Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

1885  über  die  Tonwarenfabrik  von  Friedrich  Pabst,  dass  die  dort  beschäftigten
Arbeiterinnen  "in  kürzerer  oder  längerer  Zeit  fast  mit  Gewissheit  dem  gesundheitlichen
  Verfallen  entgegen  [gingen,  S.  N.],  da  die  feinen  Quarz-  und  Tonpartikel,
welche  sich  in  den  Respirationsorganen  festsetzen,  schlechtlich  deren  Zerstörung
  herbeiführen.  Der  Verschleiß  an  Menschenmaterial  soll  nach  zuverlässigen
Versicherungen  hier  ein  sehr  beträchtlicher  sein,  trotzdem  die  Persönlichkeit  des
Fabrikherrn  dafür  bürgt,  dass,  wie  auch  die  seitherigen  Revisionen  der  Fabrik
bestätigt  haben,  den  Vorschriften  zur  thunlichsten  Verminderung  der  schwebenden
  Staubmassen  genau  entsprochen  wird.""4
Auch  in  den  Fabriken  der  Firma  V&B  war  das  Problem  der  Gesundheitsgefährdung
  durch  die  hohe  Staubentwicklung  bekannt.  Im  19.  Jahrhundert  starben
viele  Arbeiter  schon  in  jungen  Jahren  an  Tuberkulose.  Wenn  wir  uns  die  Bereiche
  vergegenwärtigen,  in  denen  Frauen  arbeiteten,  fällt  auf,  dass  diese  durchaus
gesundheitliche  Risiken  bargen:  Das  Abstauben  und  Polieren  der  frisch  gebrannten
  Teile  sowie  das  Pressen  der  Mosaikplatten  war  mit  einer  hohen  Staubentwicklung
  verbunden.  Die  Unternehmensführung  bemühte  sich  jedoch  schon
früh,  diesen  Gefahren  zu  begegnen.  Noch  vor  dem  Arbeiterschutzgesetz  von
1891  ließ  sie  in  den  Betrieben  "Exhaustoren  zur  Staubabsaugung,  Abkühlung
und  Anfeuchtung  der  Luft"  installieren.114 115  Wie  effizient  diese  Geräte  arbeiteten,
lässt  sich  vom  heutigen  Standpunkt  aus  kaum  mehr  beurteilen.  Die  Gefahr  durch
bleihaltige  Substanzen  in  der  Glasur  versuchte  die  Firma  V&B  ebenfalls  durch
spezielle  technische  Verfahren  zu  minimieren.  Es  sieht  so  aus,  dass  zu  Beginn
des  20.  Jahrhunderts  die  Bleikrankheit  aus  den  Betrieben  verschwunden  war.116
Alles  in  allem  ist  zu  vermuten,  dass  die  Arbeiterinnen  infolge  ihrer  zeitlich
befristeten  Tätigkeit  in  der  Industrie  weit  weniger  gesundheitlich  gefährdet  waren
als  ihre  männlichen  Kollegen,  bislang  liegen  hierzu  jedoch  noch  keine  gesicherten
  Daten  vor.
Doch  wie  sah  es  im  Falle  einer  Erkrankung  mit  der  Absicherung  für  die  Arbeiterinnen
  aus?!  Hier  stoßen  wir  auf  einen  weiteren  Aspekt  struktureller  Ungleichbehandlung.
  Während  in  der  Saarregion  schon  in  der  ersten  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts  private  Unterstützungsvereine  nach  dem  Prinzip  der  Selbsthilfe,
  meist  unter  finanzieller  Beteiligung  der  Unternehmen  im  Krankheitsfall  für
ihre  Mitglieder  aufkamen,  wurden  Frauen  erst  im  Zuge  der  Bismarckseben  Sozialgesetzgebung
  in  das  langsam  entstehende  soziale  Netz  integriert:  Das  Krankenkassengesetz
  von  1893  schrieb  erstmals  die  Mitgliedspflicht  aller  Fabrikangehörigen
  vor  und  gewährte  weiblichen  Belegschaftsmitgliedern  auch  ein  Wöchnerinnengeld
  in  Höhe  des  halben  Arbeitslohns  für  die  Dauer  von  vier  bis  sechs
Wochen.  Die  privaten  Unterstützungs-  und  Knappschaftsvereine  existierten

114  Vgl.  LHAK  442  Nr.  4321,  S.  520-522.
115  Brock  (Anm.  66),  S.  125.
116  Ebd.,  S.  129.

297
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.