cm in der Höhe-’. Die Lagenanzahl der Hefte variiert stark. Der Umfang der Rech¬
nungshefte schwankt von 15 bis 58 Blatt pro Rechnung, wobei der Durchschnitt
bei 31,8 folia pro Rechnung liegt. Der gesamte aus dem 15. Jahrhundert (1434/35
bis 1503/04) überlieferte Bestand an Rechnungen aus Kirkel umfasst 921 folia.
Darüber hinaus lagern im Landesarchiv Speyer sechs weitere Rechnungshefte, die
infolge von starken, kriegsbedingten Schäden (Wasser, Schimmel etc.) nicht ediert
werden können.
Nr. 628, 1434/35
Nr. 628, 1438/39
Nr. 629, 1444/45
Nr. 631, 1447/48
Nr. 632, 1448/49
Nr. 634, 1451/52
Nr. 635, 1452/53
Nr. 636, 1454/55
Nr. 660, 1456/57
Nr. 637, 1457/58
Nr. 638, 1458/59
Nr. 639, 1462/63
Nr. 640, 1463/64
Nr. 643, 1466/67
Nr. 646, 1468/69
Die Laufzeit der Rechnungen reicht in der Rege! von einem Fastensonntag
(meist Reminiscere oder Invocavit) zum selben Fastensonntag des Folgejahres; so
scheint das Rechnungsjahr an die Jahreszählung nach dem Stil des Bistums Metz
(inxta stilum Metensem) angelehnt zu sein, zu dem ein großer Teil des Herzogtums
Pfalz-Zweibrücken gehörte. Generell werden nicht nur Naturalien (vor allem Rog¬
gen (körn), Hafer und Wein), sondern auch Geld vom Keller zu Kirkel abgerech¬
net, der dem Amtmann von Zweibrücken unterstand, aber - im Unterschied zu den
pfalz-zweibrückischen Kellern in Nohfelden und Zweibrücken - nicht nur die Na¬
turalienrechnung, sondern auch die ansonsten dem Amtmann vorbehaltene Geld¬
rechnung führen durfte.
Die Kirkeler Rechnungen gehören zur zweiten Generation spätmittelalterlicher
Territorialrechnungen, die ab dem 14. Jahrhundert bereits differenziertere Text¬
blöcke aufweisen und ab den 1340er Jahren in Heftform geführt wurden24. Jede
Buchung beginnt in einer neuen Zeile. Auf dem Titel- beziehungsweise Deckblatt
der meisten Rechnungen wird das in dem betreffenden Jahr in der Burg und in der
Kellerei (Amt) Kirkel ansässige beziehungsweise beschäftigte Personal, teils mit
Namen, teils mit Funktionsbezeichnungen, angegeben; woraus sich die personelle
Entwicklung der landesherrlichen Verwaltung auf der Amtsebene nachvollziehen
lässt. Die Rechnungen wurden von einem Keller (oder Kellner) geführt, der seinen
Amtssitz in der Burg hatte. Der im späten Mittelalter und zu Beginn der frühen
Neuzeit fest etablierte Begriff „Kellerei Kirkel“ wurde in der zweiten Hälfte des
Nr. 648, 1472/73
Nr. 649, 1473/74
Nr. 651, 1476/77
Nr. 652, 1477/78
Nr. 653, 1479/80
Nr. 654, 1479 (Fischrechnung)
Nr. 655, 1481/82
Nr. 657, 1483/84 (Geld)
Nr. 658, 1483/84 (Naturalien)
Nr. 659, 1486/87
Nr. 663, 1488/89
Nr. 667, 1493/94
Nr. 668, 1495/96
Nr. 673, 1503/04
Zur Veranschaulichung vgl. die Kopie einer Seite des Originals und ihre Transkription
im Anhang
'4 Mersiowsky, Die Anfänge territorialer Rechnungslegung (wie Anm. 1), S. 113.
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