Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Hoffmann  dessen  Presse-  und  Informationsamt  leitete  und  als  dessen  Quasi-Propagandaminister
  gelten  mochte,  legte  dem  Ministerpräsidenten  nahe,  "eine
Abgrenzung  der  Arbeitsbereiche  der  >Kommission<  einerseits  und  des  Landesarchivs
  und  historischen  Vereins<  andererseits  [vorzunehmen],  um  eine  Planlosigkeit
  in  der  Arbeit  und  Doppelarbeit  zu  vermeiden".105
Bei  dieser  Demarche,  die  den  Streit  in  die  Regierung  trug,  wurde  bereits  auf  den
Verordnungstext  vom  7.  Juni  1951  zurückgegriffen.  Dass  hiernach  die  Kommission
  auch  "die  pflegerische  Betreuung  des  im  Lande  befindlichen  nichtstaatlichen
  Archivgutes  [...]  mit  [...]  zu  erteilenden  staatlichen  Vollmachten  übernehmen"
  sollte,106  wurde  jetzt  zu  einem  direkten  Angriff  auf  den  Verordnungstext
selbst  benutzt  und  war  -  zusammen  mit  dem  Programmpunkt  1  aus  der  Rundfunkrede
  vom  23.  Juni  1951  -  Mittel  für  Lauer,  einen  weiteren  Verbündeten  zu
gewannen  und  in  gewisser  Weise  gegen  Meyer  aufzubieten:  Der  Düsseldorfer
Landeskirchenarchivar  Walter  Schmidt,  "der  sich  schon  10  Tage  zur  Ordnung
des  Archivs  der  Evangelischen  Kirchengemeinde  in  Dudweiler"  aufhielt,107  hatte
am  20.  Juli  1951  das  Landesarchiv  aufgesucht,  um  sich  nach  der  "Bestandsaufnahme
  der  Kirchenbücher  und  Archivalien  der  Kirchengemeinden  beider  Konfessionen
  des  Saarlandes"  zu  erkundigen,  die  das  Landesarchiv  nach  Lauers  Notiz
"im  März  1949"  begonnen  hatte.  Als  sich  ergab,  dass  das  Erscheinen  des  geplanten
  "Verzeichnisses  der  Kirchenbücher  des  Saarlandes"  am  Widerstand
katholischer  Pfarrämter  praktisch  gescheitert  sei,  brachte  Lauer  die  Sprache  auf
die  geplante  archivpflegerische  Betreuung  und  Verzeichnispublikation  durch
die  neue  Kommission,  und  zwar  ausdrücklich  ja  auch  für  die  Kirchenarchive.
Prompt  gab  Landeskirchenarchivar  Schmidt  "im  Aufträge  [!]  des  Bevollmächtigten
  der  >Evangelischen  Kirche  im  Rheinlands  Herrn  Kirchenrat  Wehr,  Saarbrücken",
  seinen  Einspruch  "gegen  den  beabsichtigten  Eingriff  in  die  Befugnisse
  der  Evangelischen  Kirche  seitens  der  Kommission"  zu  Papier  und  unterschrieb
  das  auch,  allerdings  ohne  Datierung.
Verblüffender  Weise  schloss  der  kirchliche  Einspruch  mit  der  Versicherung,  es
werde  keineswegs  "jede  Fühlungnahme  in  archivalischen  Angelegenheiten  mit
staatlichen  Stellen  ab[ge]lehnt.  Im  Gegenteil  ha[be]  die  Leitung  der  Evangelischen
  Kirche  im  Rheinland  in  Verbindung  mit  Herrn  Kirchenrat  Wehr  den
Landeskirchenarchivar  angewiesen,  mit  dem  Landesarchiv  der  Regierung  des
Saarlandes  Fühlung  aufzunehmen,  um  eine  enge  Zusammenarbeit  im  Interesse

Kriegshinterbliebenen  des  Saarlandes,  vgl.  Robert  H.  Schmidt,  Saarpolitik  1945-1957.
3  Bde.  Berlin  1959-1962  (=  Veröffentlichungen  des  Instituts  für  Wissenschaftliche  Politik
der  Technischen  Hochschule  Darmstadt),  hier  Bd.  1,  S.  242f,  247  und  507  mit  A.  135.
105  LAS  Informationsamt  Nr.  335;  siehe  oben  Anm.  103.
106  So  das  wörtliche  Zitat  aus  der  Verordnung  vom  7.6.  durch  Informationsamtsleiter  Hoppe
in  seiner  Vorlage  vom  17.7.1951,  ebd.
1(1  So  Lauer  in  seiner  Aktennotiz  vom  23.7.1951  über  den  gleich  zu  erwähnenden  Besuch
Walter  Schmidts  im  Landesarchiv  (LAS  Registratur  des  LA,  Anlage  zu  Az.  4308.0  vom
9.8.1951,  S.  1  ),  auch  Quelle  für  das  Folgende.

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