Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Hütte  regte  an,  juristisch  zu  prüfen,  ob  mit  Bezug  auf  ein  saarländisches  Betriebsrätegesetz
  die  Betriebsratsmitglieder  eines  französischen  Tochterunternehmens
  im  Saarland  Anspruch  erheben  konnten,  mit  Sitz  und  Stimme  im
Aufsichtsrat  der  französischen  Muttergesellschaft  vertreten  zu  sein.  Französische
Unternehmer  misstrauten  dem  Mitbestimmungsgedanken,  Patriarchat  und  Klassendenken,
  familiär  geprägte  Unternehmensstruktur  und  familiär  begründetes
Elite-Bewusstsein  waren  deutlich  ausgeprägter  als  in  Deutschland.  Eine  Notiz
Grandvals,  der  vor  dem  Krieg  u.a.  in  gehobener  Position  als  kaufmännischer
Direktor  in  einem  Chemieunternehmen  gearbeitet  hatte,  aus  dem  Dezember  1949
ist  dafür  typisch,  Arbeiter  seien  unfähig,  weil  unwissend,  in  wirtschaftlichen
Fragen  mitzubestimmen.  Die  etwa  im  Kontext  der  Résistance  in  Fankreich  entwickelten
  Formen  einer  Kooperation  von  Wirtschaft  und  Arbeit,  die  nach  dem
Krieg  die  Bildung  von  comités  d'entreprises  zuließen,  zerbrachen  spätestens  mit
der  crise  sociale  und  ihren  bürgerkriegsähnlichen  Streikwellen  im  Kontext  sich
bekämpfender  Gewerkschaften.26
Das  französische  Patronatsverständnis  mit  einem  Herr-im-Hause-Standpunkt  ist
auch  typisch  für  das  Auftreten  französischer  Unternehmer  im  Saarland.  Im  Bergbau
  als  wichtigstem  Wirtschaftszweig  regelten  die  Saarkonventionen  auch
Fragen  der  Mitwirkung  von  Arbeitnehmern.  Ihre  Möglichkeiten  zur  Mitbestimmung
  waren  sehr  gering,  obwohl  mit  den  im  Mai  1953  beschlossenen  neuen
Konventionen  die  Mitgestaltungsrechte  der  Arbeitnehmer  im  Sinne  einer  Mitberatung
  erweitert  wurden.  Gleichzeitig  war  jedoch  die  Zahl  der  Arbeitnehmervertreter
  verringert  worden  und  betrug  mit  6  von  20  Mitgliedern  nicht  einmal  ein
Drittel.  Das  Mitberatungsrecht  beschränkte  sich  auf  folgende  Komplexe:  allgemeines
  Wohnungs-  und  Sozialprogramm,  allgemeine  Ausbildungspolitik,
Tarifverträge  zur  Änderung  des  Personalstatuts,  Arbeitsordnung,  Einstellung,
Beförderung,  Abberufung  der  leitenden  Angestellten,  allgemeine  Richtlinien  für
den  Einkauf  und  die  Vergabe  von  Aufträgen  sowie  allgemeine  Lieferverträge
und  Verkaufsprogramme  für  den  Export.  Die  im  Saargrubenrat  vertretenen  Gewerkschafter
  fühlten  sich  von  der  französischen  Arbeitgeberseite  schlecht  informiert.
  Aus  ihrer  Sicht  versuchten  sie  so  die  ohnhehin  geringen  Mitberatungsrechte
  in  der  Praxis  zu  unterlaufen.  Dabei  waren  die  proautonomistisch  eingestellten
  Gewerkschafter  an  einer  vertrauensvollen  Zusammenarbeit  bzw.  wie  sie  es
selbst  nannten  einer  "confiance  mutuelle"  interessiert.  Ihr  Anliegen,  bei  der
Auswahl  der  Gedingekontrolleure  mitwirken  zu  dürfen,  wies  Generaldirektor
Robert  Baboin  stets  zurück.  Obwohl  zu  konstruktiver  Mitarbeit  bereit,  fühlten
sich  die  Gewerkschafter  zu  "Befehlsempfängern"  degradiert.  Gegenüber  ihren
Mitgliedern  wurde  so  ihre  ohnhehin  im  Kontext  der  Gewerkschaftsspaltung
angeschlagene  Position  weiter  geschwächt.

26 Ebd.,  S.  442ff;  siehe  auch  zum  Folgenden.

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