Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Verhandlungen  der  Sozialisierungs-Kommission  über  den  Kohlenbergbau  Ende
Dezember  1918/Januar  1919  als  Grund  für  die  Unterlegenheit  des  Staatsbergbaus
  anfuhrte.82  Dass  Bonn  oder  Berlin  bei  bedeutenden  Fragen  (Investitionen,
interne  Umorganisation)  letztlich  die  Entscheidungen  trafen,  förderte  zudem
nicht  die  Entscheidungsfreude  und  Risikobereitschaft  der  leitenden  Saarbrücker
Beamten.  Auch  dieses  Problem  war  im  Berliner  Ministerium  bekannt  und  gegen
Ende  des  Untersuchungszeitraumes  versuchte  man  es  zu  beheben,  wie  z.B.  von
Velsen  ausführte:  "Es  war  ein  altes  Leiden  bei  unserem  Staatsbetrieb  die  kurze
Dauer,  während  der  unsere  Direktoren  auf  den  Werken  waren.  Es  ist  damals  im
Landtag  eine  besondere  Untersuchung  darüber  angestellt  worden  und  da  wurde
das  auch  des  längeren  aufgefuhrt.  Ich  habe  seinerzeit  als  Oberberghauptmann
versucht,  insofern  Abhilfe  zu  schaffen,  als  auf  mein  fortgesetztes  Drängen  hin
erstens  den  Direktoren  der  Staatswerke  auch  der  Rang  der  Oberbergräte  zugebilligt
  wurde,  um  sie  von  dem  Drängen  in  die  Oberbergämter  abzuhalten  und  als
ihnen  außerdem  innerhalb  gewisser  Grenzen  -  leider  nicht  in  dem  Umfange,  wie
ich  es  gewollt  hatte  -  eine  gewisse  Gewinnbeteiligung  zuerkannt  worden."83
Dabei  spielte  die  Qualität  und  Kompetenz  der  Bergbeamten  selbst  -  auch  nach
Auffassung  der  Oberberghauptleute  von  Velsen  und  Althans  -  keine  Rolle,
82 Verhandlungen  (Anm.  44),  S.  210.  Stinnes  bemerkte  als  wichtigsten  Unterschied  zwischen
Staats-  und  Privatbergbau,  dass  beim  Staat  der  Beamte  die  Stelle  meist  nur  als  Durchgangsstation,
  im  Privatbergbau  dagegen  als  Lebensaufgabe  ansah,  wodurch  er  "natürlich  das
größte  Bedenken  dagegen  hat,  auf  lange  Fristen  richtig  wirtschaftlich  zu  arbeiten,  weil  er
dadurch  seine  persönlichen  Aussichten  denjenigen  Herren  gegenüber  durchaus  nicht  verbessert,
  die  teilweise  vom  grünen  Tische  aus  natürlich  die  Dinge  betrachten  und  beurteilen
müssen,  die  nicht  sehen  können,  wenigstens  nicht  ohne  weiteres  sehen  können,  ob  sie  hier
einen  pflichtgetreuen,  sehr  tüchtigen,  sehr  vorsichtigen  Beamten  vor  sich  haben,  sondern
die  nach  den  Resultaten,  die  sich  in  Mark  und  Pfennig  ausdrücken,  den  betreffenden
Beamten  beurteilen.  Dieselben  Erwägungen  werden  natürlich  jeden  Beamten  -  und  das  ist
überall  der  Fall  -  daran  hindern,  in  seinem  eigensten  Interesse,  Neuerungen  einzuführen,
wie  es  sich  im  allgemeinen  empfehlen  würde;  denn  wenn  eine  Neuerung  fehlschlägt,  ist  er
der  dumme  Kerl  gewesen,  der  Experimentator,  der  sich  seine  eigene  Karriere  verdirbt;  und
wenn  die  Neuerung  nicht  fehlschlägt,  dann  wird  es  nach  einem  Jahr  vergessen  sein,  wer  die
Sache  gemacht  hat."  In  eben  den  Verhandlungen  der  Sozialisierungs-Kommission  bestätigte
auf  den  Seiten  224-225  der  Generaldirektor  des  Oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenvereins
Wachsmann  als  ehemaliger  Bergbeamter  die  Meinung  von  Stinnes:  "Ganz  anders  liegen  die
Verhältnisse  beim  Staatswerk;  mag  es  nun  ein  reines  Staatswerk  sein  oder  die  äußere  Form
einer  Aktiengesellschaft  beibehalten  haben,  wie  es  bei  der  Hibernia  der  Fall  ist.  Tritt  da
eine  solche  Frage  an  die  Direktion  oder  an  den  Aufsichtsrat  heran,  so  muß  der  Aufsichtsrat
natürlich  doppelt  vorsichtig  sein;  denn  er  kann  nicht  so  souverän  handeln,  wie  der  Aufsichtsrat
  einer  Privatgesellschaft,  er  hat  noch  höhere  Instanzen  über  sich,  und  zwar  verschiedene
Instanzen,  den  Flandelsminister,  dann  den  Finanzminister  und  schließlich  die  Parlamente.
Gerade  diese  Instanzen  sind  aber  außerordentlich  scharfe  Kritiker,  die  sehr  genau  die  Sache
prüfen,  und  die  im  Falle  des  Mißlingens  die  verantwortlichen  Personen  dafür  in  sehr  weit
gehendem  Maß  haftbar  machen.  Dazu  kommt  noch,  daß  in  diesen  Instanzen,  besonders  in
den  Parlamenten  zum  großen  Teil  nicht  Sachverständige  sitzen,  die  schließlich  den  ganzen
Effekt  bloß  nach  dem  eventuellen  vorübergehenden  finanziellen  Resultat  beurteilen  und
nicht  tiefer  in  die  Sache  eindringen.  Wenn  also  einmal  ein  paar  Jahre  ein  schlechter  Ertrag
herauskommt  bei  einem  solchen  Werk  infolge  irgendeiner  Maßnahme,  dann  setzt  die  Kritik
gleich  in  sehr  starker  Weise  ein.  Andererseits  wenn  eine  solche  Maßnahme  glückt,  dann
haben  die  verantwortlichen  Personen  keinerlei  Vorteil  davon,  sie  haben  keinerlei  finanziellen
  Vorteil,  sie  bekommen  höchstens  eine  ziemlich  magere  Anerkennung  dafür."
82  Verhandlungen  (Anm.  44),  S.  50.  Vgl.  auch  Herring  (Anm.  42),  S.  43-44.

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