangene
Herzogtum Pfalz-Zweibrücken stellt ein Sammelsurium unterschiedlicher
Besitzkomplexe und Herrschaftsrechte dar. Inwieweit hat die Neugliederung des
wittelsbachischen Besitzes von 1410 die Entstehung der Rechnungen beeinflusst?
Hängt das Einsetzen der Kirkeler Rechnungen im Jahre 1434 mit einem Ausbau
der Verwaltung durch Herzog Stephan zusammen? Inwieweit haben die Herzoge
durch die Einrichtung von Kellereien beziehungsweise Ämtern eine Homogenisierung
der Verwaltung angestrebt oder gefördert? Lassen sich aus den Rechnungen
spätere Verwaltungsneugliederungen ermitteln, die die zwischen 1386 und 1414
schrittweise an die Pfalzgrafen gelangte ursprünglich saarwerdische Herrschaft
Kirkel betrafen?
Wie war der Keller in die adlige Gesellschaft und in die Hierarchie der politischen
Wortführer eingebunden? Welchem Zweck dienten die mehr oder weniger
regelmäßigen Besuche des Vogtes (faut) und anderer Adliger? Stehen sie in Zusammenhang
mit administrativen Aufgaben, oder waren sie standesgemäßer Ausdruck
von Lebensfreude und Genuss (Jagd, Fischfang)? In der benachbarten Grafschaft
Nassau-Saarbrücken wurden die Burgmannen von Bucherbach durch Amt-24
Vgl. Mersiowsky, Die Anfänge territorialer Rechnungslegung (wie Anm. 1), S. 291 -
295.
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