längst fällige Umwandlung der Erwerbslosenfürsorge in eine Arbeitslosigkeitsversicherung
mit entsprechenden Ansprüchen folgte, ln der Satzung für die
Erwerbslosenfürsorge der Stadt Saarbrücken vom 6. Dezember 1918 wurde zwar
ausdrücklich betont, die Erwerbslosenfürsorge habe nicht den Charakter der
Armenunterstüzung (§1), dennoch mussten die Antragsteller nicht nur "unverschuldet"
in die Arbeitslosigkeit geraten sein, sondern auch noch ihre Bedürftigkeit
nachweisen (§2). Frauen und Mädchen sollten nur die Erwerbslosenfürsorge
beziehen, wenn sie bisher in kaufmännischen, behördlichen und industriellen
Betrieben voll beschäftigt waren, wirtschaftlich auf die Arbeit angewiesen
und fachlich ausreichend vorgebildet waren, wieder eine ähnliche Stelle zu
bekleiden (§3a). Überdies wurde ihnen analog der Reichsverordnung ein eigenständiges
Recht auf Unterstützung abgesprochen: Personen, deren früherer
"Ernährer" arbeitsfähig aus dem Krieg zurückgekehrt war, sollten nicht an der
Erwerbslosenfürsorge partizipieren (§3b).2s Angesichts der nahezu prohibitiven
Auswahlkriterien braucht es nicht zu wundern, dass nur sehr wenige Frauen
einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellten, die ausgesteuerten Frauen
versuchten entweder, eine neue Stelle zu finden oder gliederten sich notgedrungen
wieder in den Familienverband ein.
Seit Beginn der 1920er Jahre kam es jedoch zum Anstieg der Frauenbeschäftigung.
In den Jahren, als das Saargebiet vom Deutschen Reich abgetrennt war,
nahm die Zahl der weiblichen Erwerbspersonen deutlich zu (von 59.149 im Jahr
1927 auf 87.671 im Jahr 1935), während die Zahl der männlichen Erwerbspersonen
sogar leicht sank (von 246.659 auf 238.365). Die größten Zugewinne
konnten die Arbeiterinnen in den Wirtschaftsgruppen "Bekleidungsgewerbe",
"Nahrungs- und Genussmittelgewerbe", "Handel und Verkehr" sowie "öffentlicher
Dienst und private Hilfsleistungen" verbuchen, während sich die traditionelle
Frauendomäne "Häusliche Dienste" rückläufig entwickelte28 29 30 - wie in der
Weimarer Republik auch fand eine Modernisierung weiblicher Arbeitsbereiche
statt.
Die relativ hohe Zunahme der Frauenbeschäftigung im Saargebiet kann nicht auf
eine zielgerichtete Politik der Mandatsverwaltung zurückgeführt werden, vielmehr
kamen wirtschaftspolitische Entscheidungen durch das Kräftespiel dreier,
oft divergierender Faktoren zusammen: Regierungskommission, französischer
Staat und saarländische Interessenvertretungen wie Parteien, Verbände und
Körperschaften.20 Im Vergleich zum Deutschen Reich ist jedoch festzuhalten,
dass die Wirtschaftskrise erst zu Anfang der 1930er Jahre richtig zum Tragen
28 Arbeitsnachweis. Sitzungen der Arbeitsnachweiskommission (StadtAS G 285).
29 Die Erwerbstätigkeit der saarländischen Bevölkerung. Die wirtschaftliche und soziale
Gliederung der Bevölkerung nach den Berufszählungen in den Jahren 1907, 1927, 1935 und
1939, hrsg. vom Statistischen Amt des Saarlandes.
30 Hans-Walter Herrmann, Wirtschaftliche und soziale Entwicklung 1918-1959, in: Das
Saarland. Politische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung, hrsg. von der Landeszentrale
für politische Bildung des Saarlandes. Saarbrücken 21991, S. 63-82, S. 70f.
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