Haus hat, zu urteilen, ist er Hofbeamter der Habsburger, dient immer stärker dem akti¬
ven Albrecht III., der für seine hausbezogene Publizistik — unter anderem habsburgbe¬
zogene Glasfenster im Stephansdom — auf vielen Gebieten Medienkompetenz suchte.
Suchenwirt qualifizierte sich zwischen 1352 und 1379 in starkem Maße durch zumeist,
aber nicht nur aus Todesanlass geschriebene Ehren- und Preisreden, danach hat er das
Genre nur noch einmal bedient, nämlich aus Anlass des Todes seines Hauptmäzens, Alb-
rechts III. von Österreich, am 29. August 1395' . Man hat in der Analyse zahlreicher An¬
spielungen zeigen können, dass die panegyrischen Reden einen adligen Zuhörerkreis, ein
höfisches Publikum, wie das des Wiener oder des Brandenburger Hofes voraussetzen, zu
dem ausdrücklich Frauen gehörten. „Kennerschaft und Geschmack wurden ... in erster
Linie von den Damen erwartet“'\ Bei Suchenmrt sind sie die Urteilsinstanz für den Ritter,
dessen nur noch in Festen und Turnieren sich artikulierende „heile“, aber längst vergan¬
gene Welt er preist und sie erneuern sollen.
Für Suchenwirts Kunst der Preisrede ist charakteristisch die Kunst der Wappenblasonie-
rung, der Wappenbeschreibung. Man nimmt wohl zu Recht an, dass er die Anregung für
diese Kunst bei Gelre fand, womit sich erneut niederländisch-südostdeutsche Beziehungen
andeuten, wie sie auch in der Totenklage ,Von der Kayserin von Bayrn‘ auf Margarethe,
Tochter des Grafen Wilhelm III. von Holland, deutlich werden, die anlässlich ihres Todes
1356 entstand, entweder für den Hof der Niederlande oder — wahrscheinlicher — erneut
für den Brandenburger Hof, wo nun ihr Sohn Ludwig VI., der „Römer“, Markgraf war1 ’.
Margarethe muss eine recht bemerkenswerte Fürstin gewiesen sein“ . Mit Ludwig dem Bay¬
er, den sie 1324 geheiratet hatte, hatte sie 5 Söhne und mehrere Töchter. Die Hausinteres¬
sen richteten sich auf Bayern, die Niederlande, Brandenburg, Tirol und die oberitalieni¬
schen Potestate, vor allem Verona und Mailand. Als das holländische Grafenhaus mit dem
Bruder Wilhelm IV. 1345 ausstarb, belehnte ihr Gemahl sie mit den vier Grafschaften
Hennegau, Holland, Seeland und Friesland. Nach seinem Tode 1347 beging sie wohl den
Fehler ihres Lebens, als sie ihrem Sohn Wilhelm V. 1349 die Regentschaft dreier Graf¬
schaften übertrug . In Holland erregten hohe Steuerlasten den Unwillen der Städte und
des Adels; Kämpfe mit Friesland und Utrecht blieben erfolglos. Angesichts wachsender
Unzufriedenheit entführten 1351 die Anhänger der Partei der Kabeljauwen („Kabeljaue“)
den Sohn Margarethes nach Delft und erhoben ihn zum Grafen. Ein jahrelanger Bürger¬
krieg, in dem sich Margarethe zeitweise nach London flüchten musste und sich hinter ihr
die Partei der Hoeken (als „Angelhaken“ interpretiert) sammelte, zerriss das Land. See¬
schlachten fielen einmal zum Vorteil der Mutter, zum anderen Male zum Vorteil des Soh-
17 Primisser: Peter Suchenmrt’s Werke (wie Anm. 12), Nr. V.
18 Brinker: Von mannigen beiden gute tat (wie Anm. 12), S. 39ff. (Zitat nach Kurt Ruh).
19 Primisser: Peter Suchenmrt 's Werke (wie Anm. 12), Nr. II, S. 4f.
20 Vgl. Schmid, A.: „Ludwig IV. der Bayer“, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5 (1991), Sp. 2178-2181;
Thomas, Heinz: Ludwig der Bayer (1282-1347). Kaiser und Ketger, Graz / Wien / Köln 1993, S. 338f., 361,
373f.; Fößel, Amalie: Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspiel¬
räume, Stuttgart 2000, S. 313-316, 364-369.
21 VpL zu diesen Konflikten Quicke, F.: Les Pays-Bas ä la veille de la Periode bourguignonne (1356-1384), Bruxelles
1947, S. 54-57, 76-81.
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