Ministerielle Bergabteilung
Bergamt Bonn
Generalbefahrungen
Bergwerksdirektor bzw. Bergwerksdirektionsvorsitzender
Berginspektoren bzw. später
Bergwerksdirektoren
Justitar, Baubeamte, Berginspektor der
Kassen* und Handelssachen u.a.
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Abb. 3: Die interne Struktur der Bergwerksdirektion 1861-1919
Die Bergwerksdirektion unterstand in zahlreichen Fragen weiterhin dem Oberbergamt
und in allen wichtigen Punkten der ministeriellen Bergabteilung. Diese
Unterstellung war aber keine formelle, da die Vorgesetzten stets einen großen
Einfluss auf die Entscheidungen nahmen. So mussten sich die Leiter der Bergwerksdirektion
auch viele Entscheidungen des täglichen Geschäfts genehmigen
lassen. Die Unternehmensfuhrung blieb wie eine Behörde aufgebaut, bis ins
Detail musste Buch geführt und schriftlich den Vorgesetzten berichtet bzw.
Vorgänge in Akten festgehalten werden. Hinzu kamen die zahlreichen schriftlichen
Berichte211 und Denkschriften,* 21 deren Zahl im Laufe der Jahre sehr stark
vermehrt wurde, und die eine erhebliche Arbeitsbelastung für die leitenden
Gründung der Verwaltung für die Kraft- und Wasserwerke. Alle diese Einrichtungen blieben
ebenso wie die Bergschule und die vier Bergvorschulen unter der Kontrolle der Bergwerksdirektion
und erlangten keinerlei Eigenständigkeit.
20 An das Oberbergamt bzw. durchlaufend nach Berlin mussten von Saarbrücken in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts monatlich die Nachweisungen über die Förderung und
den Debit, vierteljährlich die Berichte über die Koksanstalten, über den Betrieb und den
Haushalt der Gruben, Zeitungsberichte, Übersichten über die Kasse und die Ausgaben,
halbjährlich der Nachweis der im Civildienst unabkömmlichen Beamten, Protokolle über
die Revision der Direktions- und Werkskassen und jährlich ein Verzeichnis der Civilanwärter,
Referendare etc. gesandt werden. Außerdem fertigte man in Saarbrücken 25
weitere jährliche Berichte (Verwaltungsberichte, Betriebsberichte, Dampfkesselrevisionen,
Abonnentenverzeichnis für die Zeitschrift des Berg-, Hütten- und Salinenwesens oder die
Ermittlung der Kohlenpreise etc.) für die Vorgesetzten Behörden (LAS 564 Nr. 613).
21 So schrieb selbst das Ministerium im Jahre 1900: "in letzterer Hinsicht dürfte es von
Interesse sein, nicht etwa durch Ausführung von Bohrarbeiten und Bearbeitung weitschweifiger
Denkschriften Zeitverlust zu erleiden." (LAS 564 Nr. 91)
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