Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

in  den  Jahren  bis  zu  Hitlers  Machtergreifung  in  der  Gesundheitsfürsorge,  der
Arbeitsplatzhygiene  und  auch  bei  der  Rücknahme  von  Entlassungen  Erfolge
erzielen.  Aus  gewerkschaftlicher  Sicht  konnten  die  Betriebsräte  als  verlängerter
Arm  der  Gewerkschaft  die  Einhaltung  von  Tarifverträgen  unterstützen.  Sie
entwickelten  sich  zum  Bindeglied  zwischen  Arbeitnehmern  und  Arbeitgebern.19
Von  außen  sahen  Gewerkschaften,  Sozialdemokratie  und  Zentrum  an  der  Saar
auf  die  Weimarer  Republik  als  "Land  des  großen  sozial-  und  arbeitsrechtlichen
Fortschritts"  und  vor  allem  die  sozialistisch  orientiertere  Arbeiterschaft  glaubte  in
der  Regierungskommission  "die  Schützerin  einer  reaktionären  sozialpolitischen
Haltung  des  französischen  Staates"  zu  erkennen.  Beispielhaft  für  diese  Sicht  ist
die  Rede  von  Wilhelm  Kimmritz  als  Vertreter  des  saarländischen  Transportarbeiterverbandes
  auf  dem  11.  Verbandstag  des  Deutschen  Transportarbeiter-Verbandes
  1922  in  Berlin:  "Wir  haben  überhaupt  nicht  die  Ansätze  zu  einem
gesetzlichen  Achtstundentag,  wir  haben  kein  Betriebsrätegesetz,  wir  haben  kein
Arbeitskammergesetz,  wir  haben  keine  Schlichtungsordnung,  wir  haben  keine
Tarifgesetzgebung  und  die  gewerkschaftlichen  Organisationen  sind  nicht  als
Berufsinteressenvertretung  anerkannt".211  Dem  positiven  Urteil  saarländischer
Gewerkschafter  stand  eine  Unzufriedenheit  weiter  Teile  der  Arbeiterbewegung  der
Weimarer  Republik  gegenüber,  fehlte  doch  die  gleichberechtigte  Mitwirkung  an
der  Betriebsführung,  wie  sie  etwa  die  Rätebewegung  noch  gefordert  hatte.
Die  Forderungen  der  Saargewerkschaften  nach  Einführung  eines  Betriebsrätegesetzes
  waren  vergeblich.  Es  blieb  bei  minimalen  Kompetenzerweiterungen  für
Sicherheitsmänner  und  Arbeiterausschüsse.21  Auch  wenn  die  Mitbestimmungsmöglichkeiten
  in  der  Weimarer  Republik  von  Linksparteien  und  Gewerkschaften
kritisch  eingeschätzt  wurden,  so  bedeuteten  sie  doch  einen  Schritt  zu  einer
Gesellschaft  mit  mehr  Partizipationsmöglichkeiten.  Die  Gewerkschaften  wurden
gefordert,  Arbeitnehmerinteressen  in  Gremien  zu  vertreten,  gewerkschaftliche
Professionalisierung  ging  damit  einher.
Mit  der  Saarabstimmung  1935  galt  auch  im  Saarland  das  Gesetz  zur  Ordnung  der
nationalen  Arbeit  vom  20.  Januar  1934  sowie  das  Gesetz  zur  Ordnung  der
Arbeit  in  Öffentlichen  Verwaltungen  und  Betrieben  vom  23.  März  1934.  Beide
Gesetze  kappten  die  in  der  Weimarer  Republik  entwickelten  Mitbestimmungsrechte.
  Sogar  die  Arbeiterausschüsse  und  Sicherheitsmänner  auf  den  Gruben
entfielen.  An  der  Spitze  der  neu  eingeführten  Vertrauensräte  standen  nun  die
Betriebsführer.  Hinzu  kamen  die  von  der  Deutschen  Arbeitsfront  (DAF)  gestell¬19

  Benno  König.  Interessenvertretung  am  Arbeitsplatz.  Betriebsrätepraxis  in  der  Metallindustrie
  1920-1933,  in:  Arbeiter  im  20.  Jahrhundert,  hrsg.  von  Klaus  Tenfelde.  Stuttgart  1991,
S.  66-90,  hier  vor  allem  S.  81  ff;  Helga  Grebing,  Geschichte  der  Arbeiterbewegung.  München
  1980,  S.  156.
20  Joachim  Heinz,  "...  der  Arbeiter  ist  beinahe  vogelfrei".  Zur  Geschichte  der  ÖTV  Saar  im
20.  Jahrhundert.  Von  den  Anfängen  bis  zur  Neustrukturierung  im  Dienstleistungsbereich.
Merzig  1999,  S.  26.
21  Mallmann  u.  Steffens  (Anm.  4),  S.  139.

310
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.