Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

ln  fast  paradoxer  Weise  illustriert  ein  spezielles  Konzentrationsbemühen  die
Entwicklung  zentraler  Erfassung.  Im  Verlauf  der  ersten  Hälfte  des  9.  Jahrhunderts
hatten  sich  die  normannischen  Übertalle  zu  einer  sehr  ernsten  Bedrohung  der  fränkischen
  Teilreiche  entwickelt'“1.  Da  die  Abwehrkräfte  keine  dauerhaften  Erfolge
brachten,  sahen  sich  fränkische  Herrscher  zu  schmerzlichen  Verhandlungen  und  in
deren  Konsequenz  zu  immensen  Tributzahlungen  genötigt.  Beispielsweise  forderten
  Dänen  860  vom  westfränkischen  König  Karl  dem  Kahlen  3.000  Pfund  Silber,
und  „verleitet  durch  leere  Versprechungen  der  in  der  Somme  weilenden  Dänen  ließ
König  Karl  eine  Steuer  (exactio)  von  den  Kirchenschätzen  und  allen  Mansen  und
allen,  selbst  den  armen  Kaufleuten  erheben,  in  der  Art,  daß  man  auch  ihre  Häuser
und  allen  Hausrat  abschätzte  und  davon  einen  bestimmten  Satz  einforderte“32 33.
Karls  des  Kahlen  Verfahren  bei  der  Erhebung  des  geforderten  Tributs  setzt  nicht
nur  voraus,  dass  die  Höhe  der  Einzelabgaben  in  Bezug  auf  den  Gesamttribut  errechnet
  werden  konnte,  sondern  auch,  dass  für  solche  Berechnungen  die  erforderlichen
  Grunddaten  für  den  König  und  seinen  Hof  verfügbar  waren.
In  den  folgenden  Jahren  wussten  die  Normannen  ihre  Tributforderungen  zu  steigern
  und  das  nahezu  ohnmächtige  westfränkische  Reich  hatte  zu  zahlen.  So  schloss
Karl  der  Kahle  866  „mit  diesen  Normannen  ein  Abkommen,  ihnen  eine  Summe
von  viertausend  Pfund  Silber  zu  zahlen,  und  legte,  um  diesen  Tribut  aufzubringen,
eine  Abgabepflicht  auf  sein  Reich:  von  jeder  freien  Manse  wurden  sechs  Denare
gefordert,  von  einer  unfreien  drei,  von  jedem  Beisassen  (accola)  einer  und  von  je
zwei  Häuslern  (de  duobus  hospitiis)  auch  einer,  sowie  der  Zehnte  von  allem,  was
in  den  Händen  der  Kaufleute  zu  sehen  war;  aber  auch  von  den  Geistlichen  wurde,
je  nach  dem,  was  jeder  besaß,  eine  Steuer  (vectigal)  erhoben  und  von  allen  Franken
der  Heerbannschoß  (heribanni)  eingezogen.  Dann  wurde  von  jeder  Manse,  der
freien  wie  der  unfreien,  ein  weiterer  Denar  erhoben,  und  endlich  mußte  zu  zwei
Malen  jeder  der  Großen  des  Reichs  je  nach  dem,  was  er  an  Lehen  besaß,  einen  Beitrag
  sowohl  in  Geld  als  in  Wein  leisten,  um  die  Zahlung  aufzubringen,  die  man  mit
diesen  Normannen  ausgemacht  hatte  (adpensum  persolvendum)“'4.
In  der  Not,  fast  ständig  finanzielle  Forderungen  normannischer  Truppen  erfüllen
zu  müssen,  war  es  plausibler  als  sonst,  die  Abgabelasten  jeweils  reichsweit  umzulegen.
  Das  galt  auch  für  das  sogenannte  Mittelreich.  So  erhob  Lothar  II.  864  „in
seinem  ganzen  Reich  von  jeder  Manse  vier  Denare  und  gab  die  ganze  Geldsumme
nebst  einer  großen  Leistung  an  Mehl,  Vieh,  Wein  und  Bier  dem  Normannen  Rudolf
  [...]  und  den  Seinigen  als  Tribut,  der  als  eine  Art  Pacht  deklariert  war“35.
Die  zur  Erfüllung  normannischer  Tributforderungen  durchgesetzten  Umlagen
sind  bereits  in  den  Formen  ihrer  Abwicklung  und  der  schnellen  Durchführung  eindrucksvoll;
  sie  sind  überdies  bestechende  Beispiele  dafür,  dass  in  gegebenenfalls
extremen  Notsituationen  auch  in  fränkischen  Reichen  exzellente  Planung  und
Durchsetzung  administrativer  Vorgaben  realisierbar  waren.  In  dieser  Sehweise  gibt

32  Einen  Überblick  bietet  Kurt-Ulrich  JÄSC'HKE,  Burgenbau  und  Landesverteidigung  um
900,  Sigmaringen  1975,  S.  33-80  („Die  Normannenabwehr  im  Frankenreich“).
Annales  Bertiniani  ad  860  (Quellen  zur  karolingischen  Reichsgeschichte  2),  bearb.  und
übers,  von  Reinhold  Rau,  Berlin  o.  J„  S.  103.
34  Ann.  Bert,  (wie  Anm.  33)  ad  866,  S.  155.
35  Ebd.  S.  129.
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