Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Erfassungspolitik,  in  weiten  Teilen  auch  einer  Königs-  oder  Zentralgewalt  widerstanden.

Mit  dem  letzten  Zeugnis  aus  dem  9.  Jahrhundert  ist  die  Reihe  nicht  sehr  zahlreicher,
  aber  doch  eindrucksvoller  Beispiele  hier  beendet.  Für  das  10.  Jahrhundert
fehlen  entsprechende  Zeugnisse,  und  lediglich  der  sogenannte  „Anschlag  für  ein
Zusatzaufgebot  zum  Romzug“  (981)  wäre  zu  nennen  denn  er  setzt  immerhin  eine
Gesamtmatrikel  voraus,  deren  Gewicht  in  bedrängter  Lage  ergänzt  werden  musste.
Hierbei  waren  Erfassungsmaßnahmen  in  relevanter  Form  kaum  nötig.  Es  ist  aber
wohl  angebracht,  die  speziellen  Erfassungsformen  knapp  zu  rekapitulieren,  ehe  ein
Ausblick  angedeutet  werden  kann.
Erfassen  bedeutet  suchen,  ermitteln,  notieren,  schriftlich  fixieren,  und  zwar  in
einer  Art  amtlichen  Zugriffs.  So  enthält  lateinisch  discribere  und  describere  einen
amtlichen  oder  mindestens  halbamtlichen  Ton,  in  substantivierter  Weise  dann  inquisitio.
  Vor  Ort  werden  vom  discriptor  die  Auskünfte  cum  sacramento  gefordert,
was  eine  gewisse  Strenge  anzeigt,  zumal  gelegentlich,  aber  ausdrücklich  sine  sacramento
  erfasst  wird38 39.
Im  Normalfall  scheint  die  Bevölkerung  der  betreffenden  Ortschaft  zusammengeholt
  worden  zu  sein,  und  dann  standen  einige  Bewohner  Rede  und  Antwort.  Auftalligerweise
  sprechen  manche  Quellen  von  veratiores  homines,  von  meliores  ac
veraces  oder  veraces  homines,  von  veratiores,  und  bei  Gerhard  von  Augsburg  waren
  es  prudentiores  et  veraciores.  Da  solche  hervorgehobenen  Personen  kaum  ad
hoc  ermittelt  wurden,  sondern  in  der  jeweiligen  Ortschaft  bekannt  waren,  scheint
es,  als  fasse  man  in  diesem  Personenkreis  eine  Art  Gemeinderat  und  erhalte  unvermuteten
  Einblick  in  die  Frühphase  der  Landgemeinde.  Dabei  sollte  man  auch  festhalten,
  dass  die  jeweiligen  in  den  Ortschaften  herausgehobenen  Leute  nicht  als
„Ältere“  oder  „Wohlhabende“  (boni  homines  etwa)  bezeichnet  werden.  Erfahrung,
Klugheit  und  Ehrlichkeit  erscheinen  in  diesen  Zusammenhängen  als  Qualifikationsfaktoren.

Nicht  unwichtig  sind  technische  Voraussetzungen  der  Erfassung,  die  schriftlichen
  Niederschlag  fand.  Als  Beschreibstoff  kamen  gewiss  vorrangig  Tafeln  aus
Wachs  oder  Schiefer  in  Frage.  Da  es  sich  hierbei  um  vergängliches  Material  handelt,
  sind  die  Überlieferungsverluste  plausibel.  Pergament  galt  im  Allgemeinen  als
zu  teuer  und  kam  eher  für  zusammenfassende  Texte  zur  Verwendung.  Aus  der
Karolingerzeit  weist  ein  knappes  Verzeichnis  in  diese  Richtung:  eine  um  805  verfasste
  Liste  von  37  sächsischen  Geiseln,  die  aus  Westfalen,  Ostfalen  und  Engem
nach  Mainz  gebracht  werden  sollten  -  mit  Angabe  ihrer  Namen  und  der  bisherigen
Einzelzuordnung  an  fränkische  Große40.
Ein  knapper  Ausblick  erscheint  angebracht.  Zuallererst  ist  zu  betonen,  dass  hier
das  Interesse  der  Erfassung  königlicher  Ressourcen  galt,  zu  deren  Umfeld  gewiss
auch  Grundherrschaftsbereiche  und  Güterverzeichnisse  gehören.  Eigens  wurden
diese  jedoch  nicht  berücksichtigt,  weil  es  sich  um  relativ  kleinräumige  und  anders

38  MGH  Const.  I,  hg.  von  Ludwig  Weiland,  1893,  Nr.  436,  S.  633.
39  Z.  B.  MGH  Capitularia  I,  S.  130,  300;  II,  S.  15.
40  Indiculus  obsidum  Saxonum  Moguntiam  deducendorum,  MGH  Capitularia  I,  Nr.  115,  S.
233  f.
106
            
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