Verhandlungen der Sozialisierungs-Kommission über den Kohlenbergbau Ende
Dezember 1918/Januar 1919 als Grund für die Unterlegenheit des Staatsbergbaus
anfuhrte.82 Dass Bonn oder Berlin bei bedeutenden Fragen (Investitionen,
interne Umorganisation) letztlich die Entscheidungen trafen, förderte zudem
nicht die Entscheidungsfreude und Risikobereitschaft der leitenden Saarbrücker
Beamten. Auch dieses Problem war im Berliner Ministerium bekannt und gegen
Ende des Untersuchungszeitraumes versuchte man es zu beheben, wie z.B. von
Velsen ausführte: "Es war ein altes Leiden bei unserem Staatsbetrieb die kurze
Dauer, während der unsere Direktoren auf den Werken waren. Es ist damals im
Landtag eine besondere Untersuchung darüber angestellt worden und da wurde
das auch des längeren aufgefuhrt. Ich habe seinerzeit als Oberberghauptmann
versucht, insofern Abhilfe zu schaffen, als auf mein fortgesetztes Drängen hin
erstens den Direktoren der Staatswerke auch der Rang der Oberbergräte zugebilligt
wurde, um sie von dem Drängen in die Oberbergämter abzuhalten und als
ihnen außerdem innerhalb gewisser Grenzen - leider nicht in dem Umfange, wie
ich es gewollt hatte - eine gewisse Gewinnbeteiligung zuerkannt worden."83
Dabei spielte die Qualität und Kompetenz der Bergbeamten selbst - auch nach
Auffassung der Oberberghauptleute von Velsen und Althans - keine Rolle,
82 Verhandlungen (Anm. 44), S. 210. Stinnes bemerkte als wichtigsten Unterschied zwischen
Staats- und Privatbergbau, dass beim Staat der Beamte die Stelle meist nur als Durchgangsstation,
im Privatbergbau dagegen als Lebensaufgabe ansah, wodurch er "natürlich das
größte Bedenken dagegen hat, auf lange Fristen richtig wirtschaftlich zu arbeiten, weil er
dadurch seine persönlichen Aussichten denjenigen Herren gegenüber durchaus nicht verbessert,
die teilweise vom grünen Tische aus natürlich die Dinge betrachten und beurteilen
müssen, die nicht sehen können, wenigstens nicht ohne weiteres sehen können, ob sie hier
einen pflichtgetreuen, sehr tüchtigen, sehr vorsichtigen Beamten vor sich haben, sondern
die nach den Resultaten, die sich in Mark und Pfennig ausdrücken, den betreffenden
Beamten beurteilen. Dieselben Erwägungen werden natürlich jeden Beamten - und das ist
überall der Fall - daran hindern, in seinem eigensten Interesse, Neuerungen einzuführen,
wie es sich im allgemeinen empfehlen würde; denn wenn eine Neuerung fehlschlägt, ist er
der dumme Kerl gewesen, der Experimentator, der sich seine eigene Karriere verdirbt; und
wenn die Neuerung nicht fehlschlägt, dann wird es nach einem Jahr vergessen sein, wer die
Sache gemacht hat." In eben den Verhandlungen der Sozialisierungs-Kommission bestätigte
auf den Seiten 224-225 der Generaldirektor des Oberschlesischen Berg- und Hüttenvereins
Wachsmann als ehemaliger Bergbeamter die Meinung von Stinnes: "Ganz anders liegen die
Verhältnisse beim Staatswerk; mag es nun ein reines Staatswerk sein oder die äußere Form
einer Aktiengesellschaft beibehalten haben, wie es bei der Hibernia der Fall ist. Tritt da
eine solche Frage an die Direktion oder an den Aufsichtsrat heran, so muß der Aufsichtsrat
natürlich doppelt vorsichtig sein; denn er kann nicht so souverän handeln, wie der Aufsichtsrat
einer Privatgesellschaft, er hat noch höhere Instanzen über sich, und zwar verschiedene
Instanzen, den Flandelsminister, dann den Finanzminister und schließlich die Parlamente.
Gerade diese Instanzen sind aber außerordentlich scharfe Kritiker, die sehr genau die Sache
prüfen, und die im Falle des Mißlingens die verantwortlichen Personen dafür in sehr weit
gehendem Maß haftbar machen. Dazu kommt noch, daß in diesen Instanzen, besonders in
den Parlamenten zum großen Teil nicht Sachverständige sitzen, die schließlich den ganzen
Effekt bloß nach dem eventuellen vorübergehenden finanziellen Resultat beurteilen und
nicht tiefer in die Sache eindringen. Wenn also einmal ein paar Jahre ein schlechter Ertrag
herauskommt bei einem solchen Werk infolge irgendeiner Maßnahme, dann setzt die Kritik
gleich in sehr starker Weise ein. Andererseits wenn eine solche Maßnahme glückt, dann
haben die verantwortlichen Personen keinerlei Vorteil davon, sie haben keinerlei finanziellen
Vorteil, sie bekommen höchstens eine ziemlich magere Anerkennung dafür."
82 Verhandlungen (Anm. 44), S. 50. Vgl. auch Herring (Anm. 42), S. 43-44.
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