stischen Prinzipien strukturiert war und dass die Etats der Bergwerksdirektion
ein Teil des gesamten preußischen Staatshaushaltes waren41' und damit der
Beschlussfassung des preußischen Landtags unterlagen, wurden die Betriebsund
Ökonomiepläne immer schon ein dreiviertel Jahr vor dem Inkrafttreten des
Etats auf der Jahresgeneralbefahrung als Entwurf dem Ministerium für Handel
und Gewerbe vorgestellt.49 50 51 Der Beginn des Budgetjahres war formal der 1. April
jeden Jahres, und im vorhergehenden Dezember legte der Handelsminister das
Budget für die staatlichen Unternehmen im Landtag vor." Die Bergwerksdirektion
musste ihren Etat für das nächste Jahr also immer schon bis spätestens zum
1. Juni des Vorjahres fertig gestellt haben, was umfangreiche Planungen und
Absprachen mit den höheren Behörden ab Herbst des Vorvorjahres erforderte.
Häufig war aber der Etat zum 1. April noch nicht genehmigt, und die Beamten
mussten bis in den Mai oder Juni mit den Investitionen warten.52 Hierdurch
49 So hieß es in einem Manuskript der Bergwerksdirektion für eine Denkschrift an den
Handelsminister über die Lage des staatlich-preußischen Saarbergbaus 1910, dass neben
anderen Faktoren (geringe räumliche Ausdehnung des Bezirkes, beschränkte Vorkommen der
natürlichen Bodenschätze, das Festhalten an der ausschließlichen Rekrutierung einheimischer
Arbeiter, Vermeidung von Feierschichten und Entlassungen bei Konjunktureinbrüchen)
"auch der Ausbau der Anlagen durch die Schwerfälligkeit der preußischen Etatsgesetzgebung,
wonach jeder einzelne kleine Bau der Genehmigung des Landtages unterliegt", die
gegenüber dem Ruhrrevier ungünstigere Entwicklung begründete (LAS 564 Nr. 64).
50 Pilger (Anm. 29), S. 34. Erst wenn die Fonds etatmäßig bereitgestellt, die Kostenanschläge
ministeriell geprüft und zurückgegeben waren, konnte nach Anfertigung des Kassenetats
und nach gesetzlicher Feststellung des Staatshaushalts bei Beginn des Etatsjahres mit der
Anweisung der Kosten innerhalb der Etatsmittel vorgegangen werden.
51 Über alle größeren Unternehmungen und wesentliehen Neuerungen und überhaupt für alle
im Etat zum Ausdruck gelangenden Angelegenheiten von besonderer finanzieller Bedeutung
war bis spätestens 1. Juni jeden Jahres unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen, Pläne,
Kostenanschläge, Denkschriften usw. zu berichten. Herring (Anm. 42), S. 43-44; Paul
Weiss, L'exploitation des Mines par l'Etat. Paris 1902, S. 83.
52 Hierfür gab der Geheime Oberbergrat Stutz in der Sozialisierungskommission 1918/1919
ein gutes Beispiel, das auch für den staatlichen Saarbergbau gelten dürfte: "Herr Geheimrat
Remy geht davon aus, daß die technischen Betriebsmaßnahmen auch auf einem Privatwerk
ein halbes Jahr vorher überlegt und sorgfältig durchgeführt vom Aufsichtsrat der Generalversammlung
vorgetragen werden. Beim Staatsbergbau ist das aber 1 Vi Jahre vorher. Wir
müssen von den Staatswerken aus etwa im August, September unsere Vorschläge machen für
jede neue Maschine, für jede neue Anlage, die wir im April übers Jahr anfangen wollen.
Also müssen wir schon im August, September wissen, was wir zur Generalbefahrung im
Frühjahr vorschlagen wollen, ln der Generalbefahrung wird darüber beschlossen, ist das
zweckmäßig oder nicht; es wird dann dem Landtage vorgelegt. Erst über ein Jahr später
bekommen wir dann die Genehmigung, vorausgesetzt, daß der Etat vor dem 1. April fertig
ist. Sehr oft ist er aber nicht fertig. Wir stehen auch im April, Mai bis Juni hinein oft vor
der Frage: Donnerwetter, bekommen wir die Erlaubnis oder nicht? Das spielt doch in die
praktische Technik außerordentlich scharf hinein. Ich führe da aus meiner eigenen Erfahrung
an: Ich brauchte unbedingt einen neuen Kompressor. Ich bin persönlich in Berlin
vorstellig geworden: darf ich diesen Kompressor nicht schon immer haben? Nein, das geht
nicht, er muß über den Etat gehen. Ich habe also 1 Vi Jahre lang auf diesen Kompressor, der
mir Hunderttausende gespart hätte, warten müssen, bis ich die Genehmigung bekam. Dann
durfte ich erst bauen. Der Privatbergbau wartet zweifellos nicht so lange. Und so geht es
mit tausend anderen kleinen Sachen. Der Bergwerksdirektor hat nur die Verfügung über
3000 Mk. [...] Die großen Summen, die da notwendig sind, dürfen wir nur durch den Etat
gehen lassen." Wenn er es doch tue, ginge das auf seine "eigene Kappe." "Aber der vorsichtige
Bergwerksdirektor wird es im allgemeinen nicht tun, weil er sich sagt: warum soll ich
den Kopf ins Loch stecken für eine Sache, die schließlich meinen Geldbeutel nichts
192