Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

zwischen  Gold-  und  Silberwährungen  aus  verschiedenen  Territorien15.  Bei  der  Rechungslegung
  wurde  die  Rechnung  in  feierlicher,  zeremonieller  Weise  vorgelesen
beziehungsweise  angehört,  danach  wurde  oft  der  Rezess  (mit  Datum  und  Namen
des  Entlasteten)  im  Rechnungsheft  beziehungsweise  auf  eingehefteten  Zetteln  oder
Pergamenturkunden  vermerkt.  Zu  den  präventiven  Maßnahmen  gegen  Betrug  gehörte
  die  Verschriftlichung  der  Rechnungslegung,  die  Verpflichtung  zur  Beifügung
der  oben  genannten  Belege  und  ab  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  die  zunehmende  Regulierung
  des  Rechnungswesens  mittels  landesherrlicher  Verordnungen16.  Eine  solche
  Finanz-  und  Dienstordnung  wurde  1443  auch  für  die  Kellerei  Kirkel  begonnen,
blieb  aber  in  den  Anfängen  stecken,  ohne  dass  die  Gründe  hierfür  bislang  bekannt
sind17 *.  Auch  in  diesem  verwaltungs-  und  herrschaftsorganisatorischen  Bereich  sind
neue  Aufschlüsse  aus  den  Kirkeler  Rechnungen  zu  erhoffen.
Bei  seinen  für  den  nordwestdeutschen  Raum  wegweisenden  Forschungen  stellt
Mersiowsky1  s  fest,  dass  es  durchaus  Entwicklungsunterschiede  im  spätmittelalterlichen
  Rechnungswesen  gab;  so  konnten  kleinere  Territorien  durchaus  eine  modernere
  Rechnungslegung  mit  übersichtlicherer  Gliederung  der  einzelnen  Rubriken
und  Buchungen  und  mit  Zwischensummen  auf  jeder  Seite  praktizieren.  Ferner
konnte  die  Rechnungslegung  innerhalb  einer  Landesherrschaft  eine  landschaftlich
unterschiedliche  Ausprägung  erfahren.  Festzuhalten  bleiben  auch  enge  Verbindungen
  zwischen  dem  Organisationsgrad  der  Verwaltung  und  dem  erhaltenem
Schriftgut.  Somit  können  die  Rechnungen  als  Gradmesser  für  die  Entwicklung  der
landesherrlichen  Verwaltung  dienen  und  Hinweise  auf  Interdependenzen  zwischen
den  Landesherrschaften  einer  Region  geben.  Die  Edition  und  wissenschaftliche
Analyse  des  Kirkeler  Bestandes  wird  vergleichende  Forschungen  zum  Rechnungswesen
  auch  in  den  westlich  angrenzenden  Territorien  wie  dem  Bistum  Metz  (Pays
Messin)  und  vor  allem  dem  Herzogtum  Lothringen  zulassen,  die  beide  beiderseits
der  Sprachgrenze  lagen  und  als  reichsangehörige  Landesherrschaften  offen  für
französische  Einflüsse  waren.  Da  die  Entwicklung  territorialer  Rechnungen  ab  der
zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  kaum  untersucht  wurde19,  kann  der  Kirkeler
Bestand  auch  hierzu  eine  wichtige  Grundlage  bieten.
Die  Quellengattung  der  Rechnungen  erlaubt  statistische  Auswertungen  (zum
Beispiel  von  Ernteerträgen  sowie  Einnahmen  und  Ausgaben  einzelner  Sparten  aus

1  Auch  für  die  historische  Region  des  Westrichs  hilfreich  ist  Frank  Wagner,  Die  Währungen
  am  nördlichen  Oberrhein  im  15.  Jahrhundert,  in:  Mitteilungen  des  Historischen  Vereins
  der  Pfalz  99  (2001),  S.  105-144.
16  Mersiowsky,  Die  Anfänge  territorialer  Rechnungslegung  (wie  Anm.  1),  S.  306-336.
1  Frank  Wagner,  Die  Finanz-  und  Dienstordnung  für  das  Herzogtum  Pfalz-Zweibrücken-Simmem
  und  die  Grafschaft  Veldenz  von  1443,  in:  Kaiserslauterer  Jahrbuch  für  pfälzische
  Geschichte  und  Volkskunde  2/3  (2002/2003),  S.  21-130,  hier  S.  23  und  S.  36,  Edition
  S.  85-87.  Dazu  Mersiowsky,  Finanzverwaltung  (wie  Anm.  1),  S.  186:  „Auch  die
vergleichende  Analyse  der  normativen  Satzungen  ist  bisher  nicht  geleistet  worden.  Jede
Darstellung  kann  beim  derzeitigen  Stand  der  Forschung  nur  vorläufigen  Charakter  haben.
Ähnlich  wie  für  die  Hofordnungen,  mit  denen  sich  diese  Dokumente  durchaus  überschneiden,
  ist  der  Forschungsstand  unbefriedigend“.
x  Mersiowsky,  Die  Anfänge  territorialer  Rechnungslegung  (wie  Anm.  1),  S.  280-282.
1'  Mersiowsky,  Die  Anfänge  territorialer  Rechnungslegung  (wie  Anm.  1),  S.  535:  „Allerdings
  ist  die  formale  Entwicklung  der  Rechnungen  nach  1450  bislang  kaum  untersucht“.
Er  führt  seine  Untersuchungen  in  der  Regel  bis  1450  durch.

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