Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

längst  fällige  Umwandlung  der  Erwerbslosenfürsorge  in  eine  Arbeitslosigkeitsversicherung
  mit  entsprechenden  Ansprüchen  folgte,  ln  der  Satzung  für  die
Erwerbslosenfürsorge  der  Stadt  Saarbrücken  vom  6.  Dezember  1918  wurde  zwar
ausdrücklich  betont,  die  Erwerbslosenfürsorge  habe  nicht  den  Charakter  der
Armenunterstüzung  (§1),  dennoch  mussten  die  Antragsteller  nicht  nur  "unverschuldet"
  in  die  Arbeitslosigkeit  geraten  sein,  sondern  auch  noch  ihre  Bedürftigkeit
  nachweisen  (§2).  Frauen  und  Mädchen  sollten  nur  die  Erwerbslosenfürsorge
  beziehen,  wenn  sie  bisher  in  kaufmännischen,  behördlichen  und  industriellen
  Betrieben  voll  beschäftigt  waren,  wirtschaftlich  auf  die  Arbeit  angewiesen
und  fachlich  ausreichend  vorgebildet  waren,  wieder  eine  ähnliche  Stelle  zu
bekleiden  (§3a).  Überdies  wurde  ihnen  analog  der  Reichsverordnung  ein  eigenständiges
  Recht  auf  Unterstützung  abgesprochen:  Personen,  deren  früherer
"Ernährer"  arbeitsfähig  aus  dem  Krieg  zurückgekehrt  war,  sollten  nicht  an  der
Erwerbslosenfürsorge  partizipieren  (§3b).2s  Angesichts  der  nahezu  prohibitiven
Auswahlkriterien  braucht  es  nicht  zu  wundern,  dass  nur  sehr  wenige  Frauen
einen  Antrag  auf  Arbeitslosenunterstützung  stellten,  die  ausgesteuerten  Frauen
versuchten  entweder,  eine  neue  Stelle  zu  finden  oder  gliederten  sich  notgedrungen
  wieder  in  den  Familienverband  ein.
Seit  Beginn  der  1920er  Jahre  kam  es  jedoch  zum  Anstieg  der  Frauenbeschäftigung.
  In  den  Jahren,  als  das  Saargebiet  vom  Deutschen  Reich  abgetrennt  war,
nahm  die  Zahl  der  weiblichen  Erwerbspersonen  deutlich  zu  (von  59.149  im  Jahr
1927  auf  87.671  im  Jahr  1935),  während  die  Zahl  der  männlichen  Erwerbspersonen
  sogar  leicht  sank  (von  246.659  auf  238.365).  Die  größten  Zugewinne
konnten  die  Arbeiterinnen  in  den  Wirtschaftsgruppen  "Bekleidungsgewerbe",
"Nahrungs-  und  Genussmittelgewerbe",  "Handel  und  Verkehr"  sowie  "öffentlicher
  Dienst  und  private  Hilfsleistungen"  verbuchen,  während  sich  die  traditionelle
  Frauendomäne  "Häusliche  Dienste"  rückläufig  entwickelte28 29 30  -  wie  in  der
Weimarer  Republik  auch  fand  eine  Modernisierung  weiblicher  Arbeitsbereiche
statt.
Die  relativ  hohe  Zunahme  der  Frauenbeschäftigung  im  Saargebiet  kann  nicht  auf
eine  zielgerichtete  Politik  der  Mandatsverwaltung  zurückgeführt  werden,  vielmehr
  kamen  wirtschaftspolitische  Entscheidungen  durch  das  Kräftespiel  dreier,
oft  divergierender  Faktoren  zusammen:  Regierungskommission,  französischer
Staat  und  saarländische  Interessenvertretungen  wie  Parteien,  Verbände  und
Körperschaften.20  Im  Vergleich  zum  Deutschen  Reich  ist  jedoch  festzuhalten,
dass  die  Wirtschaftskrise  erst  zu  Anfang  der  1930er  Jahre  richtig  zum  Tragen
28  Arbeitsnachweis.  Sitzungen  der  Arbeitsnachweiskommission  (StadtAS  G  285).
29  Die  Erwerbstätigkeit  der  saarländischen  Bevölkerung.  Die  wirtschaftliche  und  soziale
Gliederung  der  Bevölkerung  nach  den  Berufszählungen  in  den  Jahren  1907,  1927,  1935  und
1939,  hrsg.  vom  Statistischen  Amt  des  Saarlandes.
30  Hans-Walter  Herrmann,  Wirtschaftliche  und  soziale  Entwicklung  1918-1959,  in:  Das
Saarland.  Politische,  wirtschaftliche  und  kulturelle  Entwicklung,  hrsg.  von  der  Landeszentrale
  für  politische  Bildung  des  Saarlandes.  Saarbrücken  21991,  S.  63-82,  S.  70f.

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