eines Verwaltungsakts der Regierung.1 4 Wurde damals die Mitgliedschaft durch
regierungsamtliche Berufung hergestellt, so erfolgten erst seit Februar 1960
konstitutive Zuwahlen.1 °
Das schloss nicht aus, dass Eugen Meyer in einer Mitgliederversammlung oder
auf einer "Hauptsitzung" um Vorschläge für weitere Mitgliedschaften bat. Wann
und ob diese dann überhaupt realisiert wurden, hing aber von einem Regierungsakt
ab, und an dem waren dann wohl nur noch Vorsitzender und Regierungsvertreter
aus dem Kuratorium beteiligt. Auf jeden Fall gab es einen regierungsseitig
nicht nur bestimmten, sondern auch gelenkten Mitgliederbestand.
Von dieser gleichsam oktroyierten - oder "handverlesenen" - Versammlung heißt
es nun, sie habe der Landesregierung ein Kuratorium für die Kommission vorgeschlagen,
und - ich ergänze - angeblich am Sonntag, dem 9. März 1952,174 176 179 aber
eventuell doch schon am Freitag, dem 7., wurde dieses durch die Landesregierung
bestellt: Vorsitzender wurde Eugen Meyer, sein Stellvertreter der Münzund
Wappenkenner Gesandter a.D. Gustav Braun von Stumm und Geschäftsführer
Landeskonservator Dr. Josef Keller. Zwei Beisitzer komplettierten das
Gremium, das seit der Umorganisation als eingetragener Verein 1960 >Vorstand<
genannt wird.1 1952 war einer der Beisitzer der sprachwissenschaftlich arbeitende
Oberstudienrat Dr. Alois Lehnert (Dillingen);1 s als zweiter fungierte der
gleichzeitige Regierungsvertreter Oberregierungsrat Dr. phil. Hans Groh.174
Ich rufe in Erinnerung, was das Protokoll über die zweite Mitgliederversammlung
vom 5. März 1952 festgehalten hat: Professor Meyer "teilt [...] mit, daß die
Ernennung des Vorstandes durch die Regierung noch nicht erfolgt sei, daß aber
die Besetzung bereits feststehe. Folgende Herren sollen dem Kuratorium angehören"
- und dann folgten die fünf bekannten Namen Meyer, Braun von Stumm,
Keller, Groh und Lehnert. Gegen Ende dieser "Organisationsmaterie" steht der
Protokollsatz "Der Vorstand ist damit konstituiert" - Ernennungsurkunden
später!180
Die uns heute bekannten Wahlen, so vorbereitet sie auch im Detail sein mögen,
gehören erst einer späteren und nicht der Gründungsphase an.
174 "§ 1 (3) Die Ergänzung der Mitglieder der Kommission erfolgt [...] auf Vorschlag des
Kuratoriums durch Wahl seitens der Mitgliederversammlung. Die Wahl bedarf der Bestätigung
durch das Ministerium für Kultus, Unterricht und Volksbildung"; Amtsblatt des
Saarlandes 1951, S. 831.
175 Herrmann, in: Broschüre (Anm. 1), S. 8 und 10.
176 Ebd., S. 8. Ebenso schon Herrmann (Anm, 68), S. 71, wohl auf Grundlage des entsprechenden
Geschäftsberichts im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 6.11.1952,
S. [2].
177 Broschüre (Anm. 1), S. 8 bzw. 9.
178 Ebd., S. 24.
179 Niederschrift über die Sitzung der Kommission für saarländische Landesgeschichte und
Volksforschung vom 5.3.1952 (wie oben Anm. 138), S. 2.
180 Ebd., S. If; vgl. oben vor Anm. 141.
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