entstanden Verzögerungen bei Investitionen von bis zu zwei Jahren. Ein weiteres
Hemmnis der Investitionen ergab sich durch die Regelung, dass alle Investitionen
"über 3.000 Mark" (!) etatisiert werden mussten.53
Neben diesen aus den Haushaltsregein erwachsenen Verzögerungen lähmte der
durch die Etatisierung hervorgerufene umständliche Behördenweg die Bergbeamten.
die dadurch langfristig zum Dienst nach Vorschrift erzogen wurden,
was der Oberberghauptmann Althans rückblickend 1919 konstatierte: "Es ist ja
richtig, daß in der Notwendigkeit, für jedes Werk einen Etat aufzustellen, eine
große Schwierigkeit für den ganzen Betrieb liegt, denn man muß sich über das,
was im nächsten Jahr an Mitteln notwendig wird, schon ungefähr ein Jahr
vorher schlüssig werden. Der Etat wird in der Regel in dem Sommer aufgestellt,
der dem Jahre, in dem die Ausgaben erfolgen sollen, vorausgeht." Zwar sei es
möglich, eine Ausgabe außerhalb des Etats bewilligt zu bekommen, dies bringe
aber eine zusätzliche Erschwernis, weil man dem Parlament darüber berichten
müsse: "Man scheut sich darum oft, solche Bauten auszuführen und wartet lieber
ein Jahr bis zum neuen Etat. Das dient nicht immer zum besten des Betriebes."54
Auch über die Investitionsplanungen äußerte sich Althans wegen der vielen
Schreibarbeiten und der gegenüber den Privatunternehmen geringen Dispositionsmöglichkeiten
negativ: "Anders ist es bei den Staatswerken. Da ist zunächst
das Ministerium maßgebend. Wegen aller möglichen Dinge muß das
Ministerium unterrichtet werden, schon damit es auf dem Laufenden ist. Es muß
wegen aller möglichen Dinge angefragt werden. Vielfach muß auch das Finanzministerium
mit herangezogen werden. Das hat sich in vielen Sachen die Genehmigung
Vorbehalten, so daß dadurch auch wieder eine größere Erschwerung
und Verzögerung der Geschäfte hervorgerufen ist.""" Dieses galt bei größeren
Investitionen dann auch für die gesamte Bergmannschaft. So äußerte sich beispielsweise
Oberberghauptmann von Velsen zum Kauf der Privatkokerei Sambre
et Mosel bei der Grube Dechen 1903 wie folgt: "Der Herr Oberberghauptmann
gab seiner Ansicht dahin Ausdruck, daß ein Ankauf ohne Mitwirkung des
Finanzministeriums und ohne Etatierung der erforderlichen Kaufgelder nicht
durchzufuhren sei, ein Antrag auf Bewilligung von Mitteln für den Erwerb habe
erst dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Wirkung des Ankaufes der Heinitzer
Koksanlage übersehen lasse."56
angeht?" Verhandlungen (Anm. 44), S. 87.
53 Verhandlungen (Anm. 44), S. 87.
54 Verhandlungen (Anm. 44), S. 70.
55 Verhandlungen (Anm. 44), S. 43 und 70. An gleicher Stelle auf Seite 347 findet sich die
Bestätigung der Althanschen Einschätzung durch von Velsen, der meinte, dass das Problem
der Kontrolle durch den Landtag, die Oberrechnungskammer usw. viel Arbeit und Intelligenz
in Anspruch nähme. Vgl. die Meinung in der Denkschrift von 1910 über die Zukunft
des staatlichen Saarbergbaus (LAS 564 Nr. 64): "[...] sowie dadurch, daß der Ausbau der
Anlagen durch die Schwerfälligkeit der preußischen Etatgesetzgebung, wonach jeder
einzelne kleine Bau der Genehmigung des Landtages unterliegt, gehemmt ist."
56 LAS 564 Nr. 537.
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