Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Von  der  fortschrittlichen  auf  gesellschaftliche  Partizipation  ausgerichteten  Sozialpolitik
  der  Weimarer  Zeit  wie  der  jungen  Bundesrepublik  war  das  Saarland
abgetrennt.  Aus  der  Zuschauerperspektive  blickte  man  auf  eine  Gewerkschaften
stärkende  Betriebs-  und  Tarifverfassung  und  den  Aufbau  und  die  Entwicklung
des  Arbeitsrechts.  Auch  wenn  in  der  Völkerbundszeit  diese  Entwicklung  bewundernd
  verfolgt  wurde,  so  spielten  diese  Defizite  spätestens  ab  1923  keine
entscheidende  Rolle  mehr,  da  nationale  Denkmuster  sozialpolitische  Fragen
überlagerten.
Nach  1945  ist  die  Situation  wesentlich  differenzierter.  Einerseits  kommen  die
Saarländer  in  den  Genuss  einer  staatlichen  Sozialpolitik,  die  genau  auf  die
Bedürfnisse  der  Bevölkerungsmehrheit  zugeschnitten  ist  und  die  Identifikation
mit  der  autonomen  Saar  stärken  sollte,  andererseits  unterblieb  eine  auf  Partizipation
  ausgerichtete  Sozialpolitik.  Die  französische  Seite  ließ  sie  nicht  zu,  weil  sie
mit  französischen  Traditionen  nicht  vereinbar  war  und  sie  Rückwirkungen  auf
Frankreich  befürchtete.  Es  gab  keine  Tarifvertragsautonomie,  teilweise  wurden
die  saarländischen  Gewerkschaften  als  Tarifvertragspartner  nicht  anerkannt.  Die
Gewerkschaften  konnten  damit  nur  eingeschränkt  die  für  ihre  Mitglieder  wichtigste
  Interessenvertretung  wahrnehmen,  die  Rolle  der  "Lohnagentur"  war  aber  in
einer  Zeit  wachsender  Wirtschaft  und  des  inflationären  französischen  Franken
besonders  bedeutsam.  Die  geringen  Mitbestimmungsmöglichkeiten  im  Saargrubenrat
  wie  die  arbeitgeberfreundliche  Betriebsräteverordnung  verhinderten,
dass  die  Gewerkschaften  innerhalb  der  Betriebe  in  eine  mitbestimmende  und
mitgestaltende  Rolle  hineinwachsen  konnten.  Dies  ist  um  so  bedeutsamer,  als
die  autonomistisch  ausgerichteten  Gewerkschaftler  im  Saargrubenrat  ihr  Interesse
an  einer  vertrauensvollen  Zusammenarbeit  mehrfach  und  ernsthaft  zum  Ausdruck
gebracht  hatten.  Das  Vorenthalten  von  Partizipationsmöglichkeiten  wog  um  so
schwerer,  als  in  der  Bundesrepublik  mit  der  Montanmitbestimmung  besonders
fortschrittliche  Regelungen  umgesetzt  waren.  Die  französische  Seite  und  hier  vor
allem  die  französischen  Vertreter  der  Régie  und  die  Sequesterverwalter  der  Hütten
verwehrten  Arbeiterschaft  und  Gewerkschaften  soziale  Partizipation.  Sie  nährten
damit  die  sowohl  in  der  Preußenzeit  wie  in  der  Völkerbundszeit  in  der  saarländischen
  Gesellschaft  gewachsenen  Inferioritätsgefühle.  Zugleich  schufen  sie  eine
Angriffsfläche,  die  von  der  prodeutschen  Opposition  erkannt  und  aufgegriffen
wurde.  Die  sozialpolitischen  Defizite  wurden  zum  Anknüpfungspunkt  nationaler
  Denkweisen,  zurück  zur  Bundesrepublik  bedeutete  nicht  nur  die  Teilhabe
  an  einer  fortschrittlicheren  Betriebsverfassung,  sondern  auch  das  Ende  von
latenter  Inferiorität  und  Fremdbestimmung,  die  im  Alltag  mit  der  Trikolore  und
dem  Französischunterricht  in  den  Grundschulen  ebenso  sichtbar  war  wie  vor
allem  in  den  Gruben,  in  denen  junge  französische  Ingenieure  mit  Stoppuhren
die  Gedingeleistung  erfassten.  Insofern  konnten  auch  die  hohen  Sozialleistungen
  keine  proautonomistische  Überzeugung  ausprägen,  zumal  sich  die
Menschen  an  sie  gewöhnt  hatten  und  sie  als  selbstverständlich  erachteten.  Erst

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