Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Klientel  zurückhielt.  Als  Vizepräsidenten  der  Verfassungskommision  waren  Kirn
soziale  Partnerschaft  und  eine  demokratische  Wirtschaftsverfassung  wichtig
gewesen.  Mit  der  neu  zu  bildenden  Arbeitskammer  versuchte  Kirn  ein  Instrument
zur  wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen  Interessenvertretung  für  Arbeitnehmer
zu  schaffen  und  dabei  die  bestehenden  Hindernisse  für  eine  weiterreichende
Mitbestimmung  zu  umgehen.  So  versuchte  er  insbesondere  bei  den  Beratungen
des  Gesetzentwurfs  im  sozialpolitischen  Ausschuss  der  Kammer  das  Recht  zu
geben,  gegenüber  Betrieben  und  Verwaltungen  ein  Auskunftsrecht  geltend  zu
machen.  Dies  war  ein  Weg,  die  aus  sozialdemokratischer  Sicht  unzureichende
Arbeitnehmermitbestimmung  auszugleichen,  ohne  aber  das  Wort  Mitbestimmung
verwenden  zu  müssen.  Über  ein  vergleichbares  Privileg  verfügte  nur  das  Statistische
  Amt.  Zugleich  strebte  die  SPS  eine  Änderung  des  Arbeitnehmerbegriffs
an,  Vorstandsmitglieder,  gesetzliche  Vertreter  und  juristische  Personen  sowie
leitende  Angestellte,  denen  maßgeblicher  Einfluss  auf  die  Betriebsführung
zustand,  sollten  nicht  wie  es  die  CVP  wollte,  als  Arbeitnehmer  gelten.  Die
Arbeitgeber  intervenierten  erfolgreich  gegen  diese  Pläne.  Ein  Jurist  im  Hohen
Kommissariat  sah  in  dem  Entwurf  den  Versuch  zu  "coiffer  les  syndicats",  sozusagen
  die  Gewerkschaften  zu  frisieren,  sie  auf  Linie  zu  bringen  und  stellte
weiter  fest:"[...]  il  semble  que  cette  institution  soit  destinée  à  'coiffer  les  syndicats’,
  dont  l'influence  serait  de  ce  fait  singulièrement  diminuée  [...]  les  syndicats
seront  remplacés  purement  et  simplemement  par  l'Arbeitskammer  1,66  Die  dritte
Lesung  des  Gesetzentwurfs  verschob  sich  und  die  CVP  entschärfte  die  umstrittene
  Auskunftspflicht  bzw.  den  §19  des  Entwurfs.  Die  Kammer  musste
demnach  das  Statistische  Amt  einschalten,  wenn  es  sich  um  Auskünfte  betriebsstatistischer
  Art  handelte.  Ein  Betrieb  kann  die  Auskunft  verweigern,  im  Streitfall
entscheidet  die  Regierung  des  Saarlandes.  Mitgestaltung  in  einer  Wirtschaftsdemokratie
  durch  die  Arbeitnehmer  erfordert  auch  Kompetenz  von  Gewerkschaftlern
  in  Wirtschafts-  und  Verwaltungsfragen.  Die  saarländischen  Gewerkschaften
  selbst  verfügten  über  keine  professionellen  Bildungsstätten.  Deshalb
hatte  die  Arbeitskammer  einen  Bildungsauftrag  zu  erfüllen,  hierin  wurde  sie  von
der  1949  gegründeten  Akademie  der  Arbeit  unterstützt.
Für  Richard  Kim  war  die  Arbeitskammer  ein  Experiment,  die  aus  seiner  Sicht
verlässlichen  Gewerkschaftskreise  zu  institutionalisieren  und  ihnen  so  Mitgestaltungsrechte
  zu  verschaffen,  die  auf  anderem  Weg  nicht  realisierbar  waren.
Um  dieses  Experiment  beherrschen  zu  können,  musste  es  ihm  möglich  sein,  ggf.
gegen  prodeutsche  Gewerkschaftler  Vorgehen  zu  können.  In  der  Durchführungsverordnung
  zum  Arbeitskammergesetz  stellte  er  die  Kammer,  immerhin  eine
öffentlich  rechtliche  Körperschaft,  unter  seine  unmittelbare  "Dienstaufsicht".
Zunächst  war  ein  Verwaltungsbeirat  mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  beauftragt.
  Die  Einstellung,  Entlassung  und  Eingruppierung  seiner  Mitglieder  er-66

 Ebd.,  S.  484ff.

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