Im Saarland fiel die Lohndifferenz weiterhin besonders steil aus, in den letzten
Jahren jedoch mit abnehmender Tendenz: Mussten sich Industriearbeiterinnen im
Saarland 1961 mit 60,9% der Männerlöhne zufrieden geben gegenüber einem
Bundesdurchschnitt von 65,9%, so betrug ihr Anteil 1987 immerhin 70,7%
(Bund: 73,4%).103
Die mit Abstand niedrigsten Löhne zahlten zu Anfang der 80er Jahre die Schuh,
Textil sowie Papier und Pappe verarbeitende Industrie und Teile des Nahrungsund
Genussmittelgewerbes, Also überwiegend Bereiche, die vor allem Frauen
beschäftigen und unter hohem Konkurrenzdruck stehen, etwa durch ausländische
Anbieter. Insgesamt scheint es sich negativ auszuwirken, dass die Unternehmer
im Saarland auf ein großes Potenzial weiblicher Arbeitskräfte zurückgreifen
können, deren Arbeitsmöglichkeiten im Vergleich zu anderen Regionen
immer noch beschränkt sind.104
Die bis heute wirksame Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern lässt sich
aber längst nicht mehr auf Defizite der Frauen im Bereich der schulischen oder
beruflichen Qualifikation zurückführen, denn selbst bei gleichem Ausbildungsstand
ergeben sich bei den saarländischen Arbeitnehmerinnen im Jahresdurchschnitt
Minderverdienste zwischen 27,5% und 40%.105
Bezüglich der Arbeitszeitregelung sahen die Verhältnisse in der Saarregion um
die Jahrhundertwende hingegen etwas günstiger aus als im gesamten Deutschen
Reich: Bereits vor dem Arbeiterschutzgesetz von 1891, das eine elfstündige
Maximalarbeitszeit für Frauen vorsah, war hier eine zehn- bis elfstündige Arbeitszeit
üblich mit einer bzw. VA Stunde Pause um die Mittagszeit.106 Nach dem
Ersten Weltkrieg wurde noch unter der französischen Militärverwaltung im
Frühjahr 1919 auf den Hütten der Achtstundentag eingeführt, desgleichen auf
den Gruben die 7!/2-stündige Schicht. Die Gesamtheit der saarländischen Beschäftigten
konnte sich aber erst seit dem 8. November 1924 am Achtstundentag
und der 48-Stunden-Woche erfreuen.107
Die Arbeitsordnungen der Firmen, die mitunter den Arbeitsalltag ihrer Beschäftigten
bis ins kleinste Detail regelten, thematisieren nicht selten einen sensiblen
Bereich der industriellen Frauenarbeit: das Zusammentreffen der Geschlechter in
der Fabrik, die zur Zeit der Jahrhundertwende noch vielen Zeitgenossen als Hort
der Sünde galt. Beispielsweise war den Belegschaftsmitgliedern der Tonwarenfabrik
von Friedrich Pabst "der unnötige Verkehr zwischen Arbeitern beiderlei
103 Walter Röger, Frauenerwerbstätigkeit und Strukturwandel in der Bundesrepublik Deutschland.
Tübingen 1991, S, 154.
104 Arbeitskammer (Anm. 87), S. 56.
105 Arbeitskammer des Saarlandes, Bericht an die Regierung des Saarlandes 2001 zur
wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Lage der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Saarbrücken 2002, S. 16.
106 Arbeitsordnungen (StadtAS St. Johann Nr. 990).
107 Herrmann (Anm. 30), S. 69.
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