Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

düngen  allein  durch  Verwaltungsabläufe  erheblich  verzögerten.’8  So  kritisierte
z.B.  selbst  der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  noch  1902,  dass  die  Bergwerksdirektion
  nicht  seine  Genehmigung  eingeholt  hatte,  als  sie  zwanzig  Bergleute
  zu  Hilfssteigem  und  später  zu  etatmäßigen  Steigern  befördert  hatte.  Das
Ministerium  bewertete  diese  Entscheidung  als  von  "hoher  Bedeutung"!”
Erst  recht  blieb  die  Saarbrücker  Untemehmensführung  bis  1914  bei  den  strategischen
  Entscheidungen  der  Unternehmenspolitik  vom  Votum  des  Berliner
Ministeriums  abhängig,  z.B.  bei  der  Festlegung  der  geplanten  Etatsüberschüsse.
Diese  wurden  von  Berlin  aus  häufig  unrealistisch  hoch  festgesetzt.  Ein  gutes
Beispiel  ist  die  Beratung  der  Bergbeamten  über  den  abgelaufenen  bzw.  geplanten
  Etat  in  den  Jahren  1903  und  1904.38 40  In  einer  Vorbesprechung  für  das
Etatjahr  1904  verlangte  die  ministerielle  Oberberghauptmannschaft  in  Berlin
von  Saarbrücken,  dass  der  veranschlagte  Überschuss  für  1903  statt  14,9  Millionen
  -  so  hatte  die  Bergwerksdirektion  vorgeschlagen  -  17,1  Millionen  betragen
sollte,  obwohl  Saarbrücken  meinte,  dass  dieses  unwahrscheinlich  sei:  "[...]  unter
diesen  Umständen  ist  die  Aussicht,  den  geforderten  Überschuß  von  rund
17.000.000  M  zu  erreichen,  sehr  gering,  es  wird  schon  großer  Anstrengungen
bedürfen,  um  den  von  uns  veranschlagten  Überschuß  von  rd.  15.000.000  M  zu
erzielen".  Trotz  der  Saarbrücker  Bedenken  hielt  der  Oberberghauptmann  von
Velsen  als  oberster  Vorgesetzter  die  Zahlen  der  Bergwerksdirektion  für  zu  vorsichtig.
  In  der  Protokollnachbesprechung  für  das  Etatjahr  1903  im  folgenden
Jahr  zeigte  sich,  dass  der  Überschuss  des  Jahres  1903/1904  mit  15.047.430
Mark  um  rund  1.601.000  Mark  hinter  der  Veranschlagung  von  16.648.161
(17.100.840  etatierter  Überschuss  minus  452.679  Mark  reservierte  Fonds  und
Ausgabereste)  zurückgeblieben  war,  die  Saarbrücker  Rechnung  also  durchaus  realistisch
  gewesen  war.  Die  zu  hohe  Schätzung  des  Oberberghauptmannes  von
Velsen  von  17,1  Millionen  beruhte  dabei  aber  nicht  so  sehr  auf  einer
Fehleinschätzung  der  Lage,  sondern  kam  aus  übergeordneten  Interessen  zustande,
  wie  seine  Äußerungen  in  eben  der  letztgenannten  Protokollsit¬38

  So  lautete  eines  der  Argumente  für  eine  größere  Selbständigkeit  der  Bergwerksdirektion,
wie  diese  es  selber  1867  forderte.  Da  sich  angesichts  der  Ausdehnung  und  Bedeutung  des
Steinkohlenbergbaus  "immer  mehr  die  Notwendigkeit  herausgestellt  habe,  die  Bergwerksdirektion
  möglichst  selbständig  zu  machen,  weil  die  an  Ort  und  Stelle  wohnenden,  und  mit
dem  Betrieb  vertrauten  Beamten  allein  imstande  sind,  die  einschlägigen  Verhältnisse
schnell  und  richtig  zu  beurteilen,  durch  ein  vorheriges  Anfragen  aber  bei  dem  entfernt
gelegenen  Oberbergamt  Zeitverlust  und  Schreiberei  entsteht,  und  die  hiesigen  Beamten
dadurch  von  ihrer  dem  Betrieb  zugewandten  Tätigkeiten  abgezogen  werden."  Man  wollte
eine  unternehmerische  Selbständigkeit  erlangen,  "deren  sich  die  Privat-Bergwerksbesitzer
in  so  hohem  Maße  erfreuen."  Die  Bergwerksdirektion  könne  eben  nur  dann  für  den  Grubenbetrieb
  nach  dem  Sinne  des  Berggesetzes  vollständig  verantwortlich  sein,  "wenn  sie  in
vollem  Besitz  der  Selbständigkeit  ist",  wie  sie  einem  privaten  Besitzer  gesetzlich  zustehen
würde.  "Soll  daher  das  Allgemeine  Berggesetz  auf  den  Kgl.  Gruben  zur  Wahrheit  werden,
so  muß  jeder  aus  dem  allgemeinen  Oberaufsichtsrecht  hergeleitete  Einfluß  auf  die  freie
Entschließung  der  Werksverwaltungen  aufhören."  Klein  (Anm.  8),  S.  106.
39  Pilger  (Anm.  29),  S.  87.
40  LAS  564  Nr.  963.
188
            
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