Die bisher vornehmlich in den Blickpunkt gestellten temporären Inwertsetzungen
industriekultureller Relikte rechtfertigen generell keine Eingriffe in deren
historische Substanz. Unter Beachtung dieser Maxime kommen für Aufwertungen
durch zeitweilige Inwertsetzungen selbstverständlich nicht nur Objekte
ohne momentane Neunutzungsperspektiven in Betracht, sondern prinzipiell
jedes industriekulturelle Relikt.
Im Gegensatz zu den temporären inwertsetzungen sind Substanzveränderungen
bei auf Dauer angelegten Nachfolgenutzungen in der Regel unvermeidbar.
Allerdings sollte im Hinblick auf die kulturlandschaftliche Identitätserhaltung
stets auf eine Eingriffsminimierung hingewirkt werden. Dieses Gebot gilt uneingeschränkt
auch für permanente Inwertsetzungen. Hiermit ist in erster Linie
der Bereich der bleibenden künstlerischen Ausgestaltungen angesprochen.
Entsprechende Einbringungen und Umgestaltungen, wie in jüngerer Vergangenheit
z.B. auf einigen Bergehalden im Ruhrgebiet praktiziert, sollten im Grunde
jedoch auf industriekulturelle Relikte beschränkt bleiben, die - abgesehen von
in bescheidenem Umfang bisweilen vorhandenen Freizeit- und Erholungsfunktionen
- keine Potenziale für stabile Nachfolgenutzungen besitzen.
Beispiele für eher rudimentäre Nutzungsmöglichkeiten im Bereich des Freizeitund
Erholungssektors finden sich auf zahllosen aufgelassenen Industrieflächen,
auf denen sich eine natürliche Sukzession vollzieht. Die so genannte "Industrienatur"
ermöglicht es unter der Voraussetzung der Zugänglichkeit der betreffenden
Areale, eine sich selbst regulierende Natur zu erleben, die kaum äußeren
Zwängen unterliegt.
Durch das Erleben derartiger natürlicher Rückeroberungsprozesse können selbst
verfallende industriekulturelle Relikte positiv besetzte Symbolwirkungen bei der
autochthonen Bevölkerung entfalten.44 Demgegenüber stehen unter dem Ausschluss
der Öffentlichkeit dem Verfall überlassene Relikte in ihren kollektiven
symbolischen Bedeutungsinhalten vorwiegend oder gar ausschließlich nur für
den Niedergang der Industrie im betreffenden Raum, den Zerfall historisch
gewachsener Strukturen, den Verlust von Arbeitsplätzen usw.
Die Erlebbarmachung von natürlichen Sukzessionsprozessen willentlich als eine
finale Strategie für den Umgang mit industriekulturellen Relikten zu verfolgen,
ist aber nur in Ausnahmefällen zu akzeptieren: etwa bei bestimmten Objekttypen
wie z.B. Bergehalden oder dann, wenn sich alle anderen denkbaren Alternativen
als absolut undurchführbar herausgestellt haben. Sofern es sich bei einem
industriekulturellen Relikt um ein Objekt von hoher kulturlandschaftlicher
Eigenartbedeutung handelt, sollten stets alle Anstrengungen unternommen
werden, mittels geeigneter Umnutzungs- und Inwertsetzungsmaßnahmen dem
44 Zu möglichen Symbolwirkungen natürlicher bzw. naturnaher Phänomene vgl. z.B. Hoisl,
Nohl, Zekom u. Zöllner (Anm. 11), S. 28; Jörg Zimmermann, Zur Geschichte des ästhetischen
Naturbegriffs, in: Das Naturbild des Menschen, hrsg. von Jörg Zimmermann. München
1982, S. 118-154, hier S. 140f.
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