Hoffmann dessen Presse- und Informationsamt leitete und als dessen Quasi-Propagandaminister
gelten mochte, legte dem Ministerpräsidenten nahe, "eine
Abgrenzung der Arbeitsbereiche der >Kommission< einerseits und des Landesarchivs
und historischen Vereins< andererseits [vorzunehmen], um eine Planlosigkeit
in der Arbeit und Doppelarbeit zu vermeiden".105
Bei dieser Demarche, die den Streit in die Regierung trug, wurde bereits auf den
Verordnungstext vom 7. Juni 1951 zurückgegriffen. Dass hiernach die Kommission
auch "die pflegerische Betreuung des im Lande befindlichen nichtstaatlichen
Archivgutes [...] mit [...] zu erteilenden staatlichen Vollmachten übernehmen"
sollte,106 wurde jetzt zu einem direkten Angriff auf den Verordnungstext
selbst benutzt und war - zusammen mit dem Programmpunkt 1 aus der Rundfunkrede
vom 23. Juni 1951 - Mittel für Lauer, einen weiteren Verbündeten zu
gewannen und in gewisser Weise gegen Meyer aufzubieten: Der Düsseldorfer
Landeskirchenarchivar Walter Schmidt, "der sich schon 10 Tage zur Ordnung
des Archivs der Evangelischen Kirchengemeinde in Dudweiler" aufhielt,107 hatte
am 20. Juli 1951 das Landesarchiv aufgesucht, um sich nach der "Bestandsaufnahme
der Kirchenbücher und Archivalien der Kirchengemeinden beider Konfessionen
des Saarlandes" zu erkundigen, die das Landesarchiv nach Lauers Notiz
"im März 1949" begonnen hatte. Als sich ergab, dass das Erscheinen des geplanten
"Verzeichnisses der Kirchenbücher des Saarlandes" am Widerstand
katholischer Pfarrämter praktisch gescheitert sei, brachte Lauer die Sprache auf
die geplante archivpflegerische Betreuung und Verzeichnispublikation durch
die neue Kommission, und zwar ausdrücklich ja auch für die Kirchenarchive.
Prompt gab Landeskirchenarchivar Schmidt "im Aufträge [!] des Bevollmächtigten
der >Evangelischen Kirche im Rheinlands Herrn Kirchenrat Wehr, Saarbrücken",
seinen Einspruch "gegen den beabsichtigten Eingriff in die Befugnisse
der Evangelischen Kirche seitens der Kommission" zu Papier und unterschrieb
das auch, allerdings ohne Datierung.
Verblüffender Weise schloss der kirchliche Einspruch mit der Versicherung, es
werde keineswegs "jede Fühlungnahme in archivalischen Angelegenheiten mit
staatlichen Stellen ab[ge]lehnt. Im Gegenteil ha[be] die Leitung der Evangelischen
Kirche im Rheinland in Verbindung mit Herrn Kirchenrat Wehr den
Landeskirchenarchivar angewiesen, mit dem Landesarchiv der Regierung des
Saarlandes Fühlung aufzunehmen, um eine enge Zusammenarbeit im Interesse
Kriegshinterbliebenen des Saarlandes, vgl. Robert H. Schmidt, Saarpolitik 1945-1957.
3 Bde. Berlin 1959-1962 (= Veröffentlichungen des Instituts für Wissenschaftliche Politik
der Technischen Hochschule Darmstadt), hier Bd. 1, S. 242f, 247 und 507 mit A. 135.
105 LAS Informationsamt Nr. 335; siehe oben Anm. 103.
106 So das wörtliche Zitat aus der Verordnung vom 7.6. durch Informationsamtsleiter Hoppe
in seiner Vorlage vom 17.7.1951, ebd.
1(1 So Lauer in seiner Aktennotiz vom 23.7.1951 über den gleich zu erwähnenden Besuch
Walter Schmidts im Landesarchiv (LAS Registratur des LA, Anlage zu Az. 4308.0 vom
9.8.1951, S. 1 ), auch Quelle für das Folgende.
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