Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Bereits  seit  der  zweiten  Hälfte  der  30er  Jahren  kam  es  im  Zuge  der  Kriegsvorbereitung
  zu  einer  noch  stärkeren  Einbeziehung  der  Frauen  ins  Wirtschaftsleben:
In  nur  vier  Jahren  legten  die  weiblichen  Erwerbspersonen  in  den  sieben  Hauptabteilungen
  der  saarländischen  Wirtschaft  wieder  um  14.000  zu,  während  die
Männer  lediglich  den  Stand  von  1927  erreichten.36
Der  Beginn  des  Zweiten  Weltkriegs  zog  die  forcierte  Rekrutierung  von  Frauen
nach  sich.  Wiederum  rückten  sie  in  die  zu  Friedenszeiten  ausschließlich  Männern
  vorbehaltenen  Domänen  wie  Bergbau,  Hüttenwesen  und  Metallverarbeitung
  ein.  In  der  Völklinger  Hütte  stellten  sie  zeitweise  fast  1/4  der  Belegschaft,
in  den  Saarbrücker  Hütten  Brebach  und  Burbach  1944  rund  19%,37  Hier  bedarf
es  allerdings  der  Differenzierung,  denn  so  gut  wie  jede  zweite  Hüttenarbeiterin
war  Ausländerin,  darunter  viele  zwangsverschleppte  Frauen  aus  der  Sowjetunion.
  Dies  entsprach  den  Richtlinien  der  nationalsozialistischen  Arbeitskräftepolitik,
  die  auch  in  der  Phase  des  "totalen  Krieges"  den  Einsatz  ausländischer
Zwangsarbeiter  und  -arbeiterinnen  favorisierte,  die  verstärkte  Einbindung  deutscher
  Frauen  in  die  Rüstungsindustrie  dagegen  nur  halbherzig  verfolgte.38
Auch  die  Einstellung  gegenüber  der  Berufstätigkeit  verheirateter  Frauen  erfuhr
eine  Wandlung:  Während  noch  in  der  Wirtschaftskrise  der  20er  und  30er  Jahre
eine  regelrechte  Kampagne  gegen  die  "Doppelverdiener"  geschürt  wurde,  die
paradoxerweise  in  einem  "Berufsverbot"  für  die  verschwindend  kleine  Gruppe
verheirateter  weiblicher  Angestellten  und  Beamtinnen  gipfelte,  wurde  nach
Kriegsbeginn  die  Erwerbsarbeit  verheirateter  Frauen  zur  nationalen  Pflicht  umgedeutet.
  Vor  einer  generellen  Dienstpflicht  schreckte  die  Regierung  jedoch  auch
in  diesem  Krieg  zurück,  aus  Angst  diese  könne  "zurzeit  eine  allzu  große  Beunruhigung
  in  die  Bevölkerung  hineintragen."’4  Bald  sorgte  aber  genau  das
Fehlen  einer  allgemeinen  Dienstpflicht  für  Unmut,  denn  aufgrund  der  unzureichenden
  Bestimmungen  konnten  sich  privilegierte  Frauen  der  Arbeitspflicht
entziehen.
Die  bestehenden  Möglichkeiten  der  Dienstverpflichtung  wurden  vor  allem  auf
Arbeiterinnen  angewendet,  was  auch  im  "banalen  bürgerlichen  Klassendenken
Adolf  Hitlers  und  der  NS-Führungselite"  seine  Ursache  hatte  und  von  der
Bevölkerung  entsprechend  negativ  vermerkt  wurde.^'Allerdings  wurden  auch
Angehörige  des  öffentlichen  Dienstes  zwangsverpflichtet,  infolge  des  besonderen
  Charakters  des  beamtenrechtlichen  Dienstverhältnisses  hatte  der  Staat  auf

36  Erwerbstätigkeit  (Anm.  29),  S.  30f.
37  Inge  Plettenberg,  Aus  der  Ferne  und  aus  der  Nähe  betrachtet,  in:  Fremde-Frauen-Fron.
Eine  Ausstellung  der  Gleichstellungsstelle  für  Frauen  der  Landeshauptstadt  Saarbrücken  und
des  Institut  d’Études  Françaises,  hrsg.  von  der  Gleichstellungsstelle  für  Frauen  der  Landeshauptstadt
  Saarbrücken  und  des  Institut  d'Études  Françaises.  Saarbrücken  1990,  S.45-69,
hier  S.  46.
38  Vgl.  Dörte  Winkler,  Frauenarbeit  im  "Dritten  Reich".  Hamburg  1977,  S.  137.
39  Ebd.,  S.  105.
40  Ebd.,  S.  120.

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