erhaltung wird sich dagegen durch eine ausschließliche Sicherung vereinzelter
industriekultureller "Highlights" zumeist kein hoher Zielerreichungsgrad verwirklichen
lassen.
Ein Kennzeichen zahlreicher industriell geprägter Räume ist neben deren Dynamik
auch die Komplexität ihres Bestandes an industriekultureHen Relikten
unterschiedlicher Branchen und unterschiedlicher zeitlicher Entstehung.27 28 Überdies
sind bzw. waren viele Relikte integrierende Bestandteile rezenter respektive
vormaliger räumlicher Vemetzungssysteme. Soll aus einer Kulturlandschaft ihre
Industriegeschichte ablesbar bleiben, müssen daher unter anderem auch genetisch-kausale
Abfolgen und Zusammenhänge, räumliche Beziehungen und
historische anthropogen-funktionale Verflechtungen zwischen industriekulturellen
Relikten unterschiedlichen oder gleichen Typs materiell identifizierbar
bleiben.2X Aus dieser Forderung sowie aus der dargelegten Motivation, zur
Befriedigung bestimmter raumbezogener emotionaler Bedürfnisse der autochthonen
Bevölkerung beizutragen, resultieren mehrere essenzielle Konsequenzen
für die Bewahrung industriekultureller Relikte:
1. Die Erhaltung darf sich nicht auf kulturhistorische Gebäude und Fertigungsanlagen
industrieller Betriebe beschränken, sondern muss prinzipiell auch
maßgebliche - mit der betreffenden industriellen Produktion ehemals oder noch
heute vergesellschaftete - Objekte einbeziehen.
Je nach Typ und Komplexität der Beziehungsgefüge können dies z.B. sein:
Schienen- und Wasserwege, Rohstoffgewinnungsstellen, Materialumschlagplätze,
Halden, Wasserbehälter, Einfriedungen von industriearealen, eindeutig
einem Industriebetrieb zuzuordnende Wohngebäude und -Siedlungen oder auch
bestimmte bauliche Anlagen, bei denen in einem Betrieb der jeweiligen Schlüsselindustrie
gefertigte Baustoffe verwendet wurden.29 Bei Vorliegen entsprechender
genetisch-kausaler Relationen können des Weiteren durchaus auch gewerbliche
Relikte aus vorindustrieller Zeit - in Montanindustrieregionen etwa mittelalterliche
Eisenerzgruben, Eisenschmelzen, Meilerplätze, Kohlepingenfelder u.a. -
Berücksichtigung finden.30
2. Es sind auch industriekulturelle Relikte, die keinen herausragendem kulturhistorischen
Dokumentationswert besitzen, in eine dauerhafte Sicherung einzubeziehen,
sofern sie - einzeln oder in einer Vergesellschaftung - eine gewichtiarchäologie.
Darmstadt 1982, S. 177.
27 Vgl. Quasten u. Wagner {Anm. 15), S, 250 f.
28 Vgl. Judith Alfrey u. Tim Putnam, The Industrial Heritage. Managing resources and uses.
London/New York 1992, S. 135; Reinhard Roseneck, Denkmallandschaft - Museumslandschaft,
in: Museum und Denkmalpflege. Bericht über ein internationales Symposium,
veranstaltet von den ICOM- und ICOMOS-Nationalkomitees der Bundesrepublik Deutschland,
Österreichs und der Schweiz vom 30. Mai bis 1. Juni 1991 am Bodensee, hrsg. von
Hermann Auer. München u.a. 1992, S. 62-72, hier S. 62.
29 Vgl. Quasten u. Wagner (Anm. 15), S. 256.
30 Vgl. Wagner (Anm. 15), S. 32.
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