Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

chen  bzw.  auf  Unternehmensinterna  beschränkten,  Orientierungen  und  Maßnahmen,
  die  zuvörderst  der  Bindung  der  Menschen  an  den  Betriebs-  und  Unternehmenszweck
  dienen  sollen.22  Es  ist  dabei  besonders  wichtig  zu  beachten,  dass
Betriebe  und  Unternehmen  nicht  autonome  Akteure  sind,  sondern  vorrangig  in
marktdefinierten,  darüber  hinaus  aber  auch  in  sozialen  und  vor  allem  in  politischen
  Beziehungen  agieren.  Die  soziale  Betriebsverfassung,  das  war  der  Forschungsbegriff
  der  1960er  Jahre,2’  steht,  und  dieser  Umstand  ist  schon  damals
zu  wenig  beachtet  worden,  in  zeitgebundenen  politischen  Systembeziehungen.
Staatsverfassungen  sind  wichtig,  ich  komme  darauf  zurück.  Man  kann  dies
schon  oberflächlich  daran  erkennen,  dass  beide,  Stumm  und  (der  jüngere)
Krupp,  Heinrich  Freeses  Reden  von  der  "konstitutionellen  Fabrik"  ablehnten;
beide  konnten,  obwohl  Stumm  anfänglich  beim  Verein  für  Socialpolitik  mitarbeitete,
  mit  den  "Kathedersozialisten"  und  natürlich  mit  der  sozialistischen
Kaplanokratie  nichts  anfangen;  Stumm  mochte  dabei  zuerst  mit  Schmollers
großer  Gründungsrede  von  1872  über  "Arbeitseinstellungen"  seine  Wahrnehmungen
  geläutert  haben.
Eine  isolierte  Betrachtung  der  Entwicklung  und  der  Formen  betrieblicher  Sozialpolitik,
  wie  sie  in  der  Forschungsliteratur  seit  den  1970er  Jahren  oft  praktiziert
worden  ist,  erkennt  demnach  nicht  das  Wesentliche.  Solche  Betrachtungen  sind
versucht,  schon  einen  näheren  Blick  auf  die  Arbeitsordnungen  zu  versäumen
-  was  aber  wäre  Krupp  ohne  seine  Arbeitsordnung  von  1848  oder  das  "Generalregulativ"
  von  1872,  auf  dem  er  handschriftlich  vermerkte,  dass  es  sich  nun
auch  sehr  zur  Abwehr  der  sozialistischen  Gefahr  bewähre,  was  wäre  Stumm  ohne
seine  Arbeitsordnungen,  vor  allem  diejenige  von  1890,  die  zu  Recht  als  Musterstück
  eines  neofeudalen  Unternehmerabsolutismus  gilt?24  Betriebliche  Sozialpolitik
  war  und  ist  stets  das  Korrelat  betrieblicher  und  unternehmerischer  Herrschaft,
  ein  Instrument  sozialer  Kontrolle  in  gesellschaftlichen  und  gesellschaftspolitischen
  Zusammenhängen.  Das  waren  sie  beide,  Krupp  und  Stumm:  Herren
im  Hause,  und  beide  waren  es  in  einer  besonders  exponierten,  ausstrahlenden,
symbolischen  Weise.  Es  kommt  deshalb,  um  betriebliche  Sozialpolitik  und
Unternehmenskultur  zu  verstehen,  darauf  an  zu  erkennen,  in  welchen  Kontexten
sie  das  sein  konnten.
Dabei  ist  der  Ausdruck  "betriebliche  Sozialpolitik"  an  sich  bereits  missverständlich,
  weil  er  die  Möglichkeit  der  Beschränkung  der  Betrachtung  auf  Betrie¬22

  Vgl.  jüngst  den  ausführlichen  Forschungsbericht  von  Paul  Erker,  "A  New  Business  History?"
  Neuere  Ansätze  und  Entwicklungen  in  der  Unternehmensgeschichte,  in:  Archiv  für
Sozialgeschichte  42  (2002),  S.  557-605,  hier  über  -  neuerdings  -  "corporate  governance"
S.  558,  569ff.
23  Vgl.  Gerhard  Adelmann,  Die  soziale  Betriebsverfassung  des  Ruhrbergbaus  vom  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  bis  zum  Ersten  Weltkrieg  unter  bes.  Berücks.  d.  Industrie-  und  Handelskammerbezirks
  Essen.  Bonn  1962.
24  Vgl.  Industriekultur  (Anm.  15),  S.  140;  Bilder  von  Krupp  (Anm.  15),  S.  24  (Faksimile);
zur  Forschung:  Uwe  Keßler,  Zur  Geschichte  des  Managements  bei  Krupp.  Von  den  Unternehmensanfängen
  bis  zur  Auflösung  der  Fried.  Krupp  AG  (181  1-1943).  Stuttgart  1995.

239
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.