nicht im Protokoll niedergeschlagen. Als Bibliotheksrat Hör erklärte, er stehe für
bibliographische Aufgaben wegen des Aufbaus der Universitätsbibliothek nicht
zur Verfügung, hatte Meyer gleich auf seine Kontaktaufnahme mit Dr. Dillinger
verwiesen, und tatsächlich gab es dann ja auch unter den 20 Anwesenden am
5. März 1952 - wie bereits168 angemerkt - auch ein Nichtmitglied: Dr. Wilhelm
Dillinger. Er erhielt den Auftrag, sich um die zu erstellende Saarländische Biblio¬
graphie zu kümmern - zwar noch nicht direkt am 5. März 1952, an dem hierfür
zunächst nur ein Unterausschuss gebildet wurde, aber doch infolge seines
damaligen Vortrags169 dann unter dem 28. Mai 1952.170 Eine entsprechende
Hauptsitzung hat an diesem Tag, obgleich auch er - wie der 5. März 1952 - ein
Mittwoch war, kaum stattgefunden. Schloss doch das Protokoll über den
5. März mit folgenden Worten:
"[...] Die Sitzung wurde um 18.20 Uhr beendet[,] und es wurde beschlossen, die
nächste Hauptsitzung [!] im November einzuberufen".171 173 Diese wurde dann zu
jener eingangs erwähnten "konstituierenden Versammlung [vom] 6. November
1952",1 2 einem Donnerstag. Auch die nächsten Ordentlichen Mitgliederver¬
sammlungen fanden im November statt: die zweite am 13. und 14. November
1953, die dritte am 5. und 6. November 1954 sowie die vierte am 18. und
19. November 1955,' ' alle übrigens am Freitag und Samstag.
Neben der Tatsache, dass auch in unserer Gegenwart und nicht nur bei
mittelalterlichen Klöstern Gründungsvorgänge als gestreckte Prozesse zu ver¬
stehen sind, fällt mindestens viererlei auf:
1) Die staatlich autorisierte, ja, kanalisierte Mitgliedschaft,
2) die autoritative, wenn nicht gar autoritäre Kuratoriumsbestellung,
3) die fachlich breite Streuung der Mitglieder,
4) der schon früh fixierte Wunsch, (landes-)geschichtlich wichtige In¬
stitutionen aus Land und Nachbarschaft für die Kommission zu gewin¬
nen.
Regierungsamtliche Mitgliederbestellung war bereits in der Verordnung vom
7. Juni 1951 vorgesehen. Gleich in § 1 der beigefügten Geschäftsordnung war
zunächst das Verfahren hinsichtlich der ersten Mitglieder, deren "Gesamtzahl [...]
dreißig nicht übersteigen" sollte, entsprechend geregelt worden. Aber auch die
- wohl durch Austritt oder Todesfall notwendige - Ergänzung bedurfte letztlich
168 Oben Anm. 139.
169 Niederschrift über den 5.3.1952 (wie oben Anm. 138), S. 3ff.
170 Broschüre (Anm. 1), S. 34.
171 S. 5 [letzter Satz der Niederschrift],
172 So alle Einladungen und auch die Selbstbezcichnung in einer Resolution an den Minis¬
terpräsidenten zum Ludwigsplatz. Herrmann (Anm. 68), S. 71.
173 So die maschinenschriftlichen Protokolle in der Registratur der Kommission, wie oben
Anm. 128.
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