Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Unternehmer,  sondern  auch  die  Staatswerke  im  Saarrevier  zur  Zusammenarbeit  in
der  Sozialistenverfolgung  zu  gewinnen.  Ansätze  hierzu  gab  es  auch  im  Ruhrgebiet,
  aber  dort  war  man  längst  vielfältiger,  urbaner,  dort  hatten  die  Lebensweisen
  an  Anonymität  und  damit  schwierigerer  Durchdringbarkeit  gewonnen.
Man  darf  die  regionalen  Mentalitäten,  Märkte  und  Lebensumstände  also  nicht
aus  den  Augen  verlieren,  aber  die  Unterschiede  zwischen  Essen  und  Neunkirchen
  bezeichnen  auch  insofern  nur  Akzente,  nicht  Unterschiede  im  Prinzip.
Denn  gemeinsam  war  beiden  Unternehmern,  die  Belegschaftspolitik  als  eine
quasi-ständische  Vergesellschaftung’0  zu  betreiben.  Den  Stand  definiert  die
Zugehörigkeit  von  Geburts  wegen,  Krupp  und  Stumm  privilegierten  die  Anstellung
  der  Söhne  der  Beschäftigten;  die  Sonderrechtlichkeit,  und  da  schufen
die  Arbeitsordnungen  eigene  Quasi-Rechtsräume;  die  abgehobene  Lebensweise,
das  gelang  durch  Vor-  und  Fürsorge  sowie  durch  die  Unzahl  betrieblicher
Ehrungen  und  Symbole  bis  hin  zu  Fahnen  und  Abzeichen,  Festen  und  Aufmärschen;
  schließlich  gar  gestufte  politische  Partizipation,  aber  dieses  Merkmal
erschiene  im  Unternehmen  absurd,  und  was  die  staatsbürgerlichen  Freiheiten
anging,  so  konnten  sowohl  Krupp  als  auch  Stumm  restriktiv  wirken,  weil  ihre
Zeit  ihnen  das  ermöglichte.

Unternehmenskultur,  Politik  und  Verfassung
Mit  dieser  letzteren  Bemerkung  soll  die  zeittypische  Verkettung  dieser  besonders
prononcierten  Art  betrieblicher  Sozialpolitik  näher  in  den  Blick  genommen
werden.  Das  führt  hin  zu  den  Denkhorizonten  der  beiden  großen  Unternehmer,
hin  auch  zu  dem,  was  in  der  Zeit  gedacht  wurde,  schließlich  hin  zu  dem,  was
beide  Unternehmen  auszeichnete,  das  heißt,  gegenüber  anderen  Unternehmern
hervorhob.  Dabei  sei  ganz  allgemein  zunächst  betont,  dass,  in  der  zweiten  Hälfte
des  19.  Jahrhunderts,  die  Zeit  des  Ständestaats  zwar  durch  die  des  Verfassungsstaates
  abgelöst  sein  mochte,  dass  dies  aber  keineswegs  schon  das  Ende  der
Stände  und  ihrer  Privilegierungen  bedeutet  hat,  dass  vielmehr,  neben  der  alten
Terminologie,  viele  gewichtige  Rechtsformen  und  politische  Sonderungen
fortbestanden.  Eben  dies  war  ja  ein  Merkmal  der  konstitutionellen  Mischverfassungen.
  Es  war  selbstverständlich  nicht  zufällig,  dass  man  vom  Proletariat,  lieber
aber  vom  "Vierten  Stand"  redete,  wie  man  auch,  nicht  erst  seit  der  Jahrhundertwende
  und  mit  dem  Angestelltenversicherungsgesetz,  den  Mittel-"Stand"  als
Bollwerk  gegen  Proletariat  und  Sozialdemokratie  ganz  neu  zu  erfinden  imstande
war.  Konkreter  gesprochen,  spielte  im  Denken  von  Krupp  ebenso  wie  in  demjenigen
  Stumms  der  "Bergarbeiterstand"  eine  besondere  Rolle.  Das  betraf  auch
andere,  liberalere  Unternehmer  wie  Friedrich  Harkort,  der  in  seinen  Bienenkorb-30

 Vgl.  M.  Rainer  Lepsius,  Das  Bildungsbürgertum  als  ständische  Vergesellschaftung,  in:
Bildungsbürgertum  im  19.  Jahrhundert.  T.  III:  Lebensführung  und  ständische  Vergesellschaftung,
  hrsg.  von  M.  Rainer  Lepsius.  Stuttgart  1992,  S.  9-18.

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