Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Geschlechts  innerhalb  der  Fabrik  untersagt."108 *  Um  die  Gelegenheiten  geselligen
Beisammenseins  ihrer  minderjährigen  Arbeiterinnen  und  Arbeiter  zu  minimieren,
verfügte  die  Druckerei  der  Neuen  Saarbrücker  Zeitung  unterschiedliche  Pausenzeiten
  für  die  weiblichen  und  männlichen  Jugendlichen.100  Die  Saarbrücker
Papierfabrik  F.  Maas  &  Sohn  sah  1902  in  ihrer  Arbeitsordnung  im  Falle  "eines
liederlichen  Lebenswandels"  die  Kündigung  vor.  Ein  Rausschmiss  drohte  auch
denjenigen,  die  "Familienangehörige  des  Arbeitgebers  oder  seiner  Vertreter  oder
Mitarbeiter  zu  Handlungen  verleiten  oder  zu  verleiten  versuchen  oder  mit  Familienangehörigen
  des  Arbeitgebers  oder  seiner  Vertreter  Handlungen  begehen,
die  wider  die  Gesetze  und  die  guten  Sitten  verstoßen."1111  Diese  Anordnung
spiegelt  in  entlarvender  Weise  die  Furcht  des  Bürgertums  -  das  seit  dem
19.  Jahrhundert  die  moralischen  Standards  vorgab  -  vor  der  als  sittlich  minderwertig
  angesehenen  Arbeiterbevölkerung  wider.  Die  Wirklichkeit  sah  aber  meist
anders  aus,  denn  nicht  wenige  Arbeiterinnen  waren  sexuellen  Belästigungen
durch  Fabrikherren  und  Vorarbeiter  ausgesetzt.111
Was  die  gesundheitliche  Gefährdung  der  Arbeiterinnen  angeht,  hatten  sie  unter
den  gleichen  Unzulänglichkeiten  der  Produktionsbedingungen  wie  die  Männer
zu  leiden.  Dazu  gehörte  zu  Beginn  des  Untersuchungszeitraums  der  allgegenwärtige
  Lärm  der  Maschinen,  der  ihnen  entweichende  Ruß  und  Rauch.  Der
Staub,  der  vor  allem  in  der  Textilindustrie  und  bei  der  Steingutfabrikation  in
gesundheitsgefährdendem  Ausmaß  anfiel,  führte  häufig  zu  Lungenerkrankungen.
  ln  Gersweiler,  wo  sich  von  1846-1901  die  Steingutfabrik  der  Familie
Schmidt  befand,  war  dieses  Phänomen  unter  dem  Namen  "Dipp'schesmacherkrankheit"
  bekannt.1,2  Eine  im  Jahr  1877  durchgeführte  Enquête  zur
Frauen-  und  Kinderarbeit  notierte  für  den  Regierungsbezirk  Trier,  dass  es  nur
wenige  Bereiche  gäbe,  wo  die  Einwirkung  der  Fabrikarbeit  auf  die  Arbeiterinnen
überhaupt  nicht  bemerkbar  geworden  wäre:  "Es  soll  ferner  die  Beschäftigung  der
Arbeiterinnen  in  den  Steingutfabriken  mit  Rücksicht  auf  die  darin  stattfindenden
unvermeidlichen  Staubinhalationen  sowie  auf  das  Einatmen  von  feuchter  Luft
von  absoluter  Schädlichkeit  für  den  weiblichen  Organismus  sein  und  Frauenkrankheiten
  wie  Blutschwäche,  Bleichsucht  u.s.w.  erzeugen."  Eine  kürzere
Lebensdauer  dieser  Arbeiterinnen  und  eine  außergewöhnliche  Sterblichkeit  der
Kinder  sei  ebenfalls  beobachtet  worden."’  Ein  Gewerbeinspektor  berichtete

108  Arbeitsordnung  von  1892  (StadtAS  St.  Johann  Nr.  990).
109  Arbeitsordnung  von  1896  (StadtAS  St.  Johann  Nr.  990).
no  Arbeitsordnung  von  1902,  §  14,  Absatz  2  und  7  (StadtAS  St.  Johann  Nr.  990).
111  Vgl.  Carola  Lipp,  Sexualität  und  Heirat,  in:  Die  Arbeiter.  Lebensformen,  Alltag  und
Kultur  von  der  Frühindustrialisierung  bis  zum  "Wirtschaftswunder",  hrsg.  von  Wolfgang
Ruppert.  München  1986,  S.  186-197,  hier  S.  189.
1.2  Nimmesgem  (Anm.  16),  S.  15.
1.3  Ergebnisse  der  über  die  Frauen-  und  Kinderarbeit  in  den  Fabriken  auf  Beschluß  des
Bundesrats  angestellten  Erhebungen,  zusammengestellt  vom  Reichskanzleramt.  Berlin
1877,  S.  38,  41.

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