Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Vergleich  von  Zinsbuch  und  Rechnungen  wird  es  möglich  sein,  nicht  nur  zahlreiche
  Orts-  und  Personennamen  zuzuordnen,  sondern  auch  die  in  den  Rechnungen
auftretenden  Summen  besser  zu  beurteilen.  Die  Transkription  des  Zinsbuchs  ist  bereits
  abgeschlossen.  Es  soll  in  die  Edition  aufgenommen  werden.
Darüber  hinaus  konnte  festgestellt  werden,  dass  es  sich  bei  den  beiden  Kirkeler
Rechnungsheften  aus  dem  Jahre  1483/84  (Nr.  657  und  658)  nicht  um  Duplikate
handelt,  sondern  um  zwei  separate  Rechnungshefte,  die  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  an  Geld  beziehungsweise  an  Naturalien  (Roggen,  Hafer,  Wein  etc.)  enthalten.
  Die  Trennung  von  Geld  und  Naturalien  hängt  möglicherweise  mit  den  unterschiedlichen
  Kompetenzen  eines  Kellers  oder  Amtmanns  zusammen.  Kursorische
Einblicke  in  andere  pfalz-zweibrückische  Rechnungen  im  Landesarchiv  Speyer
zeigten,  dass  die  Keller  in  der  Regel  nur  Naturalien  abrechneten,  vor  allem  in  Fällen,
  wo  vor  Ort  auch  die  Existenz  eines  Amtmanns  nachzuweisen  ist,  der  dann  die
Geldrechnung  führte;  im  Fall  Kirkel,  wo  der  Keller  von  Anfang  an  Rechnung  über
Geld  und  Naturalien  legte,  scheint  somit  die  Entwicklung  zum  eigenen  Amt  vorgezeichnet
  gewesen  zu  sein.
Fragestellungen,  die  bereits  jetzt  für  die  wissenschaftliche  Bearbeitung  formuliert
  werden  können,  sind  beispielsweise:  Wer  hat  die  Kirkeler  Rechnungen  gelegt?
Gab  es  in  Kirkel  neben  dem  Keller  einen  Schreiber  oder  Notar“’?  Wird  dieser  unter
dem  Burgpersonal  (husgesinde,  Hofgesinde)  aufgeführt,  oder  wurde  diese  Aufgabe
von  einem  der  nur  namentlich  ohne  nähere  Funktionsbezeichnung  genannten  Gehilfen
  des  Kellers  wahrgenommen?  Diese  Frage  ließe  sich  etwa  beantworten,  wenn
einzelne  Handschriften  bestimmten  Personen  zugewiesen  werden  könnten.  Ließe
sich  nachweisen,  dass  die  Rechnungen  verschiedener  Keller  von  derselben  Hand
stammten,  wäre  damit  die  Existenz  eines  subalternen  Schreibbeamten  nachgewiesen.
  Als  Indiz  für  einen  Schreiber  oder  aber  auch  für  einen  Rechnungsprüfer  könnte
  die  Umrechnung  des  Geldwerts  in  die  konkret  verwendeten  Münzen  von  anderer
Hand  in  der  Rechnung  von  1479/80  interpretiert  werden.
Das  aus  der  wittelsbachischen  Erbteilung  vom  3.  Oktober  1410  hervorgegangene
  Herzogtum  Pfalz-Zweibrücken  stellt  ein  Sammelsurium  unterschiedlicher
Besitzkomplexe  und  Herrschaftsrechte  dar.  Inwieweit  hat  die  Neugliederung  des
wittelsbachischen  Besitzes  von  1410  die  Entstehung  der  Rechnungen  beeinflusst?
Hängt  das  Einsetzen  der  Kirkeler  Rechnungen  im  Jahre  1434  mit  einem  Ausbau
der  Verwaltung  durch  Herzog  Stephan  zusammen?  Inwieweit  haben  die  Herzoge
durch  die  Einrichtung  von  Kellereien  beziehungsweise  Ämtern  eine  Homogenisierung
  der  Verwaltung  angestrebt  oder  gefördert?  Lassen  sich  aus  den  Rechnungen
spätere  Verwaltungsneugliederungen  ermitteln,  die  die  zwischen  1386  und  1414
schrittweise  an  die  Pfalzgrafen  gelangte  ursprünglich  saarwerdische  Herrschaft
Kirkel  betrafen?
Wie  war  der  Keller  in  die  adlige  Gesellschaft  und  in  die  Hierarchie  der  politischen
  Wortführer  eingebunden?  Welchem  Zweck  dienten  die  mehr  oder  weniger
regelmäßigen  Besuche  des  Vogtes  (faut)  und  anderer  Adliger?  Stehen  sie  in  Zusammenhang
  mit  administrativen  Aufgaben,  oder  waren  sie  standesgemäßer  Ausdruck
  von  Lebensfreude  und  Genuss  (Jagd,  Fischfang)?  In  der  benachbarten  Grafschaft
  Nassau-Saarbrücken  wurden  die  Burgmannen  von  Bucherbach  durch  Amt-24

  Vgl.  Mersiowsky,  Die  Anfänge  territorialer  Rechnungslegung  (wie  Anm.  1),  S.  291  -
295.
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