ten Betriebsobmänner bzw. Betriebsobleute. Sie waren sehr einflussreich, entschieden
sie doch, wer zur Wehrmacht einberufen oder als unabkömmlich für
den Betrieb eingestuft wurde.“
Mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches löste bereits die amerikanische
Militärregierung die so genannten Vertrauensräte auf. Sie setzte provisorische
Betriebsvertretungen ein, für jede Grube wurden drei Betriebsobmänner ernannt,
jeweils einer für die Arbeiter über und einer für die Bergleute unter Tage sowie
ein Obmann für die Angestellten. In der übrigen Wirtschaft wurde ähnlich
verfahren. Die Bildung dieser provisorischen Betriebsvertretungen war bereits
wenige Wochen nach Kriegsende von unten aus geschehen, so dass die amerikanische
Besatzungsmacht diese Entwicklung nachträglich legitimierte. Sie
wusste, dass hier insbesondere eine kleine Schar engagierter Kommunisten
Einfluss suchte und zahlreiche Betriebsobleute stellte. Begünstigt wurde dies
durch das vergleichsweise geringe Engagement in Gewerkschaften und auf
Betriebsebene von Sozial- und Christdemokraten. Einige kamen aus dem Exil
zurück und übernahmen wichtige Funktionen in der Sozial Verwaltung oder in
der Politik:
- Hermann Petri, vor 1935 BAV-Sekretär, 1935 Emigration nach Frankreich,
nach 1945 Leiter des Arbeitsamtes Neunkirchen, SPS-Landtagsmitglied
- Peter Zimmer, vor 1935 BAV-Sekretär, Inhaftierung in der NS-Zeit, nach 1945
Zweiter SPS-Vorsitzender, Landtagspräsident und Bürgermeister von Saarbrücken
- Richard Kirn, vor 1935 BAV-Bezirksleiter, Emigration nach Frankreich, nach
1945 SPS-Vorsitzender, Mitglied der Regierungskommission und der Regierung
des Saarlandes.-3
Während die französische Besatzungsmacht in den Ländern ihrer Besatzungszone
sehr fortschrittliche Mitbestimmungsregelungen zuließ, verfolgte sie in dem
anderen politischen Kontext des vom Deutschen Reich abgetrennten Saarlandes
eine restriktivere Haltung. Als erstem Land der Westzone trat in Rheinland-Pfalz
eine Betriebsräteverordnung in Kraft, die weit über die Kontrollratsbeschlüsse
hinausging. Noch fortschrittlicher war das badische Gesetz, das schließlich aus
interalliierter Rücksichtnahme auf amerikanischen Druck hin modifiziert wurde.22 24
Im Saarland verfolgte die französische Seite vor allem nach Inkrafttreten der
Wirtschaftsunion eine sehr vorsichtige Haltung. Zuvor hatte sie nicht interveniert,
wenn saarländische Funktionsträger für eine Anpassung an die französi-22
Ebd., S. 193ff.
23 Ebd., S. 193ff, 509, 523,516.
24 Rainer Hudemann, Sozialstruktur und Sozialpolitik in der französischen Besatzungszone
1945-1949, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 5 (1979), S. 373-408. Siehe
auch: Edgar Wolfrum, Französische Besatzungspolitik und deutsche Sozialdemokratie.
Politische Neuansätze in der vergessenen Zone bis zur Bildung des Südweststaates 1945-1952.
Düsseldorf 1991.
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