Bereits seit der zweiten Hälfte der 30er Jahren kam es im Zuge der Kriegsvorbereitung
zu einer noch stärkeren Einbeziehung der Frauen ins Wirtschaftsleben:
In nur vier Jahren legten die weiblichen Erwerbspersonen in den sieben Hauptabteilungen
der saarländischen Wirtschaft wieder um 14.000 zu, während die
Männer lediglich den Stand von 1927 erreichten.36
Der Beginn des Zweiten Weltkriegs zog die forcierte Rekrutierung von Frauen
nach sich. Wiederum rückten sie in die zu Friedenszeiten ausschließlich Männern
vorbehaltenen Domänen wie Bergbau, Hüttenwesen und Metallverarbeitung
ein. In der Völklinger Hütte stellten sie zeitweise fast 1/4 der Belegschaft,
in den Saarbrücker Hütten Brebach und Burbach 1944 rund 19%,37 Hier bedarf
es allerdings der Differenzierung, denn so gut wie jede zweite Hüttenarbeiterin
war Ausländerin, darunter viele zwangsverschleppte Frauen aus der Sowjetunion.
Dies entsprach den Richtlinien der nationalsozialistischen Arbeitskräftepolitik,
die auch in der Phase des "totalen Krieges" den Einsatz ausländischer
Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen favorisierte, die verstärkte Einbindung deutscher
Frauen in die Rüstungsindustrie dagegen nur halbherzig verfolgte.38
Auch die Einstellung gegenüber der Berufstätigkeit verheirateter Frauen erfuhr
eine Wandlung: Während noch in der Wirtschaftskrise der 20er und 30er Jahre
eine regelrechte Kampagne gegen die "Doppelverdiener" geschürt wurde, die
paradoxerweise in einem "Berufsverbot" für die verschwindend kleine Gruppe
verheirateter weiblicher Angestellten und Beamtinnen gipfelte, wurde nach
Kriegsbeginn die Erwerbsarbeit verheirateter Frauen zur nationalen Pflicht umgedeutet.
Vor einer generellen Dienstpflicht schreckte die Regierung jedoch auch
in diesem Krieg zurück, aus Angst diese könne "zurzeit eine allzu große Beunruhigung
in die Bevölkerung hineintragen."’4 Bald sorgte aber genau das
Fehlen einer allgemeinen Dienstpflicht für Unmut, denn aufgrund der unzureichenden
Bestimmungen konnten sich privilegierte Frauen der Arbeitspflicht
entziehen.
Die bestehenden Möglichkeiten der Dienstverpflichtung wurden vor allem auf
Arbeiterinnen angewendet, was auch im "banalen bürgerlichen Klassendenken
Adolf Hitlers und der NS-Führungselite" seine Ursache hatte und von der
Bevölkerung entsprechend negativ vermerkt wurde.^'Allerdings wurden auch
Angehörige des öffentlichen Dienstes zwangsverpflichtet, infolge des besonderen
Charakters des beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses hatte der Staat auf
36 Erwerbstätigkeit (Anm. 29), S. 30f.
37 Inge Plettenberg, Aus der Ferne und aus der Nähe betrachtet, in: Fremde-Frauen-Fron.
Eine Ausstellung der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt Saarbrücken und
des Institut d’Études Françaises, hrsg. von der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt
Saarbrücken und des Institut d'Études Françaises. Saarbrücken 1990, S.45-69,
hier S. 46.
38 Vgl. Dörte Winkler, Frauenarbeit im "Dritten Reich". Hamburg 1977, S. 137.
39 Ebd., S. 105.
40 Ebd., S. 120.
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