Gewerkschaften als Tarifvertragspartner
Bis auf paritätisch zusammengesetzte Tarifausschüsse fehlten im Saargebiet nach
dem Ersten Weltkrieg alle weiteren Schlichtungsinstanzen. Mit der Integration in
NS-Deutschland wurden Lohnfragen durch die vom Arbeitgeber erlassene
Betriebsordnung geregelt. Sonntagsarbeit, eine Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden
im Bergbau und die Einführung des Generalgedinges bedeuteten klare
sozialpolitische Rückschritte.'9 Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand in den
Westzonen weitgehender Konsens zwischen Union und SPD, Tarifverträge
autonom durch Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandeln zu lassen und
keine staatliche Schlichtung vorzusehen. Die bundesdeutsche Tarifvertragsautonomie
hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Gewerkschaften die
gesellschaftliche Entwicklung mitgestalten konnten. Die in der sozialen Marktwirtschaft
angelegte soziale Verantwortung des Kapitals konnte so von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Hans-Peter
Schwarz bewertet die Tarifvertragsautonomie gar als Voraussetzung für eine
politische Demokratie.’" Die Gewerkschaften konnten so etwa die Vermögensbildung
für Arbeitnehmer, die Schlechtw'etterregelung im Baugewerbe, die
besondere berufliche Förderung von Waisen sowie den Aufbau von sozialen
Gemeinschaftseinrichtungen durchsetzen. Im Ergebnis stärkte dies das Ansehen
der Gewerkschaften bei den Arbeitnehmern. Für noch Unorganisierte wurde es
reizvoll, der Gewerkschaft beizutreten, gewerkschaftliche Identifikation und
gewerkschaftliches Engagement nahmen zu. Zugleich wurden die Gewerkschaften
zu einem etablierten Ordnungsfaktor der Gesellschaft. Im Unterschied dazu
war in Frankreich der Staat Motor des sozialpolitischen Fortschritts.
Die Gewerkschaften an der Saar standen in der Hoffmann-Zeit vor dem Problem,
dass sie als Tarifvertragspartner nur eingeschränkt anerkannt wurden. Die Régie
vertrat den Standpunkt, dass mit der Anerkennung des Bergbaustatuts, das den
Bergleuten erhebliche soziale Vorteile brachte, auch anerkannt worden sei,
Lohnerhöhungen über Ministerialerlass zu regeln. Dies entsprach den staatsinterventionistischen
Traditionen. In Frankreich verhandelten gemischte Kommissionen
mit Vertretern aus Staat, Arbeit und Kapital die Tarife aus. Konnte
keine Einigung erzielt werden, wurden Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen von
staatlichen Stellen festgelegt. Die Mehrzahl der großen Unternehmen, Banken
und Versicherungen waren in Staatsbesitz. Nicht nur im Bergbau wurden die
Gewerkschaften als Tarifvertragspartner nicht anerkannt, auch in der Metallindustrie
gab es Konflikte. Der Arbeitgeberverband der Eisen- und Metallindustrie
versuchte bis 1953 mehrfach, Lohnerhöhungen der Saargewerkschaften mit der
29 Mallmann u. Steffens {Anm. 4), S. 224.
30 Hans-Peter Schwarz, Modernisierung oder Restauration? Einige Vorfragen zur künftigen
Sozialgeschichtsforschung über die Ära Adenauer, in: Rheinland-Westfalen im Industriezeitalter.
Vom Ende der Weimarer Republik bis zum Land Nordrhein-Westfalen, hrsg. von
Kurt Düwell u. Wolfgang Köllmann. Wuppertal 1984, S. 284.
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