Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

die  christliche  Mehrheit  in  den  Betriebsräten  noch  erhalten.  Stütze  war  eine
Industriearbeiterschaft,  die  nach  wie  vor  in  einem  katholisch  ländlichen  Lebensraum
  verwurzelt  war  und  zu  einem  erheblichen  Teil  nicht  in  der  Industriestadt
lebte,  sondern  aus  dem  Hinterland  kam.  Regional  differenziert  waren  die  Christlichen
  im  Raum  Völklingen,  Dillingen  und  in  Saarbrücken-Land  besonders  stark,
branchendifferenziert  war  die  Anhängerschaft  in  der  Metallindustrie  mindestens
so  stark  wie  im  Bergbau.  Dagegen  waren  die  freien  Gewerkschaften  im  Raum
Neunkirchen  besonders  stark,  insbesondere  auf  den  Gruben  Dechen,  Heinitz
und  Reden.12
Die  Etablierung  der  Einheitsgewerkschaft  mit  dem  DGB-Saar  steht  im  Kontext
der  Auseinandersetzung  um  die  Erhaltung  des  sozialen  Besitzstandes.  Die
wirtschaftliche  Eingliederung  des  Saarlandes  in  die  Bundesrepublik  1959
erforderte  eine  sozialpolitische  Anpassung.  Die  Regierung  Hoffmann/Kirn  hatte
die  Sozialpolitik  gezielt  auf  die  Struktur  des  Saarreviers  zugeschnitten.  Das
bedeutete  mit  Blick  auf  katholische  Traditionen  eine  besondere  Förderung  von
Familien  sowie  Witwen  und  Waisen  und  mit  Blick  auf  die  Bevölkerungsstruktur
  Sozialleistungen  vor  allem  zugunsten  von  Arbeitern  und  Bergmännern.  Die
Sozialpolitik  wurde  zum  Markenzeichen  des  autonomen  Saarkonzeptes.  "Im
Saarland  lebt  sich's  wirklich  gut,  drum  sei  am  Wahltag  auf  der  Hut"  -  mit  diesem
und  ähnlichen  Sprüchen  wiesen  CVP  und  SPS  auf  das  hohe  soziale  Leistungsniveau
  im  Saarland  hin  und  unterstrichen  dessen  Identität  mit  dem  Konzept  einer
autonomen  Saar.1’
Zwar  erhielten  die  Saarländer  Familienzulagen  im  Kontext  der  Wirtschaftsunion
mit  Frankreich,  gleichwohl  entsprach  das  saarländische  Familienlohnsystem
nicht  dem  französischen,  fehlte  doch  eine  natalistische  Komponente  im  Sinne
einer  Förderung  der  Dreikinderfamilie.  Saarländische  Arbeitnehmer  erhielten
bereits  bei  der  Geburt  des  ersten  Kindes  eine  vergleichsweise  hohe  Zulage  und
eine  einmalige  Ausstattungsbeihilfe  für  die  Familiengründung.  Angesichts  der
Bedeutung  von  Bergbau  und  Eisen-  und  Stahlindustrie  blieben  die  Saarknappschaft
  und  Saarhüttenknappschaft  als  berufsständische  Sonderversicherungssysteme
  erhalten,  obwohl  ansonsten  die  Sozialversicherung  mit  der  Auflösung
von  Sonderkassen  zentralisiert  wurde.  Im  Vergleich  zur  Bundesrepublik  wurde
die  Benachteiligung  der  Arbeiter  gegenüber  den  Angestellten  in  der  Rentenversicherung
  aufgehoben,  an  der  Saar  aber  mit  Wirkung  auch  auf  den  Altrentenbestand.
  Die  Renten  für  Witwen  und  Waisen  waren  im  Vergleich  zur  Bundesrepublik
  deutlich  höher,  dies  galt  auch  für  die  Kriegsopferversorgung.  Nicht  nur
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  finanzierten  diese  Leistungen  mit  ihren  Sozialversicherungsbeiträgen,
  sondern  vor  allem  der  Steuerzahler.  40%  des  Saarhaushaltes
  entfielen  auf  soziale  Leistungen,  in  der  Bundesrepublik  der  frühen  50er

12  Herrmann  (Anm.  1),  S.  316,  333-336;  Kotthoff  u.  Ochs  (Anm.  4),  S.  127,  169.
13  Herrmann  (Anm.  I),  S.  167.

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