im Konfliktfall wohl zugunsten von Archivalienerhalt und -erschließung nicht
nur nützlich, sondern auch von Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem
Informationsrecht der Allgemeinheit und der Wissenschaften geprägt. Pflegte
sich doch im Staatsarchiv der Sachverstand für Bewahrung, Erschließung und
Zugänglichkeit von Archivalien zu konzentrieren.
Die nunmehrige Spitzenstellung von Archivaufgaben für die Historische Kommission
erhielt besondere Sprengkraft durch die Tatsache, dass der damalige
Landesarchivar Dr. Walter Lauer auch Geschäftsführer und Stellvertretender
Vorsitzender des gerade wieder zugelassenen "Historischen Vereins für das
Saarland e.V. - gegründet 1839" war und schon mehrfach eine Quasi-Konfrontation
mit Eugen Meyer erlebt hatte. Vielleicht angeregt durch den - allerdings
kurzlebigen - "Verein zur Erforschung von Alterthümern in den Kreisen
Ottweiler und St. Wendel", der 1836 in St. Wendel gegründet worden war, hatte
seit 1839 der "Historisch-antiquarische Verein fiür die Städte Saarbrücken und
St. Johann sowie deren Umgebung" bestanden und 1881 den Namen "Historischer
Verein für die Saargegend" angenommen.88 Dessen Bezeichnung war
nunmehr geringfügig geändert worden, als solle der derzeitigen politischen
Namensgebung Rechnung getragen werden. Dass Meyer darauf nicht einging,
verriet an sich schon Reserve gegenüber der Wiederbelebung. Und dass Lauer
der neuen Vereinszeitschrift einen "Beitrag zur über 100jährigen Geschichte des
Historischen Vereins für das Saarland""9 beigab, und zwar zusätzlich zu und
unabhängig von einem Aufsätzchen über "Sulzbach am Ende des 18. Jahrhunderts",90
ließ erkennen, dass man auch genauer als Meyer rechnen konnte.
Ab wann Meyer wusste, dass an Ministerpräsident Johannes Hoffmann als
Ehrenvorsitzenden des wiederbelebten "e.V. - gegründet 1839" gedacht war, ja,
ob dieser Gedanke vor dem Zulassungsschreiben des Kreisdelegierten vom 10.
August 195 091 überhaupt schon geäußert worden war, bleibt derzeit offen. Erst
am 24. Juli 1950 hatte es in der Saarländischen Präsidialkanzlei ein Gespräch
über die Wiederzulassung des Vereins gegeben; während seines Verlaufs hatte
Dr. Hans Groh, Regierungsrat im Kultusministerium und aus den Berufungsverhandlungen
recht gut mit Meyer bekannt, dem als Universitätsvertreter anwesenden
Eugen Meyer vor Dritten die Frage gestellt, ob angesichts von dessen
Kommissionsplänen der Historische Verein überhaupt noch nötig sei. Die
Antwort scheint insofern positiv ausgefallen zu sein, als Meyer bei der schließlich
gefundenen Regelung über das Vereinsvermögen mitwirkte, und zwar im
88 Erich Nolte, Bilder aus der Vergangenheit des Historischen Vereins für die Saargegend,
in: Zs. für die Geschichte der Saargegend 9 (1959), S. 11-33, hier S. 11, 17 und 29 bzw. 27
- mit "Faksimile der Gründungsurkunde vom 22.X. 1839 [samt den] Originalunterschriften der
[67] Gründungsmitglieder", ebd., S. 12-15, Abb. 1-4. Die Regierungsgenehmigung von 1840
hatte "Umgegend"; ebd., S. 18.
89 Zs. für Saarländische Heimatkunde 1 (1951), S. 111-129,
90 Ebd., S. 39-48.
91 Lauer (Anm. 89), S. 128.
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