tretungen.4'' Insgesamt aber begünstigten die Unternehmensstrukturen, die an
den Vorbildern und Vorstellungen staatlicher Verwaltung aus der Zeit um 1850
orientiert waren, nach 1900 nicht die am Markt immer stärker geforderte unternehmerische
Dynamik und Flexibilität. Aufgrund der Monopolposition und
eines wachsenden Marktes hatte das bürokratische System der Bergbauverwaltung
zwar lange Zeit gute Erfolge vorzuweisen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts
wurden jedoch die Nachteile deutlich, als mehrere neue Konkurrenten
im lothringischen Teil der Saarregion entstanden und die Konkurrenzreviere in
die bisher unumstrittenen Absatzgebiete der preußischen Staatsgruben vordrangen.
Deswegen sanken deren Marktanteile kräftig und die auf Basis der
Quasimonopolstellung betriebene unflexible Absatz- und Hochpreispolitik war
nicht mehr durchsetzbar.45 46 Obwohl die Saarbrücker Beamten nach 1900 diese
Hemmnisse durchaus erkannten, gelang es ihnen nicht, den politischen Entscheidungsträgern
die für die Unternehmensentwicklung notwendigen Gelder
abzuringen oder die Organisationsstrukturen an die neuen Bedingungen anzupassen.
Vielmehr diente die Saarbrücker Direktion sogar als Vorbild für die
Schaffung einer Bergwerksdirektion, für den fiskalischen Kohlenbergbau in
Oberschlesien 1892 und an der Ruhr 1903.4 Die Unfähigkeit, die Verwaltungsstruktur
zu ändern, zeigt sich des Weiteren in der Tatsache, dass die Bergwerksdirektion
bzw. die Berginspektion bis 1892/1893 gleichzeitig neben ihrer
unternehmerischen Leitung der Staatsgruben die bergpolizeiliche Aufsicht über
ihre eigene Arbeit besaß. Obwohl dieses Problem lange bekannt war und immer
wieder diskutiert wurde, schaffte man es von 1857 bis 1892 nicht, diese Regelung
zu ändern.48
Die Folgen der Etatisierung für die Unternehmensführung
Neben den Entscheidungen und Vorgaben der Vorgesetzten band die etatistische
Betriebsführung die Saarbrücker Bergbeamten in ihren Entscheidungen.
Auch nach 1850 wurden auf den Generalbefahrungen jährliche Betriebs- und
Ökonomiepläne verabschiedet, die bindend waren und von denen nur mit
ministerieller Genehmigung abgewichen werden durfte. Abgesehen davon, dass
die Betriebsführung der staatlich-preußischen Saarkohlengruben nach etati-45
Siehe hierzu Bernd Mayer, Die Vertrauensmännerausschüsse auf den preußischen Steinkohlegruben
an der Saar. Entstehung und Wirken. Frankfurt am Main 1996; Klaus-Michael
Mallmann, Horst Steffens, Lohn der Mühen. Geschichte der Bergarbeiter an der Saar.
München 1989, S. 75-80; Klaus-Michael Mallmann, Die Anfänge der Bergarbeiterbewegung
an der Saar (1848-1904). Diss. Saarbrücken 1981, S. 180-189, 205-207 und 316-327.
46 Banken, Take-Off-Phase (Anm. 6), S. 185-189.
47 So wurde 1892 in Zabrze (Hindenburg) eine Bergwerksdirektion errichtet und 1903
erfolgte die Gründung einer Bergwerksdirektion zur Verwaltung der staatlichen Ruhrzechen,
die 1905 nach Recklinghausen verlegt wurde.
48 Dagegen hatte man die Oberaufsicht über den privaten Bergbau an der Saar schon mit der
Auflösung des Bergamtes auf das Oberbergamt Bonn übertragen. Klein (Anm. 8), S. 104-106.
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