1. November 1949 dem Ruf auf die "Ordentliche Professur für mittelalterliche Geschichte”60
an der neuen Universität Saarbrücken, im Dienstvertrag vom 20.11.195461 und vom Inhaber
selber "Lehrstuhl für Geschichte des Mittelalters" genannt.62 Die Entlassung aus dem
Lehrkörper der Humboldt-Universität, wie die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
oder die neue Ost-Berliner Universität63 inzwischen genannt wurde, erfolgte übrigens erst
unter dem 25. Mai 1951,64 nachdem Meyer seinen entsprechenden Antrag unter dem
10. März 1951 gestellt hatte65 imd am 15. April 1951 bereits Direktor des saarländischen
Kultusministeriums geworden war:66 Als Johannes Hoffmann dem Landtag am 16. April 1951
sein 2. Kabinett vorstellte, gehörte ihm auch der anhaltend parteilose Professor Meyer an,
und zwar als Regierungsdirektor fiir Kultus, LInterricht und Volksbildung unter Minister
"Erwin Müller, der gleichzeitig das Justizressort innehatte und [seinem Direktor] im Kultusbereich
weitgehend freie Hand Heß", zumal jener auch weiterhm zur Universität gehörte
und Lehrveranstaltungen abhielt.67
Entsprechend trug auch die eingangs genannte Verordnung vom 7. Juni 1951
Meyers Handschrift. Ihrzufolge sollte die neue "staatliche Stelle [...] im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Kultus, Unterricht und Volksbildung [...]
die Geschichte, einschließlich der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, sowie die
Volkskunde des Saarlandes wissenschaftlich [...] erforschen und insbesondere
die Quellen der Geschichte des Landes und Volkes in einer den Forderungen
der Wissenschaft entsprechenden Weise heraus[...]geben.68 Ausserdem soll[te]
diese Stelle die pflegerische Betreuung des im Lande befindlichen mchtstaatlichen
Archivgutes und der sonstigen schriftlichen Denkmäler der Landesgeschichte
mit den dafür zu erteilenden staatlichen Vollmachten übernehmen."69
Da bereits Mitte 1951 gegründet, hatte es Mitglieder auch schon vor dem Herbst
1952 gegeben, ja, sogar schon mehrere Zusammenkünfte, so unklar die Details
uns heute auch im Einzelnen sein mögen. Ich resümiere chronologisch: Schon
am 23. Juni 195170 und damit vor Veröffentlichung der Regierungsverordnung
vom 7.VT. unter dem 6.VII. 1951 äußerte sich Eugen Meyer im Saarländischen
Rundfunk und damit wohl erstmals öffentlich detailliert über Ziele; als wichtigste
galten:
60 So der Dienstbrief vom 7.11.1949 für den Dienstantritt am 1.11.1949 (LAS NL Meyer
Nr. 28): übrigens für "Johann Eugen Meyer", vgl. oben Anm. 7.
61 Ebd.
62 So im Vorspann zu dessen Essay "Konturen der Geschichte", in: Land an der Saar. Hamburg
1957 (= Merian; Jg. 10, H. 5), S. 12-16, hier S. 12.
63 Zur Problematik Schneider (Anm. 59), S. 211-214 und 228f.
64 Schreiben des Universitätsrektors (LAS NL Meyer Nr. 28).
65 Herrmann (Anm. 2), S. 76, Sp. 2.
66 Besoldungsdienstalterberechnung vom 12.10.1951 (Anm. 59).
67 Herrmann (Anm. 2), S. 77, Sp. 1. Datierung: Das Saarland. Memorandum der Regierung
des Saarlandes. 2., überarbeitete Auflage vom 1. September 1952 (hektographiert), S. 11.
68 Amtsblatt des Saarlandes 1951, S. 831-833, hier = Nr. 29 vom 6.7.1951, S. 831. Zuverlässiges
Zitat bei Hans-Walter Herrmann, Zehn Jahre Kommission für saarländische
Landesgeschichte und Volksforschung, in: Saarbrücker Hefte 16 (1962), S. 71-76, hier S. 71,
unzuverlässige Broschüre (Anm. 1), S. 7.
69 Amtsblatt 1951, S. 831, ans vorige Zitat unmittelbar anschließend.
70 LAS NL Meyer Nr. 29. Herrmann, in: Broschüre (Anm. 1), S. 11 legt SZ vom [Mo., dem]
2. Juli 1951 zugrunde.
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