Full text: Zwischen Herrschaft und Kunst

zuweilen auch als Söldnerführer;1 aber die Zahl der bekannt gewordenen Fehden zur 
Mehrung und Durchsetzung persönlicher Macht ist nicht größer als bei seinen Standesge¬ 
nossen. 
Leitlinie seines Verhaltens und Grund seines Scheiterns war seine antiburgundische 
Einstellung. Die Motivation lassen die Quellen nicht deutlich erkennen. Familientradition 
war gewiss eine Komponente. Er dürfte acht oder neun Jahre alt gewesen sein, als sein 
Vater in der Schlacht von Bulgneville (1431) in burgundische Gefangenschaft geriet und 
erst nach Jahren gegen Zahlung eines hohen Lösegeldes wieder frei kam. 
Gerhard erscheint in der luxemburgischen Politik in den frühen 1440er Jahren bald 
nach dem Tod seines Vaters (1439), gerade am Anfang seines dritten Lebensjahrzehntes 
stehend, zu der Zeit, als Herzog Philipp von Burgund einen neuen Anlauf nahm, um Eli¬ 
sabeth von Görlitz ihr Pfandrecht auf das Herzogtum Luxemburg abzukaufen.42 44 * Im Jahre 
1427 war ein solcher Verkauf nicht zustande gekommen. Kaiser Sigismund als Senior der 
Luxemburger Dynastie hatte damals zugestimmt, aber nicht die luxemburgischen Stände. 
Sie sahen darin einen Verstoß gegen Elisabeths früheres Versprechen, ihre Rechte an Lu¬ 
xemburg nicht in fremde Hände zu geben. Als Wortführer gegen den Verkauf waren da¬ 
mals der ,alde Rodemachererf (Gerhards Vater) und ,die von Arenberch‘ aufgetreten.1 
Der anschließend zustande gekommene Ausgleich zwischen Elisabeth und den Ständen 
war von der Stadt Luxemburg und den von Rodemachern mehrmals gebrochen worden. 
An der Vertreibung Elisabeths 1435/36 aus der Stadt Luxemburg46 war Gerhards Vater 
mindestens indirekt beteiligt gewesen. 
Da nach Kaiser Sigmunds Tod (f 1437) sein Schwiegersohn und Nachfolger in der rö¬ 
mischen und böhmischen Königswürde Albrecht II.(f 27. Okt. 1439), nun ,Erbherr£ von 
Luxemburg, sich vergeblich um die Einlösung des Pfandes Luxemburg bemühte, nahm 
die Görlitzerin in ihren Finanznöten im Herbst 1441 wieder Verhandlungen mit dem 
tonen [wie Anm. 7], S. 59-61, 66). 1470 stand ein Streit an mit Kuno, Graf von Blankenheim, der durch 
Markgraf Rudolf von Baden, als Gouverneur des Herzogtums Luxemburg und der Grafschaft Chinv 
beigelegt wurde (LHA Koblenz Best. 54 R 140; der Grund des Streites ist im Regest nicht angegeben). 
42 Z.B. 1462 im Dienste des Mainzer Erzbischofs Adolf von Nassau gegen Dieter und Ludwig von Isen¬ 
burg und Kurfürst Friedrich von der Pfalz, er führte dem Mainzer 100 Gewappnete zu gegen das Ver¬ 
sprechen der Zahlung von 5000 rh. fl. (HStA Wiesbaden Abt. 121 Rodemachern Lrk. von 1462 111/29). 
Forderungen aus dieser Waffenhilfe standen noch nach dem Tod Gerhards an (Herrmann, Hans-Walter: 
Geschichte der Grafschaft Saarwerden, Saarbrücken 1957ff., Bd.l Reg. Nr. 1471). 
43 Bossuat, André: „Les prisonniers de guerre au XVe siècle: Le rançon de Jean, seigneur de Rodemack“, 
in: Annales de l’Est 2 (1951) S. 145-162; Hinweis auf erzählende Quellen bei Atten: „Letzte Fehde“ (wie 
Anm. 5), S. 29; Poull, Georges: „La bataille de Bulgnéville. Ses prisonniers et ses morts“, in: lxs cahiers 
d’Histoire de biographie et de généalogie Fase. I, S. 23. Aus der Varsberg-Korrespondenz der Elisabeth von 
Nassau-Saarbrücken ergibt sich, dass Johann von Rodemachern nicht die ganze Zeit über in Haft gehal¬ 
ten wurde (vgl. Anm. 22), immer vorausgesetzt, dass der in der Korrespondenz genannte Johann von 
Rodemachern der Vater Gerhards und nicht sein älterer (sonst schlecht belegter) Bruder ist. 
44 Miller, Ignaz: Jakob von Sierck 1398J99-1456 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchen¬ 
geschichte 45), Mainz 1983, S. 80-113. 
4" Schreiben der Elisabeth von Görlitz an die Gesandten des Herzogs von Burgund, ohne Datum, vom 
Herausgeber ,circa 1449‘ datiert, nennt speziell den alten Rodemacher. 
46 Publ. Eux. 29 (1874) S. 84ff. Nr. 203, französische Übersetzung ediert bei Miller: Jakob von Sierck (wie 
Anm. 41), S. 326ff.; Weber-Krebs: Markgrafen (wie Anm. 1), S. 79-86. 
162
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.