Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Im  Saarland  fiel  die  Lohndifferenz  weiterhin  besonders  steil  aus,  in  den  letzten
Jahren  jedoch  mit  abnehmender  Tendenz:  Mussten  sich  Industriearbeiterinnen  im
Saarland  1961  mit  60,9%  der  Männerlöhne  zufrieden  geben  gegenüber  einem
Bundesdurchschnitt  von  65,9%,  so  betrug  ihr  Anteil  1987  immerhin  70,7%
(Bund:  73,4%).103
Die  mit  Abstand  niedrigsten  Löhne  zahlten  zu  Anfang  der  80er  Jahre  die  Schuh,
Textil  sowie  Papier  und  Pappe  verarbeitende  Industrie  und  Teile  des  Nahrungsund
  Genussmittelgewerbes,  Also  überwiegend  Bereiche,  die  vor  allem  Frauen
beschäftigen  und  unter  hohem  Konkurrenzdruck  stehen,  etwa  durch  ausländische
  Anbieter.  Insgesamt  scheint  es  sich  negativ  auszuwirken,  dass  die  Unternehmer
  im  Saarland  auf  ein  großes  Potenzial  weiblicher  Arbeitskräfte  zurückgreifen
  können,  deren  Arbeitsmöglichkeiten  im  Vergleich  zu  anderen  Regionen
immer  noch  beschränkt  sind.104
Die  bis  heute  wirksame  Lohndifferenz  zwischen  den  Geschlechtern  lässt  sich
aber  längst  nicht  mehr  auf  Defizite  der  Frauen  im  Bereich  der  schulischen  oder
beruflichen  Qualifikation  zurückführen,  denn  selbst  bei  gleichem  Ausbildungsstand
  ergeben  sich  bei  den  saarländischen  Arbeitnehmerinnen  im  Jahresdurchschnitt
  Minderverdienste  zwischen  27,5%  und  40%.105
Bezüglich  der  Arbeitszeitregelung  sahen  die  Verhältnisse  in  der  Saarregion  um
die  Jahrhundertwende  hingegen  etwas  günstiger  aus  als  im  gesamten  Deutschen
Reich:  Bereits  vor  dem  Arbeiterschutzgesetz  von  1891,  das  eine  elfstündige
Maximalarbeitszeit  für  Frauen  vorsah,  war  hier  eine  zehn-  bis  elfstündige  Arbeitszeit
  üblich  mit  einer  bzw.  VA  Stunde  Pause  um  die  Mittagszeit.106  Nach  dem
Ersten  Weltkrieg  wurde  noch  unter  der  französischen  Militärverwaltung  im
Frühjahr  1919  auf  den  Hütten  der  Achtstundentag  eingeführt,  desgleichen  auf
den  Gruben  die  7!/2-stündige  Schicht.  Die  Gesamtheit  der  saarländischen  Beschäftigten
  konnte  sich  aber  erst  seit  dem  8.  November  1924  am  Achtstundentag
und  der  48-Stunden-Woche  erfreuen.107
Die  Arbeitsordnungen  der  Firmen,  die  mitunter  den  Arbeitsalltag  ihrer  Beschäftigten
  bis  ins  kleinste  Detail  regelten,  thematisieren  nicht  selten  einen  sensiblen
Bereich  der  industriellen  Frauenarbeit:  das  Zusammentreffen  der  Geschlechter  in
der  Fabrik,  die  zur  Zeit  der  Jahrhundertwende  noch  vielen  Zeitgenossen  als  Hort
der  Sünde  galt.  Beispielsweise  war  den  Belegschaftsmitgliedern  der  Tonwarenfabrik
  von  Friedrich  Pabst  "der  unnötige  Verkehr  zwischen  Arbeitern  beiderlei

103  Walter  Röger,  Frauenerwerbstätigkeit  und  Strukturwandel  in  der  Bundesrepublik  Deutschland.
  Tübingen  1991,  S,  154.
104  Arbeitskammer  (Anm.  87),  S.  56.
105  Arbeitskammer  des  Saarlandes,  Bericht  an  die  Regierung  des  Saarlandes  2001  zur
wirtschaftlichen,  ökologischen,  sozialen  und  kulturellen  Lage  der  Arbeitnehmerinnen  und
Arbeitnehmer.  Saarbrücken  2002,  S.  16.
106  Arbeitsordnungen  (StadtAS  St.  Johann  Nr.  990).
107  Herrmann  (Anm.  30),  S.  69.

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