Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

hatte,  lässt  sich  nun  gerade  bei  Krupp  und  Stumm  sowie  ganz  ähnlich  bei
Bismarck  in  der  Absicht  einer  ständischen  Vergesellschaftung  auch  der  Unterständischen
  ziemlich  deutlich  verfolgen.
Krupp  hatte  seine  schon  in  den  frühen  1840er  Jahren  entworfene  Fabrikordnung
  nicht  zufällig  1848  überarbeitet.  Seit  1866  arbeitete  er  an  seinem  großen
"General-Reglement",  das  dann  als  "General-Regulativ"  die  Geschicke  der  Fabrik
über  Jahrzehnte  bestimmen  sollte.  Er  sah  sein  Werk  als  einen  Staat,  dessen  erster
Diener  im  Geiste  Friedrichs  des  Großen  er  selbst  sei  und  der  auf  Ewigkeit  gegründet
  sei;  Pflichten  und  Rechte  für  alle  Werksangehörigen  waren  in  dieser
"Verfassung"  zu  dokumentieren.  Der  Firmenherr  wob  darin  nicht  zuletzt  sein
eigenes  Bild  vor  der  Geschichte.  Er  ließ  in  den  Tagen  der  Reichsgründung  das
alte  "Stammhaus"  wiederherstellen.  "Treue"  war  ihm  ein  besonders  wichtiger
Moralbegriff.  "Sittlichkeit,  verschwistert  mit  Ordnung  und  Treue,  w'irkt  segensreich
  -  ohne  sie  entsteht  Täuschung,  Unordnung,  Laster,  Untreue  mit  dem
Verderben  im  Gefolge.  [...]  Mit  solcher  Überzeugung  der  Notwendigkeit  ist  alles
schlechte  Element  fernzuhalten  und  im  Gegensatz  von  Entgegenkommen,
Dienstfertigkeit  und  Opferwillen  gegen  die  einen,  gegen  diese  die  äußerste
Strenge  gelten  zu  lassen.  Der  Unmoralische  ist  ohne  weiteres  Ansehen  von
Persönlichkeit  und  Stellung  zu  verbannen."31  Als  1872  im  Ruhrgebiet  der  erste
große  Bergarbeiterstreik  ausbrach,  richtete  Krupp,  ganz  im  Geiste  jener  Versammlung
  von  1848,  Worte  "an  die  Arbeiter  der  Gußstahlfabrik."32 33  Darin  erinnerte  er
an  die  Geschehnisse  von  1848  und  betonte  im  selben  Geist,  "gegenseitige
Treue  hat  das  Werk  so  groß  gemacht";  der  Geist  "bewährter  Treue"  sei  zu  bewahren,
  zu  warnen  sei  "vor  den  Verlockungen  einer  Verschwörung  gegen  Ruhe  und
Frieden",  und  gedroht  wurde,  daß  ein  jeder,  der  dagegen  verstieße,  unweigerlich
vom  Werk  entfernt  würde,  und  zwar  mit  der  "Versicherung,  daß  ich  in  meinem
Hause,  wie  auf  meinem  Boden  Herr  sein  und  bleiben  will."
Für  Stumm-Halberg  liegen  ungleich  zahlreichere  Zeugnisse  seiner  sozialpolitischen
  Überzeugungen  vor.3’  Die  Grundzüge  seines  Denkens  werden  schon  in
seiner  Jungfernrede  im  Reichstag  des  Norddeutschen  Bundes  1867  deutlich.  Es
ging  um  die  Koalitionsfreiheit  für  Arbeiter,  genauer,  um  Beschränkungen  der
auch  in  Stumms  Sicht  inzwischen  unvermeidbar  zuzubilligenden  Koalitionsfreiheit.
  Ganz  generell  wünschte  Stumm  "jede  Einmischung  des  Staates  in  die
Verhältnisse  zwischen  Arbeitern  und  Arbeitgebern  zu  vermeiden",  und  er  hielt
"die  Gründung  von  Pensionskassen  für  Fabrikarbeiter  allerdings  für  ein  sehr
wirksames  und  notwendiges  Korrelat  für  die  Gewährung  der  Koalitionsfreiheit."

31  Ebd.,  S.  152  [Hervorhebung  in  der  Vorlage,  K.  T.].
32  Krupps  Briefe  (Anm.  15),  S.  279f.
33  Zum  Folgenden  siehe  vor  allem  Hellwig,  Stumm-Halberg,  1936  (Anm.  15),  S.  178-180ff;
vgl.  auch  Alexander  (Anm.  27),  S.  29f,  221  ff;  Stalmann  (Anm.  27),  S.  392-396;  über  die
zeitgenössische  Wahrnehmung  am  linken  Rand  des  politischen  Spektrums  siehe  Joachim
Heinz,  Der  "Scharfmacher"  aus  "Saarabien".  Stumm  in  der  sozialdemokratischen  Karikatur,
in:  Stumm  in  Neunkirchen  (Anm.  15),  S.  165-180.

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