ändernde raumwirksame gesellschaftliche Strukturen gehört. Die Länge der
Zeiträume bis zum kulturlandschaftlichen Kollaps dürften sich allerdings in
Abhängigkeit vom Kulturlandschaftstyp merklich unterscheiden: Im Falle von
Industrielandschaften, die für gewöhnlich durch eine traditionell recht hohe
Intensität ihres permanenten Kulturlandschaftswandels gekennzeichnet sind,2’
wäre im Allgemeinen eine kürzere Zerfallszeit anzunehmen als z.B. bei Agraroder
Waldlandschaften. Über die zuvor formulierten Einwände hinaus ist in
industriell geprägten Räumen eine Totalkonservierung auch aus einer Reihe
anderer Gründe abzulehnen. Exemplarisch erwähnt seien hier nur die Notwendigkeiten
zu sozio-ökonomischen Strukturänderungen, zu ökologisch verträglichen
Fortentwicklungen und zum gesellschaftlich verantwortbaren Einsatz
begrenzt verfügbarer finanzieller Mittel.
Die Identität einer Kulturlandschaft ist - wie bereits ausgeführt - wesentlich durch
ihre kulturhistorische Entwicklung begründet. Diese findet ihren materiellen
Niederschlag in kulturlandschaftlichen Relikten,23 24 deren Entstehung und/oder
Gestaltung auf frühere, heute nicht mehr existente gesellschaftliche Strukturen2'
zurückgehen. Derartige Relikte - Nutzungsformen und Objekte einschließlich
ihrer räumlichen und formalen Merkmale sowie ihrer assoziativen Beziehungen
untereinander - sind folglich stets als kulturhistorische Relikte anzusehen. Sie
lassen sich klassifizieren in tradierte Relikte, die trotz geänderter gesellschaftlicher
Strukturen auch in der Gegenwart noch lebendig sind, einerseits und in
fossile Relikte andererseits.
Genauso wie einem weiträumigen restriktiven Gebietsschutz eine Eignung für
die kulturiandschaftliche Identitätserhaltung in industriell geprägten Räumen
abgesprochen werden muss, gilt dies ebenfalls für die Erhaltung des jeweiligen
Gesamtbestandes an industriekulturellen Relikten. Auch dies würde - mit vergleichbaren
Folgen wie oben skizziert - in einen anachronistischen Konservatismus
münden.
Eine grundlegend andere Alternative stellt die Konzentration der Erhaltungsaktivitäten
auf nur wenige, besonders hochwertige Industriedenkmale dar. Eine
solche Beschränkung kann - abgesehen von der Knappheit verfügbarer Finanzressourcen
- z.B. auf dem von der Bau- und Bodendenkmalpflege längere Zeit
vorrangig verfolgten Ziel fußen, aus einer Mehrzahl von industriekulturellen
Objekten eines jeweils signifikanten Typs wenigstens eines auszuwählen und
zu erhalten.26 Hinsichtlich der angestrebten kulturlandschaftlichen Identitäts
23 Vgl. Quasten u. Wagner (Anm. 15), S. 250-252; Wagner (Anm. 15), S. 29f; s. auch
Anm. 14.
24 Vgl. Quasten u. Wagner (Anm. 3), S. 84; Wagner (Anm. 3), S. 55f.
25 Unter "gesellschaftlichen Strukturen" werden in einem umfassenden Sinne insbesondere
die sozialen, politischen, ökonomischen und räumlichen Strukturen des menschlichen
Zusammenlebens und Zusammenwirkens verstanden, einschließlich der mit diesen Strukturen
verbundenen verinnerlichten Ideale.
26 Vgl, Quasten u. Wagner (Anm. 15), S. 254f; Rainer Slotta, Einführung in die Industrie¬352