Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Gewerkschaften  als  Tarifvertragspartner
Bis  auf  paritätisch  zusammengesetzte  Tarifausschüsse  fehlten  im  Saargebiet  nach
dem  Ersten  Weltkrieg  alle  weiteren  Schlichtungsinstanzen.  Mit  der  Integration  in
NS-Deutschland  wurden  Lohnfragen  durch  die  vom  Arbeitgeber  erlassene
Betriebsordnung  geregelt.  Sonntagsarbeit,  eine  Arbeitszeit  von  bis  zu  12  Stunden
  im  Bergbau  und  die  Einführung  des  Generalgedinges  bedeuteten  klare
sozialpolitische  Rückschritte.'9  Nach  dem  Zweiten  Weltkrieg  bestand  in  den
Westzonen  weitgehender  Konsens  zwischen  Union  und  SPD,  Tarifverträge
autonom  durch  Gewerkschaften  und  Arbeitgeber  aushandeln  zu  lassen  und
keine  staatliche  Schlichtung  vorzusehen.  Die  bundesdeutsche  Tarifvertragsautonomie
  hat  ganz  wesentlich  dazu  beigetragen,  dass  die  Gewerkschaften  die
gesellschaftliche  Entwicklung  mitgestalten  konnten.  Die  in  der  sozialen  Marktwirtschaft
  angelegte  soziale  Verantwortung  des  Kapitals  konnte  so  von
Arbeitgeber-  und  Arbeitnehmervertretern  ausgehandelt  werden.  Hans-Peter
Schwarz  bewertet  die  Tarifvertragsautonomie  gar  als  Voraussetzung  für  eine
politische  Demokratie.’"  Die  Gewerkschaften  konnten  so  etwa  die  Vermögensbildung
  für  Arbeitnehmer,  die  Schlechtw'etterregelung  im  Baugewerbe,  die
besondere  berufliche  Förderung  von  Waisen  sowie  den  Aufbau  von  sozialen
Gemeinschaftseinrichtungen  durchsetzen.  Im  Ergebnis  stärkte  dies  das  Ansehen
der  Gewerkschaften  bei  den  Arbeitnehmern.  Für  noch  Unorganisierte  wurde  es
reizvoll,  der  Gewerkschaft  beizutreten,  gewerkschaftliche  Identifikation  und
gewerkschaftliches  Engagement  nahmen  zu.  Zugleich  wurden  die  Gewerkschaften
  zu  einem  etablierten  Ordnungsfaktor  der  Gesellschaft.  Im  Unterschied  dazu
war  in  Frankreich  der  Staat  Motor  des  sozialpolitischen  Fortschritts.
Die  Gewerkschaften  an  der  Saar  standen  in  der  Hoffmann-Zeit  vor  dem  Problem,
dass  sie  als  Tarifvertragspartner  nur  eingeschränkt  anerkannt  wurden.  Die  Régie
vertrat  den  Standpunkt,  dass  mit  der  Anerkennung  des  Bergbaustatuts,  das  den
Bergleuten  erhebliche  soziale  Vorteile  brachte,  auch  anerkannt  worden  sei,
Lohnerhöhungen  über  Ministerialerlass  zu  regeln.  Dies  entsprach  den  staatsinterventionistischen
  Traditionen.  In  Frankreich  verhandelten  gemischte  Kommissionen
  mit  Vertretern  aus  Staat,  Arbeit  und  Kapital  die  Tarife  aus.  Konnte
keine  Einigung  erzielt  werden,  wurden  Lohnhöhe  und  Arbeitsbedingungen  von
staatlichen  Stellen  festgelegt.  Die  Mehrzahl  der  großen  Unternehmen,  Banken
und  Versicherungen  waren  in  Staatsbesitz.  Nicht  nur  im  Bergbau  wurden  die
Gewerkschaften  als  Tarifvertragspartner  nicht  anerkannt,  auch  in  der  Metallindustrie
  gab  es  Konflikte.  Der  Arbeitgeberverband  der  Eisen-  und  Metallindustrie
versuchte  bis  1953  mehrfach,  Lohnerhöhungen  der  Saargewerkschaften  mit  der
29  Mallmann  u.  Steffens  {Anm.  4),  S.  224.
30  Hans-Peter  Schwarz,  Modernisierung  oder  Restauration?  Einige  Vorfragen  zur  künftigen
Sozialgeschichtsforschung  über  die  Ära  Adenauer,  in:  Rheinland-Westfalen  im  Industriezeitalter.
  Vom  Ende  der  Weimarer  Republik  bis  zum  Land  Nordrhein-Westfalen,  hrsg.  von
Kurt  Düwell  u.  Wolfgang  Köllmann.  Wuppertal  1984,  S.  284.

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