Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Richard  Kirn,  der  mit  kurzen  Unterbrechungen  die  gesamte  Hoffmann-Zeit  das
Amt  des  Ministers  fur  Arbeit  und  Wohlfahrt  bekleidet  hatte,  dürfte  wohl  Anfang
der  50er  Jahre  erkannt  haben,  dass  die  gesellschaftliche  Realität  von  seiner  in
der  Verfassungskommission  vertretenen  Idee  einer  demokratischen  Wirtschaftsverfassung
  weit  entfernt  war.  Die  Rücksichtnahme  auf  französische  Strukturen
und  Traditionen  und  vor  allem  die  Zersplitterung  der  Gewerkschaften  in  ein
christliches  Lager  und  die  zusätzliche  Spaltung  in  autonomistische  und  prodeutsche
  Gruppen  blockierten  eine  Politik,  die  Arbeitnehmern  auch  in  der  Gestaltung
  ihrer  Lebens-  und  Arbeitsverhältnisse  mehr  Spielraum  eröffnen  wollte.  Die
Gründung  der  Arbeitskammer  war  Kims  Versuch,  die  Defizite  seiner  Sozialpolitik
  in  Sachen  Tarifvertragsfähigkeit  und  Betriebsverfassung  auszugleichen.
Kirn  ging  es  um  eine  gewerkschaftliche  Professionalisierung  der  ihm  nahe
stehenden  Kreise  der  Einheitsgewerkschaft.
Erst  im  Juli  1954  verabschiedete  der  saarländische  Landtag  ein  Betriebsverfassungsgesetz.
  Es  orientierte  sich  stark  am  bundesrepublikanischen  Vorbild  und
übernahm  zahlreiche  Textpassagen  wörtlich.  Die  saarländische  Regierung  versprach
  sich  davon,  die  bundesdeutsche  Rechtsprechung  nutzen  zu  können,
rechnete  man  doch  damit,  keinen  eigenen  Kommentar  verfassen  zu  können.
Einige  Unterschiede  bestanden  jedoch:  Die  Arbeitnehmervertreter  wurden  getrennt
  in  Gruppenwahlen  der  Arbeiter  und  der  Angestellten  gewählt.  Mit  Rücksicht
  auf  die  christlichen  Gewerkschaften  galt  das  Verhältniswahlrecht.  Bei  den
Wahlvorschlägen  verfugten  die  zugelassenen  Gewerkschaften  über  ein  Vorschlagsrecht.
  Damit  sollte  die  gewerkschaftliche  Opposition  in  Schranken
gehalten  werden.  Ein  weiterer  bedeutender  Unterschied  betraf  die  Arbeitnehmerstärke
  im  Aufsichtsrat,  sie  lag  unter  der  Drittelpräsenz  der  bundesdeutschen
Regelung.  Die  SPS  verließ  die  Koalition,  weil  ihr  das  Gesetz  nicht  weit  genug
ging.  Maßgeblich  für  das  Ende  der  Koalition  waren  unter  anderem  saarpolitische
Differenzen.
Nach  dem  Beitritt  zur  Bundesrepublik  galt  auch  im  Saarland  die  besonders
weitgehende  Montanmitbestimmung.  Ihre  Einführung  stand  im  Kontext  alliierter
Politik  und  Adenauers  Ziel,  die  Gewerkschaften  fur  seinen  Kurs  der  Westintegration
  zu  gewinnen.  Anstelle  einer  Drittelrepräsentanz  für  die  Arbeitnehmer  im
Aufsichtsrat  war  die  Montanmitbestimmung  paritätisch,  ln  Unternehmen  mit  mehr
als  100  Mitarbeitern  war  ein  Wirtschaftsausschuss  mit  beratender  Funktion
einzurichten.  Die  Mitbestimmung  bezog  sich  auch  auf  die  wirtschaftlichen
Unternehmensentscheidungen.
Beide  Gesetze  hatten  die  gewerkschaftliche  Professionalisierung  des  DGB
vorangetrieben.  Die  christlichen  Gewerkschaften  hatten  im  Saarland  keine  vergleichbaren
  Erfahrungen  sammeln  können  -  ebenso  die  Einheitsgewerkschafter.
Insbesondere  im  Bergbau  waren  die  Mitbestimmungsmöglichkeiten  im  Saargrubenrat
  äußerst  gering  gewesen  und  die  Versuche  gerade  der  autonomistisch
eingestellten  Gewerkschafter,  mit  den  französischen  Vertretern  der  Régie  ver¬314


            
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