Full text : Forschungsaufgabe Industriekultur

Nachweisungen  und  Statistiken  anfordern,  und  es  wurde  zu  den  Generalbefahrungen
  weiter  hinzugezogen.  Ais  wichtigste  neue  Kompetenz  konnte  die  Bergwerksdirektion
  nun  immerhin  die  Etats  und  Ökonomiepläne  ohne  Mitwirkung
des  Oberbergamtes  aufstellen,35 37  jedoch  verlief  der  Dienstweg  der  normalen
Korrespondenz  nach  Berlin  weiterhin  über  das  Oberbergamt  Bonn.  Bei  besonders
  wichtigen  Dispositionen  und  bei  allen  Bauprojekten  sowie  bei  Ausgaben,
  die  nicht  im  Ökonomieplan  vorgesehen  waren  oder  die  dortigen  Voranschläge
  überschritten,  war  zudem  immer  noch  die  ministerielle  Genehmigung
einzuholen.'6  Diese  Zugeständnisse  genügten  der  jeweiligen  Saarbrücker  Leitung
  jedoch  nicht.  Sie  drängte  daher  in  der  Folgezeit  immer  wieder  auf  erweiterte
Zuständigkeiten,  allerdings  mit  wenig  Erfolg.  Stattdessen  wurden  einige  der
1867  zugestandenen  Befugnisse  sogar  wieder  zurückgenommen.3  .
Erst  1911  wurde  der  Bergwerksdirektion  eine  Reihe  von  zusätzlichen  Kompetenzen
  des  Oberbergamtes  übertragen,  insbesondere  die  Vertretung  des  Fiskus  in
Prozessen  sowie  die  Aufsicht  über  die  Kassenverwaltung.  Jedoch  hatte  man
damit  immer  noch  nicht  die  rechtlichen  Befugnisse  einer  privaten  Aktiengesellschaft
  gewonnen,  obgleich  das  Unternehmen  nun  mehr  als  50.000  Beschäftigte
besaß.  So  musste  Saarbrücken  immer  noch  vorher  anfragen  oder  mitteilen,  wenn
es  einen  mittleren  Angestellten  einstellen  oder  spezielle  Preise  in  einem  Liefervertrag
  abschließen  wollte.  Zwar  wurden  auch  in  privaten  Unternehmen  die  angestellten
  Manager  durch  die  Eigentümer,  den  Aufsichtsrat  oder  die  Hauptkapitaleigner
  kontrolliert,  und  häufig  gaben  diese  auch  den  grundsätzlichen  Kurs  des
Unternehmens  vor,  doch  waren  die  Befugnisse  der  jeweiligen  Unternehmensleitung
  nicht  so  stark  beschränkt,  dass  sie  erst  anfragen  oder  mitteilen  musste,
wenn  sie  einen  mittleren  Angestellten  einstellen  wollte  oder  spezielle  Preise  in
einem  normalen  Liefervertrag  abschloss.  In  der  privaten  Wirtschaft  kümmerte  sich
die  Kapitalseite  kaum  um  das  operative  Geschäft.  Die  privaten  Unternehmensleiter
  brauchten  auch  nicht  lange  auf  die  Entscheidungen  ihrer  Eigentümer  zu
warten,  wogegen  sich  in  der  preußischen  Bergwerksverwaltung  die  Entschei-35

  Gleichzeitig  bemühte  sich  die  Saarbrücker  Unternehmensleitung  um  eine  stärkere
dezentrale  Organisation  der  staatlichen  Gruben,  d.h.  eine  selbständigere  Verwaltung  der
einzelnen  Gruben  durch  Betriebsverwaltungen  vor  Ort.
36  Weiterhin  war  eine  ministerielle  Genehmigung  für  den  Verkauf  von  Immobilien,  den
Kauf  oder  die  Pacht  von  Grundstücken,  die  nicht  zum  Betrieb  unmittelbar  erforderlich
waren,  für  die  Verpachtung  oder  Vermietung  von  Immobilien  auf  länger  als  fünf  Jahre,  für
Vergleiche  in  streitigen  Rechtsverhältnissen,  für  die  Übernahme  von  Lasten  und  Verbindlichkeiten
  und  für  den  Erlass  von  Konventionalstrafen  nötig.  Man  fragt  sich,  inwieweit  die
Berliner  bzw.  Bonner  Vorgesetzten  wirklich  den  Kauf  eines  Grundstückes  etc.  genau
beurteilen  konnten,  ohne  sich  bei  der  Entscheidung  nicht  doch  auf  die  Berichte  der  Bergwerksdirektion
  zu  stützen.
37  Die  Erweiterung  der  Kompetenzen  Saarbrückens  geriet  zu  einem  bürokratischen  Lehrstück,
  da  die  Versuche  stets  im  Sande  verliefen  und  sogar  zugestandene  Befugnisse  wieder
rückgängig  gemacht  wurden.  Gegenteilig  dazu  war  aber  der  Verlust  der  Kompetenz  der
Bergwerksdirektion,  sämtliche  Werksbeamten  zu  ernennen.  Diese  ging  1889  und  1891  durch
Ministerialerlasse  wieder  auf  das  Oberbergamt  über,  was  aber  kurze  Zeit  später  rückgängig
gemacht  wurde.

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