Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Begründung  zurückzuweisen,  die  Löhne  der  Saarhütten  müssten  sich  an  den
Abschlüssen  im  Moseldepartement  orientieren.  Frankreich  schwächte  1950  seine
staatsinterventionistische  Tarifvertragsregelung  ab,  indem  Betriebs-  und  Lohnvereinbarungen
  ohne  Mitwirkung  des  Staates  abgeschlossen  werden  konnten,
Verbindlichkeitserklärungen  bedurften  jedoch  noch  der  staatlichen  Zustimmung.
Die  saarländische  Regierung  reagierte  mit  einer  Anpassung,  das  Tarifvertragsgesetz
  vom  22.  Juni  1950  ging  aber  weit  über  die  Veränderungen  in  Frankreich
hinaus,  weil  auch  staatliche  Betriebe  miteinbezogen  wurden.  Die  französische
Seite  widersprach  den  saarländischen  Parteien  wie  den  Gewerkschaften,  wonach
auch  die  Gruben  nun  unter  dieses  Gesetz  fallen  sollten.  Sie  vertrat  den  Standpunkt,
  dass  die  Lohnverhandlungen  zwischen  den  Charbonnages  de  France
und  den  französischen  Gewerkschaften  für  den  Saarbergbau  maßgeblich  seien.31
Die  Anerkennung  als  Tarifvertragspartner  ist  für  die  Gewerkschaften  eine  existenzielle
  Frage  gewesen,  sie  berührte  ihren  Lebensnerv.  Die  kommunistische
Presse  an  der  Saar  legte  den  Finger  in  die  Wunde  und  verglich  mit  Blick  auf  die
Tarifvertragskontroverse  die  Rolle  der  Saargewerkschaften  mit  den  Verhältnissen
im  Dritten  Reich.  Im  Lager  der  christlichen  Gewerkschaften  klagte  die  Basis
darüber,  dass  jede  Lohnbewegung  und  Lohnvereinbarung  quasi  durch  den
"Sargdeckel"  der  Wirtschaftskonventionen  erstickt  werde.  Die  Chancen,  neue
Mitglieder  zu  gewinnen  und  die  ohnhehin  schlechte  Zahlungsmoral  zu  verbessern,
  waren  denkbar  gering,  wenn  in  der  für  die  Arbeitnehmer  entscheidenden
  Frage  des  Lohnes  die  Gewerkschaften  als  Vertrags-  und  Verhandlungspartner
  nicht  anerkannt  oder  als  Verhandlungspartner  nicht  ernst  genommen
wurden.  Gerade  die  Lohnfrage  wurde  aber  in  einer  Zeit  annähernder  Vollbeschäftigung
  im  autonomen  Saarland  entscheidend,  galt  es  doch,  den  Lebensstandard
im  Zeichen  des  auch  an  der  Saar  zu  erlebenden  kleinen  Wirtschaftswunders  zu
heben  und  angesichts  der  gelegentlich  sehr  starken  Inflation  des  französischen
Franken  Kaufkraftverluste  auszugleichen.  Die  Tarifvertragsfahigkeit  war  gerade
für  die  Saargewerkschaften  auch  vor  dem  Hintergrund  der  staatlichen  Sozialpolitik
  im  Saarland  mit  ihren  vergleichsweise  hohen  Leistungen  das  entscheidende
  gewerkschaftliche  Instrument,  Arbeitnehmerinteressen  wirksam  zu  vertreten.32


A  rbeitsgerichtsbarkeit
Zu  den  sozialpolitischen  Fortschritten  der  Weimarer  Repubklik  zählte  der  Aufbau
  einer  Arbeitsgerichtsbarkeit.  Art.  157  der  Weimarer  Verfassung  sah  die
Schaffung  eines  einheitlichen  Arbeitsrechts  vor.  Das  vom  Reichstag  gegen  den
Widerstand  aus  Reihen  der  Arbeitgeber  und  der  Justizlobby  verabschiedete
Arbeitsgerichtsgesetz  vom  23.  Dezember  1926  regelte  den  Aufbau  eigenständi¬31

  Herrmann  (Anm.  1),  S.  355f.
32  Ebd.

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