düngen allein durch Verwaltungsabläufe erheblich verzögerten.’8 So kritisierte
z.B. selbst der Minister für Handel und Gewerbe noch 1902, dass die Bergwerksdirektion
nicht seine Genehmigung eingeholt hatte, als sie zwanzig Bergleute
zu Hilfssteigem und später zu etatmäßigen Steigern befördert hatte. Das
Ministerium bewertete diese Entscheidung als von "hoher Bedeutung"!”
Erst recht blieb die Saarbrücker Untemehmensführung bis 1914 bei den strategischen
Entscheidungen der Unternehmenspolitik vom Votum des Berliner
Ministeriums abhängig, z.B. bei der Festlegung der geplanten Etatsüberschüsse.
Diese wurden von Berlin aus häufig unrealistisch hoch festgesetzt. Ein gutes
Beispiel ist die Beratung der Bergbeamten über den abgelaufenen bzw. geplanten
Etat in den Jahren 1903 und 1904.38 40 In einer Vorbesprechung für das
Etatjahr 1904 verlangte die ministerielle Oberberghauptmannschaft in Berlin
von Saarbrücken, dass der veranschlagte Überschuss für 1903 statt 14,9 Millionen
- so hatte die Bergwerksdirektion vorgeschlagen - 17,1 Millionen betragen
sollte, obwohl Saarbrücken meinte, dass dieses unwahrscheinlich sei: "[...] unter
diesen Umständen ist die Aussicht, den geforderten Überschuß von rund
17.000.000 M zu erreichen, sehr gering, es wird schon großer Anstrengungen
bedürfen, um den von uns veranschlagten Überschuß von rd. 15.000.000 M zu
erzielen". Trotz der Saarbrücker Bedenken hielt der Oberberghauptmann von
Velsen als oberster Vorgesetzter die Zahlen der Bergwerksdirektion für zu vorsichtig.
In der Protokollnachbesprechung für das Etatjahr 1903 im folgenden
Jahr zeigte sich, dass der Überschuss des Jahres 1903/1904 mit 15.047.430
Mark um rund 1.601.000 Mark hinter der Veranschlagung von 16.648.161
(17.100.840 etatierter Überschuss minus 452.679 Mark reservierte Fonds und
Ausgabereste) zurückgeblieben war, die Saarbrücker Rechnung also durchaus realistisch
gewesen war. Die zu hohe Schätzung des Oberberghauptmannes von
Velsen von 17,1 Millionen beruhte dabei aber nicht so sehr auf einer
Fehleinschätzung der Lage, sondern kam aus übergeordneten Interessen zustande,
wie seine Äußerungen in eben der letztgenannten Protokollsit¬38
So lautete eines der Argumente für eine größere Selbständigkeit der Bergwerksdirektion,
wie diese es selber 1867 forderte. Da sich angesichts der Ausdehnung und Bedeutung des
Steinkohlenbergbaus "immer mehr die Notwendigkeit herausgestellt habe, die Bergwerksdirektion
möglichst selbständig zu machen, weil die an Ort und Stelle wohnenden, und mit
dem Betrieb vertrauten Beamten allein imstande sind, die einschlägigen Verhältnisse
schnell und richtig zu beurteilen, durch ein vorheriges Anfragen aber bei dem entfernt
gelegenen Oberbergamt Zeitverlust und Schreiberei entsteht, und die hiesigen Beamten
dadurch von ihrer dem Betrieb zugewandten Tätigkeiten abgezogen werden." Man wollte
eine unternehmerische Selbständigkeit erlangen, "deren sich die Privat-Bergwerksbesitzer
in so hohem Maße erfreuen." Die Bergwerksdirektion könne eben nur dann für den Grubenbetrieb
nach dem Sinne des Berggesetzes vollständig verantwortlich sein, "wenn sie in
vollem Besitz der Selbständigkeit ist", wie sie einem privaten Besitzer gesetzlich zustehen
würde. "Soll daher das Allgemeine Berggesetz auf den Kgl. Gruben zur Wahrheit werden,
so muß jeder aus dem allgemeinen Oberaufsichtsrecht hergeleitete Einfluß auf die freie
Entschließung der Werksverwaltungen aufhören." Klein (Anm. 8), S. 106.
39 Pilger (Anm. 29), S. 87.
40 LAS 564 Nr. 963.
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