die christliche Mehrheit in den Betriebsräten noch erhalten. Stütze war eine
Industriearbeiterschaft, die nach wie vor in einem katholisch ländlichen Lebensraum
verwurzelt war und zu einem erheblichen Teil nicht in der Industriestadt
lebte, sondern aus dem Hinterland kam. Regional differenziert waren die Christlichen
im Raum Völklingen, Dillingen und in Saarbrücken-Land besonders stark,
branchendifferenziert war die Anhängerschaft in der Metallindustrie mindestens
so stark wie im Bergbau. Dagegen waren die freien Gewerkschaften im Raum
Neunkirchen besonders stark, insbesondere auf den Gruben Dechen, Heinitz
und Reden.12
Die Etablierung der Einheitsgewerkschaft mit dem DGB-Saar steht im Kontext
der Auseinandersetzung um die Erhaltung des sozialen Besitzstandes. Die
wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik 1959
erforderte eine sozialpolitische Anpassung. Die Regierung Hoffmann/Kirn hatte
die Sozialpolitik gezielt auf die Struktur des Saarreviers zugeschnitten. Das
bedeutete mit Blick auf katholische Traditionen eine besondere Förderung von
Familien sowie Witwen und Waisen und mit Blick auf die Bevölkerungsstruktur
Sozialleistungen vor allem zugunsten von Arbeitern und Bergmännern. Die
Sozialpolitik wurde zum Markenzeichen des autonomen Saarkonzeptes. "Im
Saarland lebt sich's wirklich gut, drum sei am Wahltag auf der Hut" - mit diesem
und ähnlichen Sprüchen wiesen CVP und SPS auf das hohe soziale Leistungsniveau
im Saarland hin und unterstrichen dessen Identität mit dem Konzept einer
autonomen Saar.1’
Zwar erhielten die Saarländer Familienzulagen im Kontext der Wirtschaftsunion
mit Frankreich, gleichwohl entsprach das saarländische Familienlohnsystem
nicht dem französischen, fehlte doch eine natalistische Komponente im Sinne
einer Förderung der Dreikinderfamilie. Saarländische Arbeitnehmer erhielten
bereits bei der Geburt des ersten Kindes eine vergleichsweise hohe Zulage und
eine einmalige Ausstattungsbeihilfe für die Familiengründung. Angesichts der
Bedeutung von Bergbau und Eisen- und Stahlindustrie blieben die Saarknappschaft
und Saarhüttenknappschaft als berufsständische Sonderversicherungssysteme
erhalten, obwohl ansonsten die Sozialversicherung mit der Auflösung
von Sonderkassen zentralisiert wurde. Im Vergleich zur Bundesrepublik wurde
die Benachteiligung der Arbeiter gegenüber den Angestellten in der Rentenversicherung
aufgehoben, an der Saar aber mit Wirkung auch auf den Altrentenbestand.
Die Renten für Witwen und Waisen waren im Vergleich zur Bundesrepublik
deutlich höher, dies galt auch für die Kriegsopferversorgung. Nicht nur
Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierten diese Leistungen mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen,
sondern vor allem der Steuerzahler. 40% des Saarhaushaltes
entfielen auf soziale Leistungen, in der Bundesrepublik der frühen 50er
12 Herrmann (Anm. 1), S. 316, 333-336; Kotthoff u. Ochs (Anm. 4), S. 127, 169.
13 Herrmann (Anm. I), S. 167.
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