"aktivsten Mitgliedern], die durchweg unserem erweiterten Vorstand angehören
[...:] die Rosinen aus unserem Kuchen". Wegen Dringlichkeit der Angelegenheit
wird schriftliche Reaktion an die Urlaubsanschrift des Geschäftsführers
[Lauer] erbeten, bis zu dann anstehender Sitzung des erweiterten Vorstands und
bis zur Mitgliederversammlung, ja, bis zur "Klärung der Angelegenheit zwischen
der >Kommission< und uns" aber anheim gestellt, die Entscheidung über die
Annahme einer Berufung in die Kommission zurückzustellen.121
"Aufschub" war auch die Anweisung, die im Kultusministerium festgehalten
wurde. Dort fixierte Oberregierungsrat Groh unter dem 13.IX. 1951 jedoch auch
eine weitere Nuance hinsichtlich der Spannungen mit dem Historischen Verein:
Er "habe am 27.VIII.1951 den Sekretär des historischen [!] Vereins, Herrn R.A.
Dr. Lauer, gebeten, in der Frage der Abgrenzung der Befugnisse zwischen
historischem Verein und Kommission [...] eine Unterredung herbeizuführen.
[Dies habe] Herr Dr. Lauer [aber] abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass er
zunächst die Mitgliederversammlung und den Vorstand hören wolle". Groh hielt
fest, dass ein eventueller Vereinsbeschluss "gegen die Kommission [...] von
keiner Regierungsseite her zu unterstützen" wäre. Ohnehin seien jedwede Ministeriumsentscheidungen
"bis zum 15.X. 1951 aufzuschieben, da die zuständigen
Herren sich im Urlaub befinden".122
Inzwischen jedoch wurde Informationsamtsleiter Hoppe beim Ministerpräsidenten
selbst vorstellig und erreichte dessen Anweisung, die Abgrenzungsfragen
zwischen Kommission, Verein und Landesarchiv in einer Besprechung mit dem
Kultusministerium zu behandeln. Hier wird man die Brauen hochgezogen
haben, als man gleich zweimal las, es gehe um die "Kommission für saarländische
Geschichts- und Volksforschung".12'’
Doch im Kultusministerium war anderes zunächst wichtiger; bestand doch die
Kommission bislang nur auf dem Papier! Anscheinend erst im November 1951
kamen [angeblich] neun Persönlichkeiten aus landesgeschichtlicher Tätigkeit
und Universität zusammen mit eben Eugen Meyer als Initiator an der Spitze: Er
hatte schon "wenige Wochen nach seiner Berufung zum Direktor des Saarländischen
Kultusministeriums" die Kommissionsgründung weiterbetrieben. Er war
es auch gewesen, der für den Entwurf jener Verordnung gesorgt hatte, mit der am
7. Juni 1951 die "Errichtung [der] Kommission für saarländische [!] Landesgeschichte
und Volksforschung" durch das saarländische Kabinett beschlossen
worden war.124
121 Rundbrief vom 30.8.1951, als Abschrift beim Vermerk von Dr. Groh unter dem 13.9.1951
(LAS StK Nr. 3277).
122 Grohs Vermerk vom 13.9.1951, siehe die vorige Anm.
123 Brief Hoppes an das Kultusministerium vom 24.9.1951 (Durchschlag in
LAS Informationsamt Nr. 335).
124 Herrmann, in: Broschüre (Anm. 1), S. 8 bzw. 7 mit Verweis aufs Amtsblatt des Saarlandes
1951, S. 831-33.
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