Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

ge  kulturlandschaftliche  Eigenartbedeutung  aufweisen.  Damit  einher  geht  das
Erfordernis,  solche  Relikte  zu  bewahren,  die  für  den  Erhalt  der  historisch  gewachsenen
  individuellen  Grundstrukturen  der  betreffenden  Industrielandschaft
unverzichtbar  sind.31
3.  Der  Authentizität  der  zu  bewahrenden  industriekulturellen  Relikte  kommt  ein
besonderer  Stellenwert  zu.  Dies  gilt  nicht  nur  für  den  formalen  und  funktionalen
Erhaltungszustand  schützenswerter  Objekte.32 33  Auch  die  authentischen  Objektstandorte
  sind  generell  von  substanzieller  Bedeutung.  Translozierungen  sind
demnach  mit  dem  Ziel  der  kulturlandschaftlichen  Identitätserhaltung  grundsätzlich
  nicht  vereinbar,
4.  Da  sich  aus  verschiedensten  Gründen  nicht  jedes  industriekulturelle  Relikt
nachhaltig  erhalten  lässt,  wird  es  nahezu  immer  vonnöten  sein,  Auswahlen  zu
treffen.  Den  Objektselektionen  sind  -  ebenso  wie  den  üblicherweise  vorausgehenden
  Objektbewertungen  -  nachvollziehbare  und  konsequent  am  Ziel  der
kulturlandschaftlichen  Identitätserhaltung  ausgerichtete  Kriterien  und  Leitbilder
zugrunde  zu  legen.'1
Die  Möglichkeiten  einer  mehr  als  nur  kurzfristigen  Erhaltung  industriekultureller
Relikte  unterliegen  in  vielen  Fällen  nicht  unerheblichen  objektspezifischen
respektive  objekttypspezifischen  Restriktionen.  So  kann  bei  bestimmten  fossilen
  Relikten  der  Wegfall  der  ehemaligen  Betriebsbedingungen  zu  einer  wachsenden
  Substanzgefährdung  führen,  die  -  z.B.  im  Falle  hoher  Korrosionsanfälligkeit
  -  eine  beständige  Sicherung  der  Objekte  in  ihrer  formalen  Gestalt  wesentlich
erschwert.  Noch  schwieriger  stellt  sich  die  Situation  bei  innerbetrieblichen
funktionspersistenten  Objekten  dar.  Diese  sind  im  Grunde  nur  in  wenigen
Ausnahmefällen  über  längere  Zeit  in  ihrer  historischen  Substanz  komplett  konservierbar,
  da  sowohl  betrieblich  notwendige  Effizienzsteigerungen  als  auch  der
betriebsbedingte  Verschleiß  Substanz  veränderde  Maßnahmen  gemeinhin  unvermeidlich
  machen:  diese  reichen  vom  Auswechseln  einzelner  Teile  über  Umbauten
  und  Erweiterungen  bis  zur  Beseitigung  bzw.  zum  Ersatz  von  Betriebsgebäuden
  und  Fertigungsanlagen.  Dagegen  ist  es  im  Falle  mancher  funktionspersistenter
  Relikte  außerhalb  von  Betriebsarealen  -  z.B.  Infrastruktureinrichtungen
  und  Werkssiedlungen  -  sehr  wohl  möglich,  erfolgreich  auf  eine  bleibende
Bewahrung  ihrer  originären  Funktion,  ihrer  authentischen  Konstruktion  sowie
weitest  gehend  auch  ihrer  historischen  Substanz  hinzuwirken.34

31  Dabei  ist  zu  beachten,  dass  die  maßgeblichen  Grundstrukturen  auch  prägende  Kulturlandschaftsmerkmale
  früherer  -  noch  nicht  industriell  geprägter  -  Abschnitte  der  Landschaftsentwicklung
  einschließen  können.  In  diesen  Fällen  sind  folgerichtig  auch  diesbezügliche
Konservierungs-  und  Pflegemaßnahmen  zu  ergreifen,  um  die  Bedeutung  der  nichtindustriellen
  Nutzungen  für  die  individuelle  Landschaftsgenese  materiell  ablesbar  zu  erhalten.
32  Vgl.  Wagner  (Anm.  3),  S.  131-133.
33  Zu  entsprechenden  Leitbildern  und  Kriterien  vgl.  u.a.  Quasten  (Anm.  8),  S.  25-31;
Quasten  u.  Wagner  (Anm.  15),  S.  254-263;  Wagner  (Anm.  3),  S.  103-134.
34  Vgl.  Quasten  u.  Wagner  (Anm.  15),  S.  275  f.

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