Anbringen der königlichen Hoheitszeichen. Von den Rodemacher’schen Besitzungen
wurde nach Berichten Metzer Chronisten mindestens Talange im näheren Umkreis von
Metz betroffen.6'’ Reaktionen Gerhards sind nicht bekannt.
Wenn auch König Karls Ziele gegenüber der Stadt Metz sich nicht verwirklichen ließen,
so förderte doch sein Auftreten im Westen des Reiches sein Ansehen, eine Folge war der
Abschluss eines Bündnis- und Handelsvertrages mit den Kurfürsten von Trier, Köln und
Pfalz (13. Februar 1445).6 ln diese Zeit (1443/45) möchte ich die Anfänge einer Annähe¬
rung Gerhards an die französischen Könige setzen, die zusammen mit der Ablehnung von
Burgund-Habsburg Grundlinie seines politischen Verhaltens wurde.
Der als kursächsischer Vertreter zum Kurfürstentag in Trier im Frühjahr 1445 entsand¬
te Kanzler Heinrich Engelhard berichtete seinem Herrn über die schlechte Stimmung im
Herzogtum Luxemburg infolge der starken Belastung durch den Burgunderherzog. Die
Ritterschaft wolle bei den ,rechten Farben4 bleiben. Der Wirt, bei dem er in Trier logierte,
habe sich geäußert, dass der von Rodemachern und der von Brandenburg,’6 wenn sie Un¬
terstützung bekämen, Burg und Stadt Luxemburg in sächsische Hände bringen würden.6’
Doch blieb es vorerst ruhig im Lande Luxemburg.
Der Tod der Elisabeth von Görlitz (f 1451), die sich nach Trier zurückgezogen hatte,
aktualisierte wieder die Streitfrage ,Pfandherr4 oder ,Erbherr‘. Nachdem der im Herbst
1451 kurz aufgekommene Gedanke, Anna, die Tochter Herzog Friedrichs von Sachsen,
solle bei einer Vermählung mit Herzog Philipps einzigem Sohn Karl das Herzogtum Lu¬
xemburg und die Grafschaft Chinv als Mitgift in die Ehe einbringen " kaum Chancen auf
Realisierung hatte, ließ Herzog Philipp von Burgund sich am 25. Oktober 1451 von den
Ständen als Pfandherr anerkennen. Gerhard von Rodemachern blieb dieser Ständever¬
sammlung fern.
Bald darauf wurde von Wien aus die Huldigung der luxemburgischen Stände an den
jungen Ladislaus als natürlichen Erbherren4 vorbereitet. Boten wurden losgeschickt, um
Ritterschaft, Prälaten und Städte nach Luxemburg zu laden, wo sie gegenüber zwei Be¬
vollmächtigten sich zu „eyd, huld und gehorsamkeit“ für Ladislaus verpflichten sollten.
Nachdem der burgundische Statthalter in Luxemburg Boten abgefangen und Luxemburg
als vorgesehenen Versammlungsort gesperrt hatte, luden die Bevollmächtigten die Stände
zu einer Zusammenkunft am 21. Februar 1453 nach Trier. ' Das Ergebnis war eine Ver-
66 Marot: „L’Expédition“ (wie Anm. 62), S. 124f.
67 Reichstagsakten (wie Anm. 63) S. 693-699.
68 Gemeint ist Friedrich von Brandenburg, der öfter in Verbindung mit Gerhard von Rodemachern auf-
trat.
69 Bericht vom 23. Februar 1445 aus Mainz: Rodemacher und Brandenburg „die solten mit hülfe uwer
gnaden gunnern in und ußen Luczemburg beide sloß und Stadt in geheim gar balde an uwer gnaden
hende bringen“ (Reichtagsakten [wie Anm. 63], S. 722f.).
0 Projekt der beiderseitig Beauftragten vom 26.09.1451 (Druck in Puh/. Lux. 30 11875] S. 5 Nr. 10).
1 Namentliche Liste der anwesenden Adligen in Puhl. Lux. 30 (1875) S. 13f. Nr. 15.
2 Druck eines Ladungsschreibens an Gerhard, Herrn zu Wiltz, vom 20.12.1452 in: Puhl. Lux. 30 (18 5)
S. 26f. Nr. 43, ähnlich ebd., S. 28 Nr. 46.
3 Schreiben der Bevollmächtigten an den luxemburgischen Erbmarschall Johann von Rollingen vom
07.02.1453 (Druck, ebd., S. 30f. Nr. 49).
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