Full text: Forschungsaufgabe Industriekultur

Klientel zurückhielt. Als Vizepräsidenten der Verfassungskommision waren Kirn 
soziale Partnerschaft und eine demokratische Wirtschaftsverfassung wichtig 
gewesen. Mit der neu zu bildenden Arbeitskammer versuchte Kirn ein Instrument 
zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessenvertretung für Arbeitnehmer 
zu schaffen und dabei die bestehenden Hindernisse für eine weiterreichende 
Mitbestimmung zu umgehen. So versuchte er insbesondere bei den Beratungen 
des Gesetzentwurfs im sozialpolitischen Ausschuss der Kammer das Recht zu 
geben, gegenüber Betrieben und Verwaltungen ein Auskunftsrecht geltend zu 
machen. Dies war ein Weg, die aus sozialdemokratischer Sicht unzureichende 
Arbeitnehmermitbestimmung auszugleichen, ohne aber das Wort Mitbestimmung 
verwenden zu müssen. Über ein vergleichbares Privileg verfügte nur das Stati¬ 
stische Amt. Zugleich strebte die SPS eine Änderung des Arbeitnehmerbegriffs 
an, Vorstandsmitglieder, gesetzliche Vertreter und juristische Personen sowie 
leitende Angestellte, denen maßgeblicher Einfluss auf die Betriebsführung 
zustand, sollten nicht wie es die CVP wollte, als Arbeitnehmer gelten. Die 
Arbeitgeber intervenierten erfolgreich gegen diese Pläne. Ein Jurist im Hohen 
Kommissariat sah in dem Entwurf den Versuch zu "coiffer les syndicats", so¬ 
zusagen die Gewerkschaften zu frisieren, sie auf Linie zu bringen und stellte 
weiter fest:"[...] il semble que cette institution soit destinée à 'coiffer les syndi¬ 
cats’, dont l'influence serait de ce fait singulièrement diminuée [...] les syndicats 
seront remplacés purement et simplemement par l'Arbeitskammer 1,66 Die dritte 
Lesung des Gesetzentwurfs verschob sich und die CVP entschärfte die um¬ 
strittene Auskunftspflicht bzw. den §19 des Entwurfs. Die Kammer musste 
demnach das Statistische Amt einschalten, wenn es sich um Auskünfte betriebs¬ 
statistischer Art handelte. Ein Betrieb kann die Auskunft verweigern, im Streitfall 
entscheidet die Regierung des Saarlandes. Mitgestaltung in einer Wirtschafts¬ 
demokratie durch die Arbeitnehmer erfordert auch Kompetenz von Gewerk¬ 
schaftlern in Wirtschafts- und Verwaltungsfragen. Die saarländischen Gewerk¬ 
schaften selbst verfügten über keine professionellen Bildungsstätten. Deshalb 
hatte die Arbeitskammer einen Bildungsauftrag zu erfüllen, hierin wurde sie von 
der 1949 gegründeten Akademie der Arbeit unterstützt. 
Für Richard Kim war die Arbeitskammer ein Experiment, die aus seiner Sicht 
verlässlichen Gewerkschaftskreise zu institutionalisieren und ihnen so Mit¬ 
gestaltungsrechte zu verschaffen, die auf anderem Weg nicht realisierbar waren. 
Um dieses Experiment beherrschen zu können, musste es ihm möglich sein, ggf. 
gegen prodeutsche Gewerkschaftler Vorgehen zu können. In der Durchführungs¬ 
verordnung zum Arbeitskammergesetz stellte er die Kammer, immerhin eine 
öffentlich rechtliche Körperschaft, unter seine unmittelbare "Dienstaufsicht". 
Zunächst war ein Verwaltungsbeirat mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauf¬ 
tragt. Die Einstellung, Entlassung und Eingruppierung seiner Mitglieder er- 
66 Ebd., S. 484ff. 
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