trauensvoll zusammenzuarbeiten, gescheitert. Nicht zuletzt deshalb nutzte der
DGB die Chance, sich gegenüber den saarländischen Arbeitnehmern in der
Mitbestimmung zu bewähren und so seine Position gegenüber teilweise misstrauischen
alten Industrieverbandsmitgliedern und Christlichen Gewerkschaftern
zu stärken. Da die Saargewerkschaftler bisher keine Erfahrungen in der Mitbestimmung
sammeln konnten, kam die Professionalisierung personell mit Rudi
Tschirner, Heinrich Straeter und Hans Eick von außen. Dies war nicht unproblematisch,
reagierten doch einige Saargewerkschafter mit anfänglicher Distanz,
verbunden auch etwa mit dem Gefühl von Westfalen fremdbestimmt zu werden.
Hier wurde an alte Gefühle aus dem Dritten Reich mit Blick auf die Personalsituation
der Bergwerksdirektion angeknüpft.2
Die Bergbaukrise Ende der 50er Jahre und der Modernisierungsprozess in der
Montanindustrie bot den Gewerkschaften im Kontext der Montanmitbestimmung
die Chance, diesen Prozess unter Wahrung von Arbeitnehmerinteressen mitzugestalten.
Dabei war das nahezu gleichzeitige Zusammentreffen von Montanmitbestimmung
und Montankrise für die Umsetzung der Mitbestimmung eher
förderlich gewesen. Zugleich verjüngte sich die Belegschaft in den Unternehmen.
Arbeiter, die das Dritte Reich und die Hoffmann-Zeit miterlebt hatten,
schieden vorzeitig aus und dem DGB und seinen Gewerkschaften gelang es, die
jüngere Generation für sich zu gewinnen. Insbesondere im seit Mai 1958 paritätisch
besetzten Aufsichtsrat der Völklinger Hütte entwickelte sich ein konstruktives
Verhältnis zwischen Betriebsratsvorsitzendem, Arbeitsdirektor und
Aufsichtsratsvorsitzendem. In einem langen aber kontinuierlichen Prozess
schwächte sich die traditionell patriarchalische Unternehmenskultur deutlich ab,
wobei natürlich unter anderem die Persönlichkeit von Ernst Röchling diese
Entwicklung förderte. Auch auf der Dillinger Hütte entwickelte sich trotz französischer
Aktienmehrheit und französischen Führungskräften eine konstruktive
Mitbestimmung, die insbesondere im Bereich Unfall- und Arbeitsschutz, Lohngerechtigkeit
und Berufsausbildung Erfolge erzielen konnte. In Neunkirchen
waren die Fronten vergleichsweise verhärtet und das Verhältnis zwischen Generaldirektor
Schluppkotten und Arbeitnehmervertretung war von Misstrauen
und Konfrontation geprägt.27 28 Die ohnehin sehr weitgehende deutsche Mitbestimmung
wurde 1976 mit der Ausdehnung der paritätischen Mitbestimmung
auch auf andere Wirtschaftsbereiche wesentlich ausgebaut. Das Bundesverfassungsgericht
wurde angerufen und bestätigte 1979 den Willen des Gesetzgebers.
27 Kotthoff u. Ochs (Anm. 4), S. 23, 49.
28 Ebd„ S. 94.
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