Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

stischen  Prinzipien  strukturiert  war  und  dass  die  Etats  der  Bergwerksdirektion
ein  Teil  des  gesamten  preußischen  Staatshaushaltes  waren41'  und  damit  der
Beschlussfassung  des  preußischen  Landtags  unterlagen,  wurden  die  Betriebsund
  Ökonomiepläne  immer  schon  ein  dreiviertel  Jahr  vor  dem  Inkrafttreten  des
Etats  auf  der  Jahresgeneralbefahrung  als  Entwurf  dem  Ministerium  für  Handel
und  Gewerbe  vorgestellt.49 50 51  Der  Beginn  des  Budgetjahres  war  formal  der  1.  April
jeden  Jahres,  und  im  vorhergehenden  Dezember  legte  der  Handelsminister  das
Budget  für  die  staatlichen  Unternehmen  im  Landtag  vor."  Die  Bergwerksdirektion
  musste  ihren  Etat  für  das  nächste  Jahr  also  immer  schon  bis  spätestens  zum
1.  Juni  des  Vorjahres  fertig  gestellt  haben,  was  umfangreiche  Planungen  und
Absprachen  mit  den  höheren  Behörden  ab  Herbst  des  Vorvorjahres  erforderte.
Häufig  war  aber  der  Etat  zum  1.  April  noch  nicht  genehmigt,  und  die  Beamten
mussten  bis  in  den  Mai  oder  Juni  mit  den  Investitionen  warten.52  Hierdurch
49  So  hieß  es  in  einem  Manuskript  der  Bergwerksdirektion  für  eine  Denkschrift  an  den
Handelsminister  über  die  Lage  des  staatlich-preußischen  Saarbergbaus  1910,  dass  neben
anderen  Faktoren  (geringe  räumliche  Ausdehnung  des  Bezirkes,  beschränkte  Vorkommen  der
natürlichen  Bodenschätze,  das  Festhalten  an  der  ausschließlichen  Rekrutierung  einheimischer
  Arbeiter,  Vermeidung  von  Feierschichten  und  Entlassungen  bei  Konjunktureinbrüchen)
  "auch  der  Ausbau  der  Anlagen  durch  die  Schwerfälligkeit  der  preußischen  Etatsgesetzgebung,
  wonach  jeder  einzelne  kleine  Bau  der  Genehmigung  des  Landtages  unterliegt",  die
gegenüber  dem  Ruhrrevier  ungünstigere  Entwicklung  begründete  (LAS  564  Nr.  64).
50  Pilger  (Anm.  29),  S.  34.  Erst  wenn  die  Fonds  etatmäßig  bereitgestellt,  die  Kostenanschläge
  ministeriell  geprüft  und  zurückgegeben  waren,  konnte  nach  Anfertigung  des  Kassenetats
und  nach  gesetzlicher  Feststellung  des  Staatshaushalts  bei  Beginn  des  Etatsjahres  mit  der
Anweisung  der  Kosten  innerhalb  der  Etatsmittel  vorgegangen  werden.
51  Über  alle  größeren  Unternehmungen  und  wesentliehen  Neuerungen  und  überhaupt  für  alle
im  Etat  zum  Ausdruck  gelangenden  Angelegenheiten  von  besonderer  finanzieller  Bedeutung
war  bis  spätestens  1.  Juni  jeden  Jahres  unter  Beifügung  der  erforderlichen  Unterlagen,  Pläne,
Kostenanschläge,  Denkschriften  usw.  zu  berichten.  Herring  (Anm.  42),  S.  43-44;  Paul
Weiss,  L'exploitation  des  Mines  par  l'Etat.  Paris  1902,  S.  83.
52  Hierfür  gab  der  Geheime  Oberbergrat  Stutz  in  der  Sozialisierungskommission  1918/1919
ein  gutes  Beispiel,  das  auch  für  den  staatlichen  Saarbergbau  gelten  dürfte:  "Herr  Geheimrat
Remy  geht  davon  aus,  daß  die  technischen  Betriebsmaßnahmen  auch  auf  einem  Privatwerk
ein  halbes  Jahr  vorher  überlegt  und  sorgfältig  durchgeführt  vom  Aufsichtsrat  der  Generalversammlung
  vorgetragen  werden.  Beim  Staatsbergbau  ist  das  aber  1  Vi  Jahre  vorher.  Wir
müssen  von  den  Staatswerken  aus  etwa  im  August,  September  unsere  Vorschläge  machen  für
jede  neue  Maschine,  für  jede  neue  Anlage,  die  wir  im  April  übers  Jahr  anfangen  wollen.
Also  müssen  wir  schon  im  August,  September  wissen,  was  wir  zur  Generalbefahrung  im
Frühjahr  vorschlagen  wollen,  ln  der  Generalbefahrung  wird  darüber  beschlossen,  ist  das
zweckmäßig  oder  nicht;  es  wird  dann  dem  Landtage  vorgelegt.  Erst  über  ein  Jahr  später
bekommen  wir  dann  die  Genehmigung,  vorausgesetzt,  daß  der  Etat  vor  dem  1.  April  fertig
ist.  Sehr  oft  ist  er  aber  nicht  fertig.  Wir  stehen  auch  im  April,  Mai  bis  Juni  hinein  oft  vor
der  Frage:  Donnerwetter,  bekommen  wir  die  Erlaubnis  oder  nicht?  Das  spielt  doch  in  die
praktische  Technik  außerordentlich  scharf  hinein.  Ich  führe  da  aus  meiner  eigenen  Erfahrung
  an:  Ich  brauchte  unbedingt  einen  neuen  Kompressor.  Ich  bin  persönlich  in  Berlin
vorstellig  geworden:  darf  ich  diesen  Kompressor  nicht  schon  immer  haben?  Nein,  das  geht
nicht,  er  muß  über  den  Etat  gehen.  Ich  habe  also  1  Vi  Jahre  lang  auf  diesen  Kompressor,  der
mir  Hunderttausende  gespart  hätte,  warten  müssen,  bis  ich  die  Genehmigung  bekam.  Dann
durfte  ich  erst  bauen.  Der  Privatbergbau  wartet  zweifellos  nicht  so  lange.  Und  so  geht  es
mit  tausend  anderen  kleinen  Sachen.  Der  Bergwerksdirektor  hat  nur  die  Verfügung  über
3000  Mk.  [...]  Die  großen  Summen,  die  da  notwendig  sind,  dürfen  wir  nur  durch  den  Etat
gehen  lassen."  Wenn  er  es  doch  tue,  ginge  das  auf  seine  "eigene  Kappe."  "Aber  der  vorsichtige
  Bergwerksdirektor  wird  es  im  allgemeinen  nicht  tun,  weil  er  sich  sagt:  warum  soll  ich
den  Kopf  ins  Loch  stecken  für  eine  Sache,  die  schließlich  meinen  Geldbeutel  nichts

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